Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaub versus Vertretung
MoinMoin:
Ich glaube der Chef windet sich nur um ein Konflikt mit der anderen Person aus dem Weg zu gehen.
Ich würde stumpf den Urlaub offiziell beantragen, dann muss er offiziell handeln und man kann dann offiziell beim Pr oder beim Gericht anklopfen.
und dann klappt sein Kartenhaus zusammen.
MeinerEiner:
--- Zitat von: ElBarto am 23.10.2024 07:58 ---Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch die 2 Wochen auf 3 Wochen aufzustocken.
Jeder AN hat ja das Recht auf 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück einmal im Jahr,
--- End quote ---
Das ist ein hartnäckiges Gerücht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Jeder AN hat also prinzipiell Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub am Stück.
Entgegenstehen können dringende betriebliche Gründe oder Gründe in der Person. Hat der AN Anspruch auf mehr als zwölf Werktage Urlaub, muss auch dann trotzdem ein Teil des Urlaubs mindestens 12 Werktage betragen.
Ein AN mit 30 Tagen Urlaub beispielsweise, hat also grundsätzlich auch Anspruch diesen komplett am Stück zu nehmen.
§7 Bundesurlaubsgesetz
Schmitti:
Vorgesetzter hat keine Ahnung, "Personalchefin" hat keine Ahnung, Personalrat ist nutzlos... Aber bei dem Themenbeginn war das auch irgendwie zu erwarten:
--- Zitat von: Damiane am 22.10.2024 07:14 ---Ich arbeite in einer kleinen Gemeindeverwaltung (20.000 Einwohner).
--- End quote ---
Eukalyptus:
--- Zitat von: Damiane am 24.10.2024 20:08 ---So dachte ich auch, aber mir wurde erklärt ( vom Chef), dass ich 2024 nicht über Urlaub für 2025 verfügen kann. Ich bin irgendwie total ratlos grad. Habe die Personalchefin angerufen die hat mir das auch so gesagt. Überlege, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, aber das verschärft die Lage noch mehr, zumal ich kurzfristig sein okay brauche, sonst ist der Urlaubsplatz weg :-X :'(
--- End quote ---
Ich kann durchaus verstehen, dass man Urlaub so zeitig (fast ein Jahr ist noch Zeit..) nicht genehmigen will. Wenn der Urlaub dann Anfang 2025 genehmigt wird, sollte es doch auch reichen. Das du dir eine Reise ausgesucht hast die schon mehr als ein dreiviertel Jahr vorher schon ggf. ausgebucht ist, ist doch nicht das Problem deines Arbeitgebers.
clarion:
Eukalyptus, diese Einstellung halte ich für falsch. Es gibt sehr viele Arbeitnehmer die jetzt ihre Urlaubsplanung für das nächste Jahr machen müssen, weil deren Arbeitgeber das so verlangen. Deswegen sollte es im ÖD auch selbstverständlich sein, dass man jetzt Urlaubsanträge für das nächste Jahr stellen kann.
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