Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Kaum noch Beförderungen am Gymnasium
Versuch:
--- Zitat von: Grandia am 31.10.2024 10:15 ---
--- Zitat von: Versuch am 31.10.2024 07:01 ---
--- Zitat von: Grandia am 30.10.2024 11:23 ---Gymnasiallehrer aus Nds. Hier. Einstieg natürlich A13 an einer Schule, die iPads, Apple-TV und Beamer als Darstellungsebene nutzen. Jeder A13 hier muss damit umgehen können, ebenso wie mit digitalem Klassenbuch und vielem mehr, was alles on top auf Befähigungen des "normalen" Lehrerdaseins.
--- End quote ---
Den Rest kann ich nachvollziehen...aber das?
Sorry, das gehört zum Beruf und wenn man sich über so etwas beschwert oder aufführt, wundere ich mich nicht, warum über uns Lehrer die Nase gerümpft wird.
Und nebenbei:
Das alles erleichtert uns den Job.
--- End quote ---
Ich sagte ja, dass es dazugehört. Und ich empfinde es nicht nur als Erleichterung, da eben nicht alle mitziehen wollen oder gar können. A13 ist offensichtlich A13, weil neben dem Studium und der Ausbildung/Referendariat alles als "Standard" gesehen wird.
Das war im übrigen keine Beschwerde, lediglich das neue Elemente zum Beruf dazukommen, die neue Kompetenzen erfordern.
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Und das ist für mich pillepalle, sorry, und in jedem Beruf so.
Versuch:
--- Zitat von: pfalzdumal am 31.10.2024 18:18 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 31.10.2024 14:54 ---
Und PS.
Der Verbeamtung als Gymnasiallehrer im Amt des Studienrats geht regelmäßig ein qualifiziertes Universitätsstudium voraus, das mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird, dem sich ein Vorbereitungsdienst anschließt, der mit einem zweiten Staatsexamen beendet wird. Eine Ämterbewertung bzw. Ämterneubewertung kann regelmäßig nur formal und darin also vergleichend vorgehen. Das formale Qualifikationsniveau eines Lehrers stellt sich weitgehend nicht anders dar als das eines in die Besoldungsgruppe R 1 eingeordneten Richters. Wollte man das Amt des Studienrats anders bewerten, müsste man offensichtlich auch das des Richters bspw. an einem Amtsgericht und darüber hinaus das erste Einstiegsamt des (ehemals) höheren Diensts generell verändern, wovon ebenso bspw. der Regierungs-, Polizei- und akademische Rat betroffen wäre.
Wollte man Gymnasiallehrer in Deutschland niedriger besolden, müsste man offensichtlich die Anforderung an das Qualifikationsniveau absenken, um dann Gymnasiallehrer nicht mehr als Studienräte einzugruppieren, wobei - da mittlerweile ein großer Teil der bislang nach A 12 besoldeten Lehrkräfte in vielen Ländern nun gleichfalls nach A 13 besoldet wird - damit wohl eine grundsätzliche Absenkung des Qualifikationsniveaus im Lehramtsbereich einhergehen müsste. Eine Absenkung könnte man bspw. erreichen, indem man die Regelstudienzeiten oder die Dauer des Vorbereitungsdiensts verkürzte (sofern sich die Eingruppierung des Gymnasiallehrers als Studienrat am Ende nicht als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums entpuppte, der nur dann nicht zu beachten wäre, sofern es zu einer übergreifenden Neubewertung aller Ämter käme - aber das ist hier nur eine Vermutung). Als wie sinnvoll sich das ggf. darstellte, kann jeder selbst bewerten (nicht nur der Lehrer selbst, der ja über eine eingehende Bewertungskompetenz verfügt, weshalb ich mir für diesen letzten Beitrag eine 2-3 gebe und dabei hoffe, dass die Note nicht auf meinem Halbjahreszeugnis auftaucht, weil dort Zwischennoten nicht gestattet sind).
--- End quote ---
Das sehe ich ein bisschen anders - selbst kommunaler Beamter und Lehrer im Freundes- und Familienkreis. Wenn bei formal gleicher Qualifikation der Amtsleiter der Kämmerei oder der Rechtsamtes mit A15 nach Hause geht - mit zwei Staatsexamina und der didaktische Leiter einer Gemeinschaftsschule ebenfalls mit A15, der aber im Gegensatz zu den Kollegen nicht Haushalte mit Volumina im 500-Millionenbereich oder die gesamten Rechtsangelegenheiten einer Verwaltung verantwortet, frage ich mich schon, wo da die Relationen sind. Didaktische Leitung bedeutet in meinem Beispiel Betreuung der Referendare, Organisation der Fortbildungen und Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung des grundsätzlichen Konzepts der Schule. Ich sehe da im Vergleich zum Amtsleiter in der Kämmerei oder der Leiterin des Rechtsamts, die regelmäßig morgens als erste kommen und als letzte gehen und im Urlaub ständig erreichbar sind, erhebliche Unterschiede.
--- End quote ---
Deine Kriterien treffen jedoch, bis auf den Haushalt, auf Schulleiter auch zu.
Zudem haben diese erheblich mehr Personal zu führen und dies in einer Expertenorganisation, was es deutlich erschwert.
Sommer89:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 31.10.2024 14:54 ---Über den Lehrerberuf weiß ja jeder Bescheid, weil ja jeder mal als Schüler Lehrer erlebt hat, so wie ich ja über den Beruf des Kochs gut Bescheid weiß, weil ich ja schon mal in einem Restaurant gegessen habe, und mich im Berufsfeld des Bankangestellten sehr gut auskenne, weil ich zwei Konten von verschiedenen Banken habe, auch weiß ich genau, dass Eisenbahnfahrer, die heute anders heißen, einen echt schlechten Job machen, weil ich regelmäßig Bahn fahre, noch schlimmer sind nur die Piloten, weil ich 2019 nach New York geflogen bin (sollte man heute nicht mehr machen, sagen die Klimaforscher, die aber echt keine Ahnung haben, wenn ich mir das tägliche Wetter angucke, außer im Sommer, aber da sind die bestimmt alle im Urlaub, sodass das nicht auf deren Kappe geht), und überhaupt wirklich keine Ahnung haben die Gefängnisaufseher, was ich aus meiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe genau weiß - ach, Blödsinn, ich habe ja noch gar nicht im Knast gesessen, aber die im Fernsehen haben auf jeden Fall wirklich keine Ahnung (s. Baader Meinhof Kompex). Und darüber hinaus gehe ich als Lehrer immer, wenn ich einen Teppich kaufe (in meinem Haus gibt es keine Teppiche), erst einmal auf den Teppichverkäufer zu und erkläre ihm, was ein Teppich ist, das bin ich meinem Beruf schuldig, um dann doch keinen zu kaufen und auch nicht ins Teppichgeschäft zu gehen. Aber die haben nun echt keine Ahnung, die Teppichverkäufer, das weiß ich genau!
Nun gut, ich bin ein typischer Lehrer, will also geliebt werden, weshalb ich meine Schüler regelmäßig bestrafe und benote alles und jeden jederzeit, um nicht aus der Übung zu kommen, das ist wichtig wegen der beruflichen Qualifikation und deswegen gebe ich mir auch für diesen Beitrag bis jetzt eine 3+, weshalb meine Versetzung nicht gefährdet ist, was mich bedrückt, weil ich gar nicht versetzt werden, sondern an meiner Schule bleiben möchte (Lehrer bewegen sich nicht gerne, außer zum Kaffeeautomaten). Insofern bin ich froh, wenn ich nicht von der Stelle komme und dass mein Dienstherr noch nie auf den Gedanken gekommen ist, mich zu befördern (er beachtet mich darüber hinaus sowieso viel zu wenig, ich viel schließlich geliebt werden; obgleich: Schaue ich mir meinen Dienstherrn an, dann will ich doch lieber nicht geliebt werden), denn für die Beförderung nehme ich sowieso lieber den Bus (der bringt mich mit größerer Wahrscheinlichkeit ans Ziel, wie ich weiß), wenn ich nicht Fahrrad fahre (und über Fahrradmonteure, die weiterhin noch immer keine Mechatroniker sind - zurecht! - könnte ich jetzt wirklich einiges sagen, weil ich mein Fahrrad immer selbst repariere oder es lieber gleich wegwerfe, wenn mal das Ventil kaputt ist und ich nicht weiß, soll ich dann den Lenker abschrauben oder doch lieber den Rahmen durchsägen - und nimmt dann eigentlich besser eine Holz- oder eher eine Metallsäge, eventuell besser die Nervensäge, um erstere und den Rahmen zu schonen -, um es zu reparieren; auf jeden Fall haben die echt keine Ahnung die Fahrradmechatroniker, das weiß ich genau, so wie auch Busfahrer - kommen immer zu spät und ich kann die dann nichtmal ins Klassenbuch eintragen, weil das elektronisch ist und ich sonst auch irgendwann womöglich nicht mehr befördert werde). Auf jeden Fall würde ich mir für diesen weiteren Teil wohl eine 3- geben, um nicht aus der Übung zu kommen, wobei eine 5- hier bestimmt besser wäre, denn dann würde ich ganz sicher nicht versetzt werden und käme also zum Glück weiterhin nicht von der Stelle (außer im Bus).
Soll heißen, ich bin ein Lehrer und stecke voller Vorurteile, was mich vom Großteil der Bevölkerung unterscheidet, der aber echt keine Ahnung hat, weshalb ich ihm eine 4- gebe und ihn auch mündlich nicht mehr drannehme, wenn der so weitermacht. Zur Not muss ich da auch mal mit dessen Eltern sprechen, wobei ich hoffe, dass die mir dann nicht wieder so viele Mails als Antwort schreiben, was ich aber regelmäßig abwürge, indem ich die Mails auf Rechtschreibung und Kommasetzung hin kontrolliere (und zwar regelmäßig mit einem dicken Rotstift und immer doppelt unterstrichen, weshalb man die jeweils darunterstehende Zeile auch nicht mehr lesen kann, was aber nun echt nicht mein Problem ist), um am Ende dann genauso regelmäßig solange "Thema verfehlt" drunterschreibe, bis die mich anrufen und dann gehe ich nicht ans Telefon, weil ich dann Feierabend habe.
Ergo: Über den Lehrerberuf weiß jeder Bescheid, weil er selbst mal Schüler war, und dann noch viel mehr, wenn er gar Kinder hat, weshalb ich der ersten Gruppe in der Beurteilungskompetenz eine glatte 2 gebe und der zweiten eine 2+. Und wer das anzweifelt, den lasse ich bei den nächsten Bundesjugendspielen erst durchfallen und dann beim Weitsprung nachsitzen; denn ich bin Lehrer an einer Ganztagsschule und habe morgens Recht und nachmittags Freizeit oder umgedreht, weshalb ich diesen Aufsatz nun mit mangelhaft bewerte und auch nicht bereit bin, den am Reformationstag weiter zu korrigieren: Sollen das doch die Pfarrer machen (die echt keine Ahnung haben, da kenne ich mich aus, denn ich bin noch immer nicht aus der Kirche ausgetreten, aber nur, weil mir das mein Steuerberater empfohlen hat, der nun echt keine Ahnung hat!). Und wer nun meinte, ich hätte hier das Thema verfehlt, der sollte sich beim nächsten Elternsprechtag echt mal warm anziehen; denn ich habe nicht das Thema verfehlt, sondern meinen Beruf, und zwar das mit Bedacht, also wegen der Sommerferien, was nun allerdings nach den Herbstferien echt dumm gewesen ist und hier allemal mal klarzustellen war!
Und PS.
Der Verbeamtung als Gymnasiallehrer im Amt des Studienrats geht regelmäßig ein qualifiziertes Universitätsstudium voraus, das mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird, dem sich ein Vorbereitungsdienst anschließt, der mit einem zweiten Staatsexamen beendet wird. Eine Ämterbewertung bzw. Ämterneubewertung kann regelmäßig nur formal und darin also vergleichend vorgehen. Das formale Qualifikationsniveau eines Lehrers stellt sich weitgehend nicht anders dar als das eines in die Besoldungsgruppe R 1 eingeordneten Richters. Wollte man das Amt des Studienrats anders bewerten, müsste man offensichtlich auch das des Richters bspw. an einem Amtsgericht und darüber hinaus das erste Einstiegsamt des (ehemals) höheren Diensts generell verändern, wovon ebenso bspw. der Regierungs-, Polizei- und akademische Rat betroffen wäre.
Wollte man Gymnasiallehrer in Deutschland niedriger besolden, müsste man offensichtlich die Anforderung an das Qualifikationsniveau absenken, um dann Gymnasiallehrer nicht mehr als Studienräte einzugruppieren, wobei - da mittlerweile ein großer Teil der bislang nach A 12 besoldeten Lehrkräfte in vielen Ländern nun gleichfalls nach A 13 besoldet wird - damit wohl eine grundsätzliche Absenkung des Qualifikationsniveaus im Lehramtsbereich einhergehen müsste. Eine Absenkung könnte man bspw. erreichen, indem man die Regelstudienzeiten oder die Dauer des Vorbereitungsdiensts verkürzte (sofern sich die Eingruppierung des Gymnasiallehrers als Studienrat am Ende nicht als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums entpuppte, der nur dann nicht zu beachten wäre, sofern es zu einer übergreifenden Neubewertung aller Ämter käme - aber das ist hier nur eine Vermutung). Als wie sinnvoll sich das ggf. darstellte, kann jeder selbst bewerten (nicht nur der Lehrer selbst, der ja über eine eingehende Bewertungskompetenz verfügt, weshalb ich mir für diesen letzten Beitrag eine 2-3 gebe und dabei hoffe, dass die Note nicht auf meinem Halbjahreszeugnis auftaucht, weil dort Zwischennoten nicht gestattet sind).
--- End quote ---
Der Vergleich mit dem Richter hinkt leider. Richter können nur die ca. 10 % besten eines Jahrgangs werden. Zumindest in Bayern. Und davor muss man in der Regel zur Staatsanwaltschaft, wo man sich einige Jahre 50-60 Stunden in der Woche abarbeitet, bei einer Besoldung die A13 entspricht.
Und Behörden-Mitarbeiter mit A13/A14 haben oft Führungsaufgaben, was mit unglaublich vielen Überstunden einhergehen kann - bei 6 Wochen Urlaub im Jahr.
Lehrkräfte haben eine gute Lobby und sind daher schon recht gut versorgt. Es ist sicher kein einfacher Beruf, aber die Bezahlung ist mehr als gut. Soweit ich weiß verdienen Lehrkräfte in Deutschland (Nettogehalt ist maßgeblich) sogar weltweit mit am besten (glaube nur in Schweiz und Luxemburg oder so verdienen die noch mehr).
Sommer89:
--- Zitat von: Versuch am 31.10.2024 19:19 ---
--- Zitat von: pfalzdumal am 31.10.2024 18:18 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 31.10.2024 14:54 ---
Und PS.
Der Verbeamtung als Gymnasiallehrer im Amt des Studienrats geht regelmäßig ein qualifiziertes Universitätsstudium voraus, das mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird, dem sich ein Vorbereitungsdienst anschließt, der mit einem zweiten Staatsexamen beendet wird. Eine Ämterbewertung bzw. Ämterneubewertung kann regelmäßig nur formal und darin also vergleichend vorgehen. Das formale Qualifikationsniveau eines Lehrers stellt sich weitgehend nicht anders dar als das eines in die Besoldungsgruppe R 1 eingeordneten Richters. Wollte man das Amt des Studienrats anders bewerten, müsste man offensichtlich auch das des Richters bspw. an einem Amtsgericht und darüber hinaus das erste Einstiegsamt des (ehemals) höheren Diensts generell verändern, wovon ebenso bspw. der Regierungs-, Polizei- und akademische Rat betroffen wäre.
Wollte man Gymnasiallehrer in Deutschland niedriger besolden, müsste man offensichtlich die Anforderung an das Qualifikationsniveau absenken, um dann Gymnasiallehrer nicht mehr als Studienräte einzugruppieren, wobei - da mittlerweile ein großer Teil der bislang nach A 12 besoldeten Lehrkräfte in vielen Ländern nun gleichfalls nach A 13 besoldet wird - damit wohl eine grundsätzliche Absenkung des Qualifikationsniveaus im Lehramtsbereich einhergehen müsste. Eine Absenkung könnte man bspw. erreichen, indem man die Regelstudienzeiten oder die Dauer des Vorbereitungsdiensts verkürzte (sofern sich die Eingruppierung des Gymnasiallehrers als Studienrat am Ende nicht als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums entpuppte, der nur dann nicht zu beachten wäre, sofern es zu einer übergreifenden Neubewertung aller Ämter käme - aber das ist hier nur eine Vermutung). Als wie sinnvoll sich das ggf. darstellte, kann jeder selbst bewerten (nicht nur der Lehrer selbst, der ja über eine eingehende Bewertungskompetenz verfügt, weshalb ich mir für diesen letzten Beitrag eine 2-3 gebe und dabei hoffe, dass die Note nicht auf meinem Halbjahreszeugnis auftaucht, weil dort Zwischennoten nicht gestattet sind).
--- End quote ---
Das sehe ich ein bisschen anders - selbst kommunaler Beamter und Lehrer im Freundes- und Familienkreis. Wenn bei formal gleicher Qualifikation der Amtsleiter der Kämmerei oder der Rechtsamtes mit A15 nach Hause geht - mit zwei Staatsexamina und der didaktische Leiter einer Gemeinschaftsschule ebenfalls mit A15, der aber im Gegensatz zu den Kollegen nicht Haushalte mit Volumina im 500-Millionenbereich oder die gesamten Rechtsangelegenheiten einer Verwaltung verantwortet, frage ich mich schon, wo da die Relationen sind. Didaktische Leitung bedeutet in meinem Beispiel Betreuung der Referendare, Organisation der Fortbildungen und Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung des grundsätzlichen Konzepts der Schule. Ich sehe da im Vergleich zum Amtsleiter in der Kämmerei oder der Leiterin des Rechtsamts, die regelmäßig morgens als erste kommen und als letzte gehen und im Urlaub ständig erreichbar sind, erhebliche Unterschiede.
--- End quote ---
Deine Kriterien treffen jedoch, bis auf den Haushalt, auf Schulleiter auch zu.
Zudem haben diese erheblich mehr Personal zu führen und dies in einer Expertenorganisation, was es deutlich erschwert.
--- End quote ---
Schulleiter sind aber auch A16. Da gehört viel Arbeit nun mal dazu.
superdash:
--- Zitat von: Sommer89 am 31.10.2024 19:21 ---Der Vergleich mit dem Richter hinkt leider. Richter können nur die ca. 10 % besten eines Jahrgangs werden. Zumindest in Bayern. Und davor muss man in der Regel zur Staatsanwaltschaft, wo man sich einige Jahre 50-60 Stunden in der Woche abarbeitet, bei einer Besoldung die A13 entspricht.
--- End quote ---
Zunächst sei erwähnt dass der Richtervergleich mitnichten hinkt. In vielen Fächerkombinationen wurden in den letzten Jahren in Bayern am Gymnasium nur die <10% der besten Absolventen genommen. Zudem sind die Punktegrenzen für das Richteramt kontinuierlich abgesenkt worden, da es zu wenig Bewerber gibt. (Wer will auch noch nach R1-R.. bezahlt werden, wenn er in einer Kanzlei das Vielfache verdienen kann. Und als Richter hat man auch Berge an Arbeit und sitzt dann Konzernjuristen gegenüber die mit Geld um sich werfen können.)
--- Zitat von: Sommer89 am 31.10.2024 19:21 ---Und Behörden-Mitarbeiter mit A13/A14 haben oft Führungsaufgaben, was mit unglaublich vielen Überstunden einhergehen kann - bei 6 Wochen Urlaub im Jahr.
--- End quote ---
Das ist dein Blick auf die Sache. Frage mal einen Außenstehenden über die Arbeitsbelastung in Behörden. Ich zitiere aus einem Beitrag auf Zeit-Online sinngemäß: "Wenn die Beamten in Behörden 100% arbeiten, dann ist das wie wenn ich in meiner Firma 60% arbeite. Mit so wenig Leistung würde man in der freien Wirtschaft nicht lange überleben." So werden Behörden von außen wahrgenommen. Und genau hier liegt das Problem: Es ist eine reine Außenwahrnehmung, genau wie die Außenwahrnehmung der Arbeit von Lehrern. Daher halte ich mich sehr zurück, was die Beurteilung der Arbeit anderer angeht. Das auch insbesondere deshalb, da ich bereits an der Universität, in der Automobilindustrie (im Labor) und als Lehrer tätig war/bin.
Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass ich nie die Intention hatte, eine Neid-Debatte auszulösen. Schade, dass alles was mit Lehrern zu tun hat sehr häufig von externen Experten be- und verurteilt wird, die idR noch nie im Lehrerberuf gearbeitet haben. Daher kann die Moderation den Thread gerne schließen, da ein Großteil der Beiträge nichts mit dem Titel zu tun haben...
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