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[BY] Problem mit Mitarbeiterportal / Digitaler Ordner und iPad

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Umlauf:

--- Zitat von: websgeisti am 27.10.2024 22:26 ---
--- Zitat ---@websgeisti:
Danke für den Tipp gegen mein Brett vorm Kopf. Geht das auch mit dem Zertifikat das ich im Büro heruntergeladen habe oder ist das irgendwie rechnergebunden? Dann könnte ich mir ja einfach das Zertifikat per Mail schicken, ich probiers mal aus.

--- End quote ---
Nein, das Zertifikat ist nicht Gerätegebunden und kann auf jedem Gerät benutzt werden. Ich wüsste daher nicht, was gegen eine Übersendung des eigenen Zertifikats für die eigenen Angelegenheiten an die eigene private Email Adresse spricht. Letztendlich kann man sich ja auch direkt mit der privaten Email Registrieren. Wäre dies nicht gewünscht, dann könnte man nur die dienstlichen Adressen verwenden.

Ich empfehle den Bezügeempfängern immer die private Email-Adresse und Co. zu benutzen, damit man auch im Urlaub/Krankheit usw. auf seinen Digitalen Ordner zugreifen kann, ebenso bieten wir unter „Formulare“ auch an, dass man u.a. Eine Änderung der Kontoverbindung, VL-Anlage usw. nun elektronisch mitteilen kann.

Noch ein Hinweis: Sämtliche Härtefallanträge mit der Begründung „Kein Internet“ oder kein „Gerät“ werden abgelehnt. Nur Versorgungsempfänger und nichtstaatliche Beschäftigte (z.B. Körperschaften) sind von der verpflichtenden Nutzung des Digitalen Ordners ausgeschlossen und haben ein „Wahlrecht“.

--- End quote ---

Grad dann muss es erlaubt sein, das ganze auf dem Dienstrechner zu nutzen.
Ich verweise noch einmal auf die Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Seite 80 unten zu §3
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-BBVAngG-20082024.pdf

Hier ist etwas zur digitalen Bezügemitteilung und dem Zugang dazu erwähnt.
Da dürfte sich in Bayern nicht völlig konträr verhalten.

Wobei es hier eher um den Zugang zur Abrechnung geht. Die Papierform selbst ist noch nicht durchdekliniert.
https://www.deubner-steuern.de/themen/digitalisierung-steuerberatung/digitale-lohnabrechnung/datenschutz-und-rechte.html

Wahrscheinlich führt das dienstliche Ausdrucken den Freistaat in eine besondere Notlage.


websgeisti:
Bei Beamten werden bei uns die Bezügemitteilungen und Lohnsteuerbescheinigungen unbefristet gespeichert. Ein ausdrucken jeder Abrechnung (es wird sowieso nur eine bei einer Änderung zum Vormonat generiert) ist daher nicht notwendig.

Und ja, es soll Papier und auf lange Sicht Bürokratie (bei Formularen und Anschreiben) eingespart werden.

derSchorsch:

--- Zitat von: dkm84 am 27.10.2024 16:54 ---Der Meinung wäre ich auch, unser Sachgebietsleiter aber eher nicht. Der meint ja auch dass es persönliches Pech sein wenn man keinen Drucker zuhause hat, ausdrucken im Büro ist untersagt.

--- End quote ---

Gibt es hierzu (private Nutzung von Internet, Telefon, Drucker) keine Dienstvereinbarung? Was sagt die Personalvertretung?
Das muss doch eindeutig geregelt sein. Meinungen helfen da nicht..

dkm84:

--- Zitat von: derSchorsch am 28.10.2024 07:48 ---Gibt es hierzu (private Nutzung von Internet, Telefon, Drucker) keine Dienstvereinbarung? Was sagt die Personalvertretung?
Das muss doch eindeutig geregelt sein. Meinungen helfen da nicht..

--- End quote ---
Zur privaten Nutzung des Internets gibt es tatsächlich eine Vereinbarung, es hieß heute (zähneknirschend und nach mehreren Nachfragen) plötzlich auch dass wir den Mitarbeiterservice selbstverständlich auch auf dem Dienstrechner nutzen dürften. Private Ausdrucke sind davon aber nicht erfasst, diese bleiben weiterhin "offiziell verboten". Ausserdem fiel der Satz dass Apple-Nutzer ja quasi selbst schuld seien und man sich als Beamter ja auch "einen anständigen PC" leisten könne. Ich hab mich dann nicht mehr getraut nach der Dienstpflicht zum Vorhalten eines privaten PC zu fragen weil die Stimmung ohnehin schon enorm gereizt war...

websgeisti:

--- Zitat von: dkm84 am 04.11.2024 12:54 ---[Ausserdem fiel der Satz dass Apple-Nutzer ja quasi selbst schuld seien und man sich als Beamter ja auch "einen anständigen PC" leisten könne. Ich hab mich dann nicht mehr getraut nach der Dienstpflicht zum Vorhalten eines privaten PC zu fragen weil die Stimmung ohnehin schon enorm gereizt war...

--- End quote ---

Wie bereits gesagt: Wer Safari auf einem iPad, iPhone oder Mac benutzt, sollte das Zertifikat einmalig mit einem Chrome, Firefox oder Brave herunterladen. Dann kann die Zertifikatsdatei auch mit dem Safari verwendet werden.

Weiteres ist hier zu finden: https://www.authega.bayern.de/gate/web/ui/lff/help?theme=help_faq_lff#faqUsageapple

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