Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung Niedersachsen
Winni:
Hallo,
ich lese hier ja schon eine Weile mit und bin als guter Beamter inzwischen auch mit den Grundlagen des TV-L vertraut. Meine Frau ist Lehrerin in Niedersachsen. Sie wurde jetzt höhergruppiert und zwar von E10 in E12. So weit, so gut. Leider wurde sie von E10/3 in E12/2 höhergruppiert (mit Garantiebetrag). Lauf Stufenrechner führt aber eine E10/3 in eine E12/3.
Mach ich da einen Gedankenfehler oder sind die Personaler einfach nur unfähig?
VG
MoinMoin:
unfähig
cyrix42:
Das dürfte leider korrekt sein, siehe §7 TV EntgO-L:
--- Zitat ---Für nachstehend aufgeführte Lehrkräfte im Sinne der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L) gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe“:
[...]
Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 2 von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 12,
--- End quote ---
Zu prüfen wäre, ob deine Frau zu den Lehrkräften nach Abschnitt 2 Ziffer 2 der Entgeltordnung Lehrkräfte zählt. Das sind
--- Zitat ---[Lehrkräfte], die
a) eine wissenschaftliche Hochschulbildung oder
b) ein Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss
abgeschlossen [haben], und
die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach [haben].
--- End quote ---
Ist dies der Fall, wird hier aus der EG 10/3 nicht via der EG 11/3 in die EG 12/3 höhergruppiert, sondern direkt aus der EG 10/3 in die (betragsgleiche) EG 12/2. Also wird bis zum Stufenaufstieg das Entgelt der EG 10/3 zuzüglich des Garantiebetrags gezahlt (da eine stufengleiche Höhergruppierung mehr liefern würde).
MoinMoin:
asche auf mein Haupt, den Lehrer überlesen zu haben
Winni:
--- Zitat von: cyrix42 am 24.10.2024 17:41 ---Das dürfte leider korrekt sein, siehe §7 TV EntgO-L:
--- Zitat ---Für nachstehend aufgeführte Lehrkräfte im Sinne der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L) gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe“:
[...]
Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 2 von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 12,
--- End quote ---
Zu prüfen wäre, ob deine Frau zu den Lehrkräften nach Abschnitt 2 Ziffer 2 der Entgeltordnung Lehrkräfte zählt. Das sind
--- Zitat ---[Lehrkräfte], die
a) eine wissenschaftliche Hochschulbildung oder
b) ein Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss
abgeschlossen [haben], und
die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach [haben].
--- End quote ---
Ist dies der Fall, wird hier aus der EG 10/3 nicht via der EG 11/3 in die EG 12/3 höhergruppiert, sondern direkt aus der EG 10/3 in die (betragsgleiche) EG 12/2. Also wird bis zum Stufenaufstieg das Entgelt der EG 10/3 zuzüglich des Garantiebetrags gezahlt (da eine stufengleiche Höhergruppierung mehr liefern würde).
--- End quote ---
Alles klar, danke, verstanden
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