Autor Thema: Urlaub versus Vertretung  (Read 6415 times)

Damiane

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Urlaub versus Vertretung
« am: 22.10.2024 07:14 »
Ich arbeite in einer kleinen Gemeindeverwaltung (20.000 Einwohner). Ich habe für nächstes Jahr 2 Wochen Urlaub beantragt (wie immer im September). Nun sagt mir eine Kollegin, die nur für einen Teil meiner Aufgaben die Vertretung machen müsste (wenn überhaupt, vieles kann terminlich verlegt werden), dass es ihr nicht passt, dass ich immer in der  gleichen Zeit Urlaub mache, zumal sie da auch Urlaub machen will. Dieses Jahr hatten wir beide Urlaub zur gleichen Zeit, es lief auch, da nix wichtiges anstand.  Mein Chef will nun wegen dieser Kollegin, die mich auch sonst ständig angreift, meinen Urlaub nicht bewilligen, um Stress zu vermeiden. Wie kann  ich hier meine Rechte durchsetzen ? Personalrat taugt bei uns nicht wirklich was, wenn man Hilfe braucht.

Schokokeks

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #1 am: 22.10.2024 07:18 »
Wie wäre es mit einer kollegialen Lösung, in der man sich jedes Jahr gemeinsam abspricht?

Soll ungemein förderlich für das Betriebsklima sein, hab ich mal gehört...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

ElBarto

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #2 am: 22.10.2024 07:20 »
Soziale Gründe könnten helfen.

Diese können sein:

... Kinder, deshalb nur Urlaub in den Ferienzeiten möglich

... Beruf des Ehepartners, z.B. Erzieher oder so, Betrieb hat nur da zu bzw. Ehepartner kann nur da Urlaub nehmen

Ansonsten wird es wohl eher auf ein Abwechseln hinauslaufen.
Natürlich könnte man sich auch beim Chef auf die Hinterbeine Stellen und mehr Stunk machen als die Kollegin, wenn es ihm darum geht Ärger zu vermeiden dann müsste das evtl. auch funktionieren.
Oder er gibt halt beiden frei.

clarion

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #3 am: 22.10.2024 07:23 »
Genau, absprechen und wenn das nicht klappt, dann muss Chef entscheiden und dabei auch die Umstände  berücksichtigen. Sind beispielsweise schulpflichtige Kinder zu bedenken?

Damiane

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #4 am: 22.10.2024 07:55 »
Der Versuch, hier kollegial eine Lösung zu finden schlug fehl. Man kann sich ja den Monat teilen, war mein Vorschlag. Mit der Vertretung für den anderen Teil meiner Arbeit läuft es, da spreche ich mich regelmäßig ab und gut ist. Jetzt ist es so, dass ich der Willkür der einen Kollegin ausgesetzt bin, fast schon wie ein Bittsteller, der auf Gedeih und Verderb dem Willen der Kollegin ausgesetzt ist. Schulpflichtige Kinder gibt es keine mehr, bin fast 60 und mehr als die Hälfte meines Lebens bei diesem AG, kannte mit den früheren Kollegen diese Probleme nicht.,vllt komme ich mit den neuen Umgangsformen auch nicht mehr klar.

Schmitti

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #5 am: 22.10.2024 08:19 »
Jetzt ist es so, dass ich der Willkür der einen Kollegin ausgesetzt bin, fast schon wie ein Bittsteller, der auf Gedeih und Verderb dem Willen der Kollegin ausgesetzt ist.

Wenn das oben beschriebene "Kollegin, die mich auch sonst ständig angreift" nicht triftige Gründe enthält, könnte man den Eindruck haben, diesen Satz könnte diese Kollegin genauso gut sagen. Denn einen Grund, weshalb du immer zur gleichen Zeit den Jahresurlaub nimmst, scheint es ja so konkret auch nicht zu geben.


Damiane

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #6 am: 22.10.2024 09:06 »
Ich bin in Sachen Urlaub flexibel, wenn ich sage, ich mache im Oktober , oder im Februar, passt es auch nicht, da sind ja dann Ferien, oder ein Kollege könnte in den Winterurlaub.

SimsiBumbu

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #7 am: 22.10.2024 09:13 »
Ich bin in Sachen Urlaub flexibel

Ich habe für nächstes Jahr 2 Wochen Urlaub beantragt (wie immer im September).

Angelsaxe

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #8 am: 22.10.2024 09:28 »
Solche Kollegen oder Kolleginnen scheint es überall zu geben.
Ich kann es nachfühlen. Ich hatte mal eine Querulantin im Sachgebiet, egal wer mit ihr das Büro teilte oder Vertretung machen sollte - es gab Probleme.
Du kannst nur in Ruhe mit deinem Vorgesetzten sprechen. Erklären, dass es keine triftigen Ablehnungsgründe gibt, da zum einen die Vertretung deiner Arbeit nicht in zwingendem Maße notwendig ist - ihr ja sogar schon parallel Urlaub hattet!
Für deine Planung wäre es schön, wenn das jetzt fix gemacht werden könnte. Den Vorschlag den Monat aufzuteilen würde ich ebenfalls nochmal vortragen.
Und sonst... was schlägt sie denn vor?
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Damiane

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #9 am: 22.10.2024 10:50 »
Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

Schmitti

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #10 am: 22.10.2024 10:53 »
Ich bin in Sachen Urlaub flexibel
Dann soll die Kollegin ihren Urlaub zuerst eintragen/planen, und du richtest dich dann mal "großzügig" danach. Wenn sie das so dann nicht auf die Reihe kriegt, müsste es auch für die Vorgesetzten so ausschauen, als ob sie sich gezielt auf dich eingeschossen hat. Ansonsten: § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Soll halt der Vorgesetzte Aufgaben eines Vorgesetzten übernehmen, und den Urlaub festlegen. Wünsche des Mitarbeiters braucht es dafür zunächst mal gar nicht. Gibt es aber Wünsche von zweien, die kollidieren, muss er bewerten wer unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdient.
Und egal ob der Personalrat was taugt oder nicht, schauen ob der in der Mitbestimmung bei der allgemeinen Urlaubsgestaltung drin ist.
Und dann produziert man allen Beteiligten mit seinem Urlaubswunsch soviel Arbeit, dass man vielleicht keine Beliebtheitspunkte sammelt (braucht man mit Ü60 ja auch keine mehr), aber die erforderlichen Unterschriften auf den nächsten Urlaubsanträgen dann doppelt so schnell wie nötig geleistet werden.

tv-landschaft

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #11 am: 22.10.2024 11:17 »
Wenn du so flexibel bist wie du sagst, nimm doch abwechselnd jedes Jahr September/Oktober. Dann ist es nicht jedes Jahr gleich und fertig.

Flying

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #12 am: 22.10.2024 11:19 »
Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

Dein Chef hat ja zumeist auch noch einen Vorgesetzen.
Urlaub kann man aus erheblichen dienstlichen Gründen absagen - diese sind natürlich dehnbar. Aus den jetzigen Schilderungen habe ich da nichts erkennen können.

Im Zweifel den Antrag einfach stellen, gucken was passiert und sich dann begründen lassen. Im Zweifel klagen.

MoinMoin

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #13 am: 22.10.2024 19:17 »
Leider schlägt sie nichts vor, selbst auf das Argument, dass im September noch für sie zeitlich Urlaub möglich ist, geht sie nicht ein. Problem ist, dass ich jetzt schon Urlaubspläne schmiede, sie aber noch nicht und nicht weiß,  will sie im September oder vllt. doch nicht. Wie lange kann der Chef sich Zeit nehmen, um über den Urlaub zu entscheiden ? Google sagt auch, dass nur erhebliche dienstliche Gründe dem Urlaub entgegen stehen dürfen. Werde mich noch mal an meinen Chef wenden.

Dein Chef hat ja zumeist auch noch einen Vorgesetzen.
Urlaub kann man aus erheblichen dienstlichen Gründen absagen - diese sind natürlich dehnbar. Aus den jetzigen Schilderungen habe ich da nichts erkennen können.

Im Zweifel den Antrag einfach stellen, gucken was passiert und sich dann begründen lassen. Im Zweifel klagen.
Sehe ich auch so, nur weil der Chef, da kein Stress mit der Kollegin will, ist kein betrieblicher Grund.
Einreichen mit der Info an Chef, Kollegin hat nach eigenen Aussagen in dem Monat keinen Urlaub geplant, aber will sich jetzt auch noch nicht festlegen und ausserdem gab es zuletzt beim Parallel Urlaub keine Probleme.
Wenn er dann ablehnt, dann macht man halt den Stress den er nicht will, in dem man eine gerichtsfeste  Begründung oder einen konkreten Urlaubswunsch der Kollegin einfordert.

Schokobon

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Antw:Urlaub versus Vertretung
« Antwort #14 am: 22.10.2024 20:13 »
Ihr könntet noch eine dritte Person ersuchen die 2 Wochen Vertretung zu übernehmen.
Zeit zur Einarbeitung (bis September 2025) wäre ja noch reichlich.

Die Begründung "Da hatte ich schon immer Urlaub" trägt übrigens im Kollisionsfall nicht.
Die Begründung "Mein Mann kann nur da Urlaub machen" auch nicht.