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[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Tagelöhner:
Meine Erfahrung ist halt, dass das Laufbahnprinzip in durch Beamten dominierten Behörden (was die Regel ist) im Gegensatz zur Tarifautomatik (wie sie korrekterweise tarifrechtlich anzuwenden ist) auch gelebt wird. Hier muss dann nicht selten ein Arbeitsgericht korrigierend hinzugezogen werden, was dann wiederum zu beruflichen Nachteilen führen wird. Funktionsstellen werden außerdem ausschließlich mit Beamten besetzt und sind für Tarifbeschäftigte nicht zugänglich.
Der dargestellte Beispielfall aus Niedersachsen erscheint mir außerdem sehr einseitig, wenn auch in diesem Fall vielleicht zutreffend. Die Regel wird das definitiv nicht sein sobald Ehe-/Kinderzuschläge mit ins Spiel kommen. Das könnte man jetzt mit Sicherheit für die Mehrzahl anderer Konstellationen anderweitig darstellen.
Wenn ich sehe wer sich so in meinem beruflichen Umfeld noch alles verbeamten lässt und dies sogar als Hauptgrund für den Job ins Feld führt, kann ich nur eins sagen: Prost Mahlzeit, Bestenauslese war einmal. Der Stellenbesetzungs-/Nachbesetzungsdruck führt jedenfalls nicht dazu, dass ausschließlich geeignete Personen in Bezug auf Charakter, Leistungsmotivation und Fachwissen ausgewählt werden. Stattdessen reicht es eher 1 Jahr + möglichst nicht negativ aufzufallen und schon werden übliche Wartezeiten zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung deutlich verkürzt. Wozu das führt, sieht man dann erst deutlich später wenn nach Übernahme der Ernennungsurkunde die Anpassungsfähigkeiten nicht mehr nötig sind oder sogar rückabgewickelt werden.
Die Pension wird verfassungsrechtlich geschützt immer besser ausfallen als die gesetzliche Rente, auf die man sich meiner Meinung nach noch weniger verlassen kann als auf die Pension.
AVP:
--- Zitat von: Tagelöhner am 24.10.2024 07:08 ---
Der dargestellte Beispielfall aus Niedersachsen erscheint mir außerdem sehr einseitig, wenn auch in diesem Fall vielleicht zutreffend. Die Regel wird das definitiv nicht sein sobald Ehe-/Kinderzuschläge mit ins Spiel kommen. Das könnte man jetzt mit Sicherheit für die Mehrzahl anderer Konstellationen anderweitig darstellen.
Die Pension wird verfassungsrechtlich geschützt immer besser ausfallen als die gesetzliche Rente, auf die man sich meiner Meinung nach noch weniger verlassen kann als auf die Pension.
--- End quote ---
Die Beispielrechnung enthält doch 2 Familienzuschläge (Kind und verheiratet). Im Durchschnitt bekommt eine Frau in Deutschland derzeit knapp 1,4 Kinder, wobei es ein Gefälle nach Qualifikation gibt. Die meisten Beamten haben studiert und Akademikerinnen bekommen sogar weniger Kinder. Zudem gibts einen Kinderzuschlag für ~20-25 Jahre, also nur die Hälfte einer üblichen Berufslaufbahn. Da ist 1 Kind als Berücksichtigung schon eher großzügig. Zudem gibts die Zuschläge auch nur pro Kind, bei Beamtenehen halbiert sich der Betrag auch nochmal für jeden Beamten. Die tarifliche Sonderzahlung gibt es dagegen beispielsweise jedes Jahr und die wird auch nicht geteilt wenn beide Tarifbeschäftigt sind.
Auch das Grundgesetz kann aber geändert werden. Die Beamtenversorgung kann mit 2/3 Mehrheit abgeschafft werden. Es ist durchaus eine realistische Option dass innerhalb der nächsten 30 Jahre ein ganz neues System entweder beides abschafft und alle in ein neues System einzahlen oder die Pension einfach in die Rente integriert wird sobald es eine entsprechende Mehrheit gibt (solche Forderungen werden ja ständig gestellt sodass es im Grunde nur eine Frage der Zeit gibt bis die Mehrheitsverhältnisse es zulassen. Die Bevölkerung würde dies sicherlich auch noch begrüßen (ist ja sonst unfair wenn jemand mehr bekommt als man selbst) - sodass entsprechende Wahlprogramme ggf. auch auf große Zustimmung der Wählerschaft stoßen.
Thomber:
--- Zitat ---(ist ja sonst unfair wenn jemand mehr bekommt als man selbst
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Habe leider keine Zeit und Muße, hier mal wieder das Thema Beamtentum für Anfänger zu erklären.
Ich möchte nur drei Punkte als Denkanstoß nennen:
1. Die Pension eines Beamten ist im Grunde eine Betriebsrente, denn sie arbeiten beim Staat und bekommen vom Staat die Pension. Betriebsrenten gibt es in vielen Betrieben und diese werden (außer bei Beamten) zusätzlich zur Rente gezahlt, sodass Herr Rentner Mustermann am Ende eben nicht nur seine normale Rente bezieht, sondern auch noch eine Betriebsrente zusätzlich. Dieser Endbetrag wird aber in den Statistiken nicht berücksichtigt. ;)
2. Ob A und B in einen Topf einzahlen oder in getrennte, ändert nichts an der Höhe der Einzahlungen.
3. Würden die Beamten Renten bekommen, wären sämtliche Besoldungen auf Entgelte umzustellen, deutlich zu erhöhen und nachzuversichern. DAS kann sich selbst das super reiche Deutschland aber nicht leisten.
(Und dann muss man noch schauen, ab wann oder bis wann ein Rentner billiger oder teurer ist als ein Pensionär.)
Es ist eben nicht alles schwarz-weiß und einfach und manchmal sind Unterschiede auch begründet.
Schmitti:
Man könnte an der Stelle auch ein Kurzrefererat über Entstehung und Entwicklung der Versorgungsrücklagen einfügen. Die wenigsten, die über die bösen Systemunterschiedevon Rente und Pension schwadronieren, können überhaupt mit dem Begriff was anfangen.
Rechthaber:
--- Zitat von: AVP am 23.10.2024 21:56 ---
Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:
Beamter: 44.280 € (40h/Woche)
Tarif: 48.753 € (39h/Woche)
--- End quote ---
Die Berechnung des Angestellten ist nicht nachvollziehbar. Bitte mal erläutern, wie man auf dieses Netto kommt.
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