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Seit Donnerstag krank - War nicht beim Arzt, da ich dachte es geht am Montag wie
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 25.10.2024 08:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.10.2024 17:20 ---
--- Zitat von: Susa am 24.10.2024 12:27 ---
--- Zitat von: wurmlie am 23.10.2024 14:46 ---Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
--- End quote ---
Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
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Am Montag muss eine AUB eingereicht werden, die ab dem Samstag gilt, wenn man erst am Montag zum Arzt geht und ab da seine AUB bekommt und am Samstag/Sonntag auch AU war, dann könnte der AG darauf verzichten dir für diese Tage, dass Entgeltfortzuzahlen.
Sofern er nachweisen kann, dass du Sa/So AU warst.
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Wie soll er das nachweisen?
Wenn man nicht gerade auf einem Fest ordentlich gefeiert hat oder shoppen war?
Spaziergänge und der "normale Lebensmitteleinkauf" sind auch krankgeschrieben erlaubt, da erstere gesundheitsfördernd sein können und zweitere der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienen.
Sicherlich sollte man sich nicht unbedingt beim Schwarzarbeiten in der Zeit erwischen lassen von Kollegen oder Vorgesetzten
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Korrekt, man muss halt behaupten, dass man arbeitsfähig war, auch wenn es gelogen ist.
Ich habe ja nur geschrieben, wie es formal juristisch korrekt war.
und es wird dann auch nur jemand geschädigt, wenn die 42 tage dadurch verlängert werden, sonst spart dadurch ja der ag nichts.
Und sicherlich könnte ein Gutachter da bei einigen feststellen, dass du gelogen hast, aber das ist ein Hirngespinnst, dass sich auf so was der AG einlässt, der ignoriert das dann halt, sofern daraus nicht eine Verlängerung der Lohnfortzahlung passiert.
Wenn ich unbeobachtet einen Apfel klaue, kann man es mir auch nicht nachweisen.
Wird es dadurch richtig?
wurmlie:
--- Zitat von: Susa am 24.10.2024 12:27 ---
--- Zitat von: wurmlie am 23.10.2024 14:46 ---Wochenende zählt zu den Kalendertagen bei Krankheit dazu. Also warst du Do, Fr, Sa, So krank und hättest ab Sonntag schon eine AU haben müssen. Bei Beamten sieht es anders aus. Da zählen nur Arbeitstage. Also hättest du Freitag schon zum Arzt gemusst um auf Nummer sicher zu gehen oder du hast einen guten Arzt, der dich zumindest ab Sonntag rückwirkend krank schreibt.
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Nein das stimmt so nicht. Wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin, muss ich Montag (vierter Tag) eine AU einreichen . Wochenende wird bei uns nicht gearbeitet also zählt es nicht als Arbeitstage. Auch für Angestellte so.
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Das ist völlig falsch. Es sind Kalendertage und keine Arbeitstage. Nur für Beamte sind es Arbeitstage, da wird wieder Unterschieden. Bei Angestellten sind es Kalendertage dazu zählen auch Samstag und Sonntag. Gibt es eine eigene Dienstvereinbarung ist es natürlich anders. Aber ich wiederhole. Krankentage sind Kalendertage, deswegen ist das mit dem Wochenende immer so ne blöde Sache.
Susa:
Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon. ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB, aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.
Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Susa am 25.10.2024 11:15 ---Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon. ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB, aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.
Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.
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Ich weiß jetzt nicht wie die elektronische Krankschreibung aussieht, in Papierform war es jedenfalls folgendermaßen
AU: Erster Tag Krankheit 26.10.2023, bis einschließlich 27.10.2023 (Do + Fr), Erst-Attest
Wenn man Montag wieder zum Arzt ist, stand drin: Folgekrankschreibung (oder so etwas ähnliches)
Erster Tag Krankheit: 26.10.2023, bis einschließlich 31.10.2023, festgestellt am 30.10.2023 (Mo-Di.)
so ähnlich war es zumindest aufgebaut
Telefonisch geht es nur einfach, wenn man schon in dem Quartal dort war, ohne Karte läuft nämlich nix :P
Susa:
--- Zitat von: KlammeKassen am 25.10.2024 11:48 ---
--- Zitat von: Susa am 25.10.2024 11:15 ---Deshalb reichen die meisten schon am ersten Tag eine AUB ein. Geht ja sehr einfach über Telefon. ::)
Aber was sehr häufig der Fall ist, die Ärzte schreiben eine AUB bis Freitag aus. Also bin ich Samstag ja wieder gesund (auf dem Papier).
Montag geh ich wieder zum Arzt, bekomme wieder AUB, aber ab dem Montag dann.
Da müsste man schon sagen, bitte Wochenende auch mit reinpacken, wenn es wegen der gleichen Erkrankung ist. Sonst macht der Arzt das nicht.
Aber manchmal ist es ja wirklich eine andere Erkrankung, was der AG ja auch nicht erfährt. Da die AUB´s ja direkt bei der Krankenkasse abgerufen werden müssen, sehen sie ja nicht einmal bei welchem Arzt man war.
Und kaum jemand gibt hier noch einen Grund für die Erkrankung an.
--- End quote ---
Ich weiß jetzt nicht wie die elektronische Krankschreibung aussieht, in Papierform war es jedenfalls folgendermaßen
AU: Erster Tag Krankheit 26.10.2023, bis einschließlich 27.10.2023 (Do + Fr), Erst-Attest
Wenn man Montag wieder zum Arzt ist, stand drin: Folgekrankschreibung (oder so etwas ähnliches)
Erster Tag Krankheit: 26.10.2023, bis einschließlich 31.10.2023, festgestellt am 30.10.2023 (Mo-Di.)
so ähnlich war es zumindest aufgebaut
Telefonisch geht es nur einfach, wenn man schon in dem Quartal dort war, ohne Karte läuft nämlich nix :P
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Da steht nur noch Arbeitnehmer krank vom 26.-31.10. z.B. nicht mal ob Erst- oder Folgebescheinigung. Das ist etwas problematisch, da es Langzeit-Erkrankte gibt, die seit 1/2 Jahr immer wieder AUB´s angeben und man da zwischendurch die Kasse mal fragt... wie sieht es aus, muss die Person kein Krankengeld beziehen. Aber da bekommt man nur den Hinweis, das wird Ihnen dann mitgeteilt.
Und telefonisch ist wirklich kein Problem mittlerweile. Ach die Karte können Sie später einreichen oder schicken Sie einfach Jemand vorbei damit.
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