Autor Thema: Seit Donnerstag krank - War nicht beim Arzt, da ich dachte es geht am Montag wie  (Read 11360 times)

DreizehnteFee

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der...

Ich bin jetzt etwas irritiert. Bei uns gilt die Regelung, dass wir ab dem 4. AU Tag eine Krankmeldung brauchen.
Nun ergab es sich so, dass ich letzte Woche krank wurde und ab Donnerstag war es so schlimm, dass ich AU war.
Ich blieb Donnerstag und Freitag zu Hause und ging ehrlich gesagt davon aus, dass es am Montag wieder gehen wird. Ist ja nur ne Erkältung.

Jetzt ist Montag und ich bin zur Arbeit gegangen.
Nicht weil ich mich fit genug fühle, sondern weil ich weiß, dass Ärzte nur einen Tag rückwirkend AU schreiben dürfen.
Das heißt sie könnte mich ja frühestens ab Freitag krank schreiben.
Ich hatte Angst, dass das Probleme macht und hab mich jetzt auf die Arbeit geschleppt.

Da so ein Fall aber vermutlich häufiger vorkommt, wollte ich mal fragen, wie hier das korrekte Vorgehen ist?

Man geht am Montag zum Arzt und lässt sich ordnungsgemäß AU schreiben. Aber was ist dann mit den zwei Tagen aus der letzten Woche? Kann sowas tatsächlich Probleme verurusachen?

Schokokeks

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Korrekterweise geht man am 1. Tag der AU zum Arzt, der das dann bestätigt, unabhängig von irgendeiner internen Regelung...

Beugt in der Regel dem Missbrauch einer großzügigen Vereinbarung vor 🤷‍♂️
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

MoinMoin

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Das gilt nicht nur bei euch, sondern ist so gesetzlich vorgeschrieben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Formaljuristisch hättest du am spätestens am 4. Tag zum Arzt gehen müssen um dir eine AU zu besorgen.

Wie damit umgegangen würde, dass du erst am Montag zum Arzt gehst (also einen Tag zu spät), kommt auf den AG an. Böse AGs könnten dir die Lohnfortzahlung nach dem 3. Tag verwehren.

Eine geflunkerte und unschöne, aber für alle Seiten bequeme, Lösung ist:
Der AG kann dir ja nicht wirklich nachweisen, dass du am Sa oder So AU warst, also gehst du am Montag zum Arzt und meldest dich ab Montag neu AU und behauptest, am Wochenende ging es dir gut und du wärest So arbeitsfähig gewesen, hast jetzt aber einen Rückfall oder was neues.

Amti13

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Dann geh doch heute zum Arzt und hol dir ne AU..... Donnerstag, Freitag 2 Tage ohne AU.... verstehe das Problem nicht.

Schmitti

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...
dass Ärzte nur einen Tag rückwirkend AU schreiben dürfen.
...stimmt nicht.

§ 5 Abs. 3 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Zitat
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

SiegVibe

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Das gilt nicht nur bei euch, sondern ist so gesetzlich vorgeschrieben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Formaljuristisch hättest du am spätestens am 4. Tag zum Arzt gehen müssen um dir eine AU zu besorgen.

Wie damit umgegangen würde, dass du erst am Montag zum Arzt gehst (also einen Tag zu spät), kommt auf den AG an. Böse AGs könnten dir die Lohnfortzahlung nach dem 3. Tag verwehren.

Eine geflunkerte und unschöne, aber für alle Seiten bequeme, Lösung ist:
Der AG kann dir ja nicht wirklich nachweisen, dass du am Sa oder So AU warst, also gehst du am Montag zum Arzt und meldest dich ab Montag neu AU und behauptest, am Wochenende ging es dir gut und du wärest So arbeitsfähig gewesen, hast jetzt aber einen Rückfall oder was neues.

Dann würde ich als normaler AG sagen: "Pustekuchen, beweise mir doch mal, dass das eine andere Erkrankung ist. Ansonsten gilt für mich der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls."

Wie es in den Wald hineinschallt... Für mich ist es logisch, dass am Sonntag keiner zum Arzt geht, wenn es nicht ein Notfall fürs Krankenhaus ist. Insofern wäre eine AUB ab Montag völlig in Ordnung.

Korrekterweise geht man am 1. Tag der AU zum Arzt, der das dann bestätigt, unabhängig von irgendeiner internen Regelung...

Beugt in der Regel dem Missbrauch einer großzügigen Vereinbarung vor 🤷‍♂️

Das wäre sowieso immer das Beste. Dann hat man auch als Arbeitgeber keine Streiterei mit der Krankenkasse über das Ende der Entgeltfortzahlung.

MoinMoin

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Dann würde ich als normaler AG sagen: "Pustekuchen, beweise mir doch mal, dass das eine andere Erkrankung ist. Ansonsten gilt für mich der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls."
Warum sollte man da in der Beweispflicht sein?  :-\
Man hat sich von Do bis Fr AU gemeldet und meldet sich am Montag erneut AU, wie soll man seine nicht AU vom Sonntag beweisen können?

Was ist denn der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls? Kling interessant, woher kommt dieser Grundsatz?

SiegVibe

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Der Grundsatz besagt, dass eine zur bestehenden Krankheit hinzugetretene Erkrankung der vorherigen anzurechnen ist und kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Von einer hinzugetretenen Erkrankung darf der AG ausgehen, wenn zwischen die hinzugetretene Erkrankung unmittelbar auf die erste Erkrankung folgt oder bspw. lediglich ein arbeitsfreies Wochenende dazwischen liegt. Die Behauptung reicht aus, die Pflicht, diese Behauptung zu widerlegen, liegt beim Arbeitnehmer. Seinen Ursprung hat der Grundsatz aus der Rechtsprechung (vgl. BAG, Urt. v. 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 )

BAT

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Wer hat davon gesprochen, dass etwas hinzugetreten wäre?

SiegVibe

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Wer hat davon gesprochen, dass etwas hinzugetreten wäre?

MoinMoin sprach doch davon, dass der TE sich auf wundersame Weise am Wochenende als geheilt erklären könne, um sich am Montag wieder mit einem Rückfall oder etwas Neuem AU zu melden. Mir ging es darum, dass die Unmittelbarkeit zwischen zwei Erkrankungen (die auch die selbe sein darf) dazu führt, dass die Erkrankungen zusammen zu betrachten sind. Ein arbeitsfreies Wochenende ist für diese Zusammenlegung unschädlich.

BAT

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Erstmal ist daran nichts wundersam (schon mal von psychischen Erkrankungen z. B. gehört?), zweitens ist das ein anderer Sachverhalt als "hinzugetretene" Krankheiten (bzw. AU).

SiegVibe

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Wie du meinst. Ich lerne ja gerne dazu. Nur mag ich deine Sichtweise nicht teilen. Schönen Abend noch :)

MoinMoin

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Der Grundsatz besagt, dass eine zur bestehenden Krankheit hinzugetretene Erkrankung der vorherigen anzurechnen ist und kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Von einer hinzugetretenen Erkrankung darf der AG ausgehen, wenn zwischen die hinzugetretene Erkrankung unmittelbar auf die erste Erkrankung folgt oder bspw. lediglich ein arbeitsfreies Wochenende dazwischen liegt. Die Behauptung reicht aus, die Pflicht, diese Behauptung zu widerlegen, liegt beim Arbeitnehmer. Seinen Ursprung hat der Grundsatz aus der Rechtsprechung (vgl. BAG, Urt. v. 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 )
Danke für das Urteil. Trifft aber den Kern nicht, denn hier wurde nur bei der 6 wöchige psychische Krankheit und direkt anschließende AU wg. Gebärmutter OP als eine Einheit angesehen, da sie nach der psychischen Krankheit keinen Nachweis erbringen konnte, dass sie davon erholt und arbeitsfähig war und der AG davon ausgehen kann, dass die AU wg. der alten Krankheit fortbesteht, trotz der anderslautenden Krankheit.

Witzigerweise hat da der AG die 2 Wochen vor dem Urlaub überhaupt nicht mit eingerechnet.

Wäre zwischen den beiden Erkrankungen jedoch ein "gesunder" Tag dazwischen gewesen, so hätte er die neue Erkrankung als neue ansehen müssen und die 6 Wochen Uhr hätte aufs neue getickt. Egal ob es eine Sonntag oder nicht war.


Da steht:
Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem die weitere Erkrankung zu einer erneuten Arbeitsverhinderung führt. Das ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet hat oder jedenfalls arbeitsfähig war, sei es auch nur für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden. Maßgeblich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und damit für das Ende des Verhinderungsfalls ist grundsätzlich die Entscheidung des Arztes, der Arbeitsunfähigkeit – ungeachtet der individuellen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers – im Zweifel bis zum Ende eines Kalendertags bescheinigen wird. Das gilt unabhängig davon, ob das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder arbeitsfreien Tag fällt


Also kurz gesagt: Es ist anzunehmen wenn die erste AU beendet ist, dann ein Tag arbeitsfähig vorliegt und dann eine neue AU folgt eine neue Entgeltfortzahlungzeitraum beginnt. Und das gilt unabhängig davon ob diese Arbeitsfähigkeitstag an einem arbeitsfreien Tag liegt.


Also eigentlich sagt das Urteil aus, das der AN nicht nachweisen muss, dass er an dem "Gesundtag" arbeitsfähig gewesen ist.

BAT

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Wobei ja eine Genesung zufällig am Tag vor der OP in diesem Fall äußerst zufällig wäre.

MoinMoin

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Wobei ja eine Genesung zufällig am Tag vor der OP in diesem Fall äußerst zufällig wäre.
Wäre dem Gericht aber egal gewesen, wenn sie am Tag vor der OP gearbeitet hätte, dann hätte sie für die GebärmutterOP definitiv Lohnfortzahlung bekommen.
Und wenn dieser Tag ein Sonntag gewesen wäre, dann hätte sie mE auch ein anderes Urteil bekommen.
Ob sie dann ihre Fitness hätte nachweisen müssen oder der AG ihre bestehende AU, dass ist doch die spannende Frage, die das Urteil mir leider nicht beantwortet.