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Krank von Mittwoch bis Freitag
Thiesi:
--- Zitat von: MeinerEiner am 22.10.2024 16:40 ---
--- Zitat von: Thiesi am 22.10.2024 14:49 ---..., sondern erst ab dem 4.; dann aber muss die (e)AUB den gesamten Abwesenheitszeitraum (also ab dem 1. Tag) abdecken. Der Weg, ...
--- End quote ---
Du meintest das, oder?
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Nee, von rückwirkend habe ich nichts geschrieben - und auch nicht gemeint. Ich sagte lediglich, die (e)AUB müsse den gesamten AU-Zeitraum abdecken, nicht nur den ab dem 4. Tag, was ja nicht bedeutet, dass man sich diese rückwirkend ausstellen lassen muss. Die DV meines AG sagt hierzu wortwörtlich nämlich dies (und ich habe vor dem Posten nicht ins EntgFG geguckt):
--- Zitat ---Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage (Wochenende wird mitgezählt), muss ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, rückwirkend zum ersten Erkrankungstag, in Form eines ärztlichen Attestes eingeholt werden. Diese wird durch die behandelnden Ärzt*innen direkt digital an Ihre Krankenkasse versandt. Von dort werden die Daten durch uns abgerufen.
--- End quote ---
Lustig natürlich, dass mein AG sogar explizit von einer rückwirkenden eAUB spricht, ich das aber offensichtlich selektiv ausgeblendet habe.
MoinMoin:
rückwirkend kann der AG nicht sonderlich viel verlangen.
Er kann verlangen AUB ab dem ersten Tag.
Umlauf:
Zumal sich Ärzte im Normalfall nur auf einen Tag rückwirkend einlassen.
Meine ehemalige Hausärztin meinte, dass sie bei mehr als einen Tag rückwirkend schon handfeste nachvollziehbare Gründe braucht, damit es eine eventuellen Nachprüfung auch Stand hält.
So hat sie es mir einmal erklärt.
Da es bei uns in den ersten 3 Tagen keine Nachfragen gibt, war mir das damals auch völlig egal wie sie es ausstellte.
Eure Regel hört sich so richtig schön selbst ausgedacht an.
Das erinnert mich an ein Vorhaben unser vorvorletzten Verwaltungschefin.
Diese hatte festgelegt, dass besonders langfristig Erkrankte (jedenfalls sehr lang) von ihr zum medizinischen Dienst einer Knappschaft geschickt werden.
Als dieser Fall das erste eintrat kam es zu diesem Ergebnis:
1. Knappschaft wollte wissen, was das für eine Untersuchung sein solle.
2. Die Knappschaft erklärte ihr dann, dass sie für unsere Behörde alles nur nicht zuständig sei. Das unabhängig von der 1. Frage.
Nachdem die Verwaltungschefin so richtig ins Klo gegriffen hat, wurde diese selbst ausgedachte Regel schön begraben.
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