Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Seit Donnerstag krank - War nicht beim Arzt, da ich dachte es geht am Montag wie
BAT:
Oder halt die Frage, ob es sich - wie es wahrscheinlich ist- um eine elektive Aufnahme handelte. Mit allen Dispostionsmöglichkeiten.
Mach dann doch jeder so.
wurmlie:
Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
Susa:
--- Zitat von: wurmlie am 23.10.2024 14:46 ---Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
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Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
MoinMoin:
--- Zitat von: Susa am 24.10.2024 12:27 ---
--- Zitat von: wurmlie am 23.10.2024 14:46 ---Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
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Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
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Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.
KlammeKassen:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.10.2024 17:20 ---
--- Zitat von: Susa am 24.10.2024 12:27 ---
--- Zitat von: wurmlie am 23.10.2024 14:46 ---Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
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Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
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Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.
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Wie soll er das nachweisen?
Wenn man nicht gerade auf einem Fest ordentlich gefeiert hat oder shoppen war?
Spaziergänge und der "normale Lebensmitteleinkauf" sind auch krankgeschrieben erlaubt, da erstere gesundheitsfördernd sein können und zweitere der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienen.
Sicherlich sollte man sich nicht unbedingt beim Schwarzarbeiten in der Zeit erwischen lassen von Kollegen oder Vorgesetzten
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