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Höhergruppierung Niedersachsen

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Winni:



--- Zitat ---Für nachstehend aufgeführte Lehrkräfte im Sinne der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L) gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe“:

[...]
Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 2 von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 12,


Zu prüfen wäre, ob deine Frau zu den Lehrkräften nach Abschnitt 2 Ziffer 2 der Entgeltordnung Lehrkräfte zählt. Das sind

--- End quote ---

Moin, das ist bei meiner Frau etwas verstrickter gelaufen. Sie hat ein Germanistikstudium an der uni Stettin abgeschlossen. Sie wurde nach Abschnitt 2 Ziffer 3 in E10 eingruppiert. Und das auch ernst nach einer Eingruppierungsfeststellungsklage. Dabei wäre es leichtes für die Personaler gewesen über die ZAB der KMK die Wertigkeit des Abschlusses zu prüfen. Haben sie aber nicht. 

Die Eingruppierung nach Abschnitt 2 Ziffer 3 führte nun aus E10/3 in E11/3. Dann hat meine Frau wieder den Rechtsanwalt bemüht und nach einen kurzen Briefwechsel zwischen Kanzlei und den NLBV ist nun die E12/2 dabei herausgekommen.

Das bedeutet für mich, dass das nur geht, wenn sie jetzt von Abschnitt 2 Ziffer 3 in Abschnitt 2 Ziffer 2 eingeordnet wurde. Dann wäre aber die damalige Korrektur auf Abschnitt 2 Ziffer 3 falsch gewesen.
Nach Abschnitt 2 Ziffer  erhält man ja neben den E10 noch eine Zulage von 105 €.
Dann hätte sie rückwirkend für die letzten 6 Monate Anspruch darauf. Der Anwalt ist dabei das zu klären.

So weit der Stand der Dinge. Nun ein wenig Kritik:

Liebe Arbeitnehmervertretung, ihr habt euch bei der nicht-stufengleichen Höhergruppierung von der Arbeitgeberseite ganz schön über den Tisch ziehen lassen. Das muss dringend abgeschafft werden, sonst laufen euch noch mehr Mitglieder davon.

Fragmon:

--- Zitat von: Winni am 27.10.2024 18:32 ---Liebe Arbeitnehmervertretung, ihr habt euch bei der nicht-stufengleichen Höhergruppierung von der Arbeitgeberseite ganz schön über den Tisch ziehen lassen. Das muss dringend abgeschafft werden, sonst laufen euch noch mehr Mitglieder davon.

--- End quote ---

Ich halte die stufengleiche Höhergruppierung im TVöD für nicht sinnvoll. Tarifbeschäftigte, die eventuell parallel zu ihrer E6 Tätigkeit sich weiterbilden (bspw. VFW) und sich danach innerhalb des AG auf eine E10/E11 Stelle bewerben, nehmen ihre Stufe mit. Sprich, eine Person, welche vorher bspw. 15 Jahre in der Poststelle (E5 Stufe 6) gearbeitet hat und sich jetzt (aus irgendwelchen Gründen) im Auswahlverfahren durchgesetzt hat, erhält direkt die E10 Stufe 6. Das hat im Vergleich zu einer Neueinstellung bei einem anderen AG, wo sie nur Anspruch auf Stufe 1 erhält nichts mehr Gleichberechtigung zu tun. Im Kern wird sie sogar im Vergleich zu berufserfahrenen Kolleginnen und Kollegen trotz der geringsten Erfahrungen auf dieser Ebene am meisten verdienen. Auch wenn beim Stufenaufstieg im Laufe des AV, die Berufserfahrung kein Kriterium mehr darstellt, tut sie es aber bei einer Neueinstellung.

Ja, bei einem horizontalen Wechsel nimmt man auch seine seine Stufe mit, aber dann hat man bereits Erfahrung im Grad der Verantwortung bzw. Komplexität der Aufgaben. Dies ist bei einem vertikalen Wechsel nicht der Fall.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Fragmon am 28.10.2024 09:41 ---
Ich halte die stufengleiche Höhergruppierung im TVöD für nicht sinnvoll. ...

Ja, bei einem horizontalen Wechsel nimmt man auch seine seine Stufe mit, aber dann hat man bereits Erfahrung im Grad der Verantwortung bzw. Komplexität der Aufgaben. Dies ist bei einem vertikalen Wechsel nicht der Fall.

--- End quote ---

Das bedeutet aber, dass sich nach Erlangung der Stufe 5 eine Weiterbildung faktisch gar nicht mehr lohnt. So kann man den Status Quo effektiv halten und jede Form von Entwicklungsbemühungen bereits im Keim ersticken.

Halte ich für fatal.

Dieses Stufengedöns gehört grundsätzlich eingedampft auf drei Ebenen: "Trainee", "Junior" und "Senior" - und nach maximal 5 Jahren sollte das "volle" Gehalt gezahlt werden.

FearOfTheDuck:
Man darf nicht vergessen: Die Stufen sind keine Erfahrungsstufen. Einzig bei der Einstufung bei Einstellung kann Erfahrung eine Rolle spielen.

Das Gegenbeispiel gibt es ja auch. Person A durchläuft regulär die Stufen ihrer EG und ist z.B. in Stufe 4. Person B wird sofort in Stufe 5 eingestellt, weil der Personalbedarf da ist und förderliche Zeiten anerkannt werden.

Rundum bin ich aber bei Nelson, was die Sinnigkeit der Stufen generell angeht. Das mit den 15 Jahren Laufzeit ist doch heute nicht mehr vermittelbar.

MoinMoin:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.10.2024 11:15 ---Man darf nicht vergessen: Die Stufen sind keine Erfahrungsstufen. Einzig bei der Einstufung bei Einstellung kann Erfahrung eine Rolle spielen.

Das Gegenbeispiel gibt es ja auch. Person A durchläuft regulär die Stufen ihrer EG und ist z.B. in Stufe 4. Person B wird sofort in Stufe 5 eingestellt, weil der Personalbedarf da ist und förderliche Zeiten anerkannt werden.

Rundum bin ich aber bei Nelson, was die Sinnigkeit der Stufen generell angeht. Das mit den 15 Jahren Laufzeit ist doch heute nicht mehr vermittelbar.

--- End quote ---
Aber es gibt tatsächlich Angestellte, die wünschen sich noch mehr Stufen, weil sie schon in der Endstufe sind...... :-\

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