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Krank von Mittwoch bis Freitag

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Sami:
Hallo zusammen,
hier eine Frage, die bei uns immer wieder zu Verunsicherung führt:
Der AN ist von Mittwoch bis Freitag krank. Am Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet. Montag ist der AN wieder im Dienst. Benötigt der Mitarbeiter ein Attest, weil Samstag der vierte Tag war oder kann darauf verzichtet werden, weil er Montag wieder gesund ist? Ich lese immer nur,  dass erst am Montag das Attest abgegeben werden muss, wenn Samstag keiner arbeitet, aber bin unsicher, ob auf die Bescheinigung verzichtet werden kann, wenn der AN Montag wieder gesund ist.
Danke & Gruß
Sami

2strong:
Attest grundsätzlich erst ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Mittwoch bis Freitag sind nur drei Tage. Ergo: Kein Attest.

MoinMoin:
Wenn er am Samstag arbeitsfähig ist, dann braucht er kein Attest, wenn er Samstag noch AU ist, dann müsste er sich eine AU Bescheinigung besorgen.

Thiesi:
Aber doch nur dann, wenn am Sonnabend überhaupt Arbeitsleistung durch den AN zu erbringen wäre, was laut OP ja nicht der Fall ist. Oder übersehe ich hier etwas?

Einsnull:
Hallo,

ein Attest benötigt er doch so oder so?
Es geht nur darum wann das abgegeben wird oder nicht? Ist das nicht eh hinfällig mit der "neuen" Regeleung das das Attest vom AG abgerufen wird?

Oder irre ich mich?

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