Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erwerbsminderungsrente
Maria86:
Guten Morgen, folgende Situation. Ich bin seit März 2024 arbeitsunfähig erkrankt, seit Mai 24 Krankengeld. Habe in Eigeninitiative im April 24 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt ( mein Ziel war die Teilrente) habe nun diese Woche den Bescheid bekommen, volle Erwerbsminderungsrente befristet bis August 2027. Ich habe der Rentenversicherung dann direkt am Telefon gesagt, dass ich ab Januar wieder arbeiten möchte nur stark reduziert (20 Stunden) dies wird nun ab Januar 25 in eine Teilerwerbsminderungsrente umgewandelt. Die volle bleibt bis Ende diesen Jahres bestandskräftig. Wie verhält es sich nun mit dem Arbeitgeber und meinem Arbeitsverhältnis? Ich werde auch umgehend an die Personalabteilung schreiben dass ich einen Antrag auf Weiterbeschäftigung ab Januar 25 wünsche. Kann oder muss das alles so funktionieren? Oder können die mir ein strick drehen weil ich zuvor die volle bekommen haben wo mein Arbeitsvertrag dann ab 01.11.24 ruht und ab Januar 25 die Teilerwerbsminderungsrente bewilligt ist
fair:
Das wurde hier kürzlich beantwortet:
--- Zitat von: Rentenonkel am 01.10.2024 09:58 ---Und weiter im Absatz 3 steht:
(3) Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet beziehungsweise ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf ihrem/seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche beziehungsweise betriebliche Gründe nicht entgegenstehen und die/der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt.
--- End quote ---
Du bist natürlich schon ein Stückweit auf das Entgegenkommen angewiesen, dass man sich im Stande sieht, dir eine teilzeitgerechte Arbeitsstelle zu geben (bzw dass deine bisherige Stelle teilzeitgeeignet ist). Dies unterliegt meines Wissens aber auch der Mitbestimmung durch den Personalrat und ist prinzipiell gerichtlich überprüfbar.
Versuch es einfach, Teilzeit ist heutzutage nicht so ungewöhnlich.
Maria86:
Das mit der Teilzeitstelle wäre nicht das Problem. Ich hab auch vor dem Beginn der Erkrankung auf Teilzeit gewechselt
fair:
Dann passt ja alles. Übrigens wäre neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente auch bis zu 75% Teilzeit möglich (maximal 6 Stunden täglich), solange das monatliche Einkommen 2025 maximal 3.276,81 Euro beträgt.
Rein von der generellen Rechtslage dürfte man auch neben voller Erwerbsminderungsrente arbeiten, und zwar bis zu maximal drei Stunden täglich, also 37,5% Stelle, und 2025 maximal 1638 € monatlich. Wie das im TV-L von den Arbeitgebern gehandhabt wird, ist natürlich die andere Frage.
Maria86:
Im TV L ist es ausgeschlossen bei einer vollends Rente zu arbeiten. Ich habe bis zur Erkrankung meine Stunden auf 30 reduziert. Mit der Teilerwerbsminderungsrente würde ich 20-25 Stunden arbeiten und sicher stellen dass ich zumindest meine Existenz sichern kann. Die Frage ist nur wie der Dienstherr das sieht mit dem erst unfreiwillig in die volle Rente dann ab Neujahr auf Wunsch in die Teilrente mit Weiterbeschäftigung. Vlt denke ich such zu kompliziert aber für mich ist es extrem belastend da ich meine Arbeit sehr schätze und unbedingt zurück will. Die schwerbehinderungvertretung ist auch eingeschaltet
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