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Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Alphonso am 29.10.2024 09:12 ---Das stimmt wohl. Aber es zeigt das Mindset der Mitarbeiter. Das lässt sich dann wohl auch auf andere Sachverhalte übertragen.

--- End quote ---
Wenn Menschen im öD offensichtlichen Rechtsbruch begehen und diesen nicht erkennen wollen, dann ist das ein Mindset, der gefährlich ist.
Da sollte man doch eher sich an die bestehende Gesetze halten und bei Bedarf daran mitwirken, dass sie angepasst werden oder Lösungen finden, die nicht offensichtlich mit einer Verletzung von Gesetzen einher geht.

In diesem Fall, lädt man alle SBs ein und versucht sie davon abzubringen, in dem man den Zwangseingeladenen klar mitteilt, das man nach Papierlage sie nur so gerade als nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ansieht und viele sehr aussichtsreiche Kandidaten ihnen vorgehen und man es ihnen freistellt trotzdem zu kommen oder abzusagen.

Damit hat man Spreu vom Weizen getrennt, ohne das man illegal die Bewerbernamen und deren SB Status quer durch die Republik posaunt.

was_guckst_du:
...wenn ich hier gerade aus dem Fenster schaue, begeht mein Nachbar gerade eine Ordnungswidrigkeit, in dem er seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung geparkt hat...der Rechtsbruch ist da und es ist mir trotzdem total egal und zwar, weil ich es einzuordnen weiß in die Regeln mit einem vernünftigen Miteinander (von dem ich letztendlich auch selbst profitiere)...

....ich muss nicht jederzeit und überall den "Herbert" raushängen lassen, weil ich im Recht bin oder weil etwas nicht in Ordnung ist...

BAT:
Du kannst ihn ja gar nicht anzeigen, oder habt ihr im HO Anrecht auf selbst bestimmte Pausen außer beim Rauchen? ;)

Herbert Meyer:

--- Zitat von: was_guckst_du am 29.10.2024 10:27 ---...wenn ich hier gerade aus dem Fenster schaue, begeht mein Nachbar gerade eine Ordnungswidrigkeit, in dem er seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung geparkt hat...der Rechtsbruch ist da und es ist mir trotzdem total egal und zwar, weil ich es einzuordnen weiß in die Regeln mit einem vernünftigen Miteinander (von dem ich letztendlich auch selbst profitiere)...

....ich muss nicht jederzeit und überall den "Herbert" raushängen lassen, weil ich im Recht bin oder weil etwas nicht in Ordnung ist...

--- End quote ---

Also wir hatten aufgrund des freizügigen Informationsaustausches von Personalsachbearbeitern bereits Polizei und die Datenschutzaufsichtsbehörde im Haus, und das für ein wesentlich kleineren Verstoß, als die hier im Thread beschriebenen. Selbstverständlich muss ich das als Datenschutzbeauftragter, dessen Bestellung gesetzliche Pflicht ist, den Herbert heraushängen lassen. Letztendlich lief unser Fall darauf hinaus, dass der Hauptverantwortliche von uns abgemahnt wurde, er zivilrechtlich der von der Offenlegung betroffenen Person Schmerzensgeld bezahlen musste und wir als Institution mit der Datenschutzbehörde einen Deal aushandeln mussten, um einer Strafzahlung zu entgehen. Der Deal hat aber trotzdem fünfstellige Kosten verursacht. Wer als verantwortlicher Mitarbeiter oder Führungskraft solches Handeln also entweder nicht erkennt oder toleriert, ist halt schlichtweg dumm und müsste in eine weniger verantwortungsvolle Position degradiert werden.

FearOfTheDuck:
Zumal die sachliche Prüfung der eingegangenen Bewerbung und die ggf. notwendige Einladung einer schwerbehinderten Person der rechtssichere wie auch kostengünstige und schnellere Weg ist.

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