Über den Lehrerberuf weiß ja jeder Bescheid, weil ja jeder mal als Schüler Lehrer erlebt hat, so wie ich ja über den Beruf des Kochs gut Bescheid weiß, weil ich ja schon mal in einem Restaurant gegessen habe, und mich im Berufsfeld des Bankangestellten sehr gut auskenne, weil ich zwei Konten von verschiedenen Banken habe, auch weiß ich genau, dass Eisenbahnfahrer, die heute anders heißen, einen echt schlechten Job machen, weil ich regelmäßig Bahn fahre, noch schlimmer sind nur die Piloten, weil ich 2019 nach New York geflogen bin (sollte man heute nicht mehr machen, sagen die Klimaforscher, die aber echt keine Ahnung haben, wenn ich mir das tägliche Wetter angucke, außer im Sommer, aber da sind die bestimmt alle im Urlaub, sodass das nicht auf deren Kappe geht), und überhaupt wirklich keine Ahnung haben die Gefängnisaufseher, was ich aus meiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe genau weiß - ach, Blödsinn, ich habe ja noch gar nicht im Knast gesessen, aber die im Fernsehen haben auf jeden Fall wirklich keine Ahnung (s. Baader Meinhof Kompex). Und darüber hinaus gehe ich als Lehrer immer, wenn ich einen Teppich kaufe (in meinem Haus gibt es keine Teppiche), erst einmal auf den Teppichverkäufer zu und erkläre ihm, was ein Teppich ist, das bin ich meinem Beruf schuldig, um dann doch keinen zu kaufen und auch nicht ins Teppichgeschäft zu gehen. Aber die haben nun echt keine Ahnung, die Teppichverkäufer, das weiß ich genau!
Nun gut, ich bin ein typischer Lehrer, will also geliebt werden, weshalb ich meine Schüler regelmäßig bestrafe und benote alles und jeden jederzeit, um nicht aus der Übung zu kommen, das ist wichtig wegen der beruflichen Qualifikation und deswegen gebe ich mir auch für diesen Beitrag bis jetzt eine 3+, weshalb meine Versetzung nicht gefährdet ist, was mich bedrückt, weil ich gar nicht versetzt werden, sondern an meiner Schule bleiben möchte (Lehrer bewegen sich nicht gerne, außer zum Kaffeeautomaten). Insofern bin ich froh, wenn ich nicht von der Stelle komme und dass mein Dienstherr noch nie auf den Gedanken gekommen ist, mich zu befördern (er beachtet mich darüber hinaus sowieso viel zu wenig, ich viel schließlich geliebt werden; obgleich: Schaue ich mir meinen Dienstherrn an, dann will ich doch lieber nicht geliebt werden), denn für die Beförderung nehme ich sowieso lieber den Bus (der bringt mich mit größerer Wahrscheinlichkeit ans Ziel, wie ich weiß), wenn ich nicht Fahrrad fahre (und über Fahrradmonteure, die weiterhin noch immer keine Mechatroniker sind - zurecht! - könnte ich jetzt wirklich einiges sagen, weil ich mein Fahrrad immer selbst repariere oder es lieber gleich wegwerfe, wenn mal das Ventil kaputt ist und ich nicht weiß, soll ich dann den Lenker abschrauben oder doch lieber den Rahmen durchsägen - und nimmt dann eigentlich besser eine Holz- oder eher eine Metallsäge, eventuell besser die Nervensäge, um erstere und den Rahmen zu schonen -, um es zu reparieren; auf jeden Fall haben die echt keine Ahnung die Fahrradmechatroniker, das weiß ich genau, so wie auch Busfahrer - kommen immer zu spät und ich kann die dann nichtmal ins Klassenbuch eintragen, weil das elektronisch ist und ich sonst auch irgendwann womöglich nicht mehr befördert werde). Auf jeden Fall würde ich mir für diesen weiteren Teil wohl eine 3- geben, um nicht aus der Übung zu kommen, wobei eine 5- hier bestimmt besser wäre, denn dann würde ich ganz sicher nicht versetzt werden und käme also zum Glück weiterhin nicht von der Stelle (außer im Bus).
Soll heißen, ich bin ein Lehrer und stecke voller Vorurteile, was mich vom Großteil der Bevölkerung unterscheidet, der aber echt keine Ahnung hat, weshalb ich ihm eine 4- gebe und ihn auch mündlich nicht mehr drannehme, wenn der so weitermacht. Zur Not muss ich da auch mal mit dessen Eltern sprechen, wobei ich hoffe, dass die mir dann nicht wieder so viele Mails als Antwort schreiben, was ich aber regelmäßig abwürge, indem ich die Mails auf Rechtschreibung und Kommasetzung hin kontrolliere (und zwar regelmäßig mit einem dicken Rotstift und immer doppelt unterstrichen, weshalb man die jeweils darunterstehende Zeile auch nicht mehr lesen kann, was aber nun echt nicht mein Problem ist), um am Ende dann genauso regelmäßig solange "Thema verfehlt" drunterschreibe, bis die mich anrufen und dann gehe ich nicht ans Telefon, weil ich dann Feierabend habe.
Ergo: Über den Lehrerberuf weiß jeder Bescheid, weil er selbst mal Schüler war, und dann noch viel mehr, wenn er gar Kinder hat, weshalb ich der ersten Gruppe in der Beurteilungskompetenz eine glatte 2 gebe und der zweiten eine 2+. Und wer das anzweifelt, den lasse ich bei den nächsten Bundesjugendspielen erst durchfallen und dann beim Weitsprung nachsitzen; denn ich bin Lehrer an einer Ganztagsschule und habe morgens Recht und nachmittags Freizeit oder umgedreht, weshalb ich diesen Aufsatz nun mit mangelhaft bewerte und auch nicht bereit bin, den am Reformationstag weiter zu korrigieren: Sollen das doch die Pfarrer machen (die echt keine Ahnung haben, da kenne ich mich aus, denn ich bin noch immer nicht aus der Kirche ausgetreten, aber nur, weil mir das mein Steuerberater empfohlen hat, der nun echt keine Ahnung hat!). Und wer nun meinte, ich hätte hier das Thema verfehlt, der sollte sich beim nächsten Elternsprechtag echt mal warm anziehen; denn ich habe nicht das Thema verfehlt, sondern meinen Beruf, und zwar das mit Bedacht, also wegen der Sommerferien, was nun allerdings nach den Herbstferien echt dumm gewesen ist und hier allemal mal klarzustellen war!
Und PS.
Der Verbeamtung als Gymnasiallehrer im Amt des Studienrats geht regelmäßig ein qualifiziertes Universitätsstudium voraus, das mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird, dem sich ein Vorbereitungsdienst anschließt, der mit einem zweiten Staatsexamen beendet wird. Eine Ämterbewertung bzw. Ämterneubewertung kann regelmäßig nur formal und darin also vergleichend vorgehen. Das formale Qualifikationsniveau eines Lehrers stellt sich weitgehend nicht anders dar als das eines in die Besoldungsgruppe R 1 eingeordneten Richters. Wollte man das Amt des Studienrats anders bewerten, müsste man offensichtlich auch das des Richters bspw. an einem Amtsgericht und darüber hinaus das erste Einstiegsamt des (ehemals) höheren Diensts generell verändern, wovon ebenso bspw. der Regierungs-, Polizei- und akademische Rat betroffen wäre.
Wollte man Gymnasiallehrer in Deutschland niedriger besolden, müsste man offensichtlich die Anforderung an das Qualifikationsniveau absenken, um dann Gymnasiallehrer nicht mehr als Studienräte einzugruppieren, wobei - da mittlerweile ein großer Teil der bislang nach A 12 besoldeten Lehrkräfte in vielen Ländern nun gleichfalls nach A 13 besoldet wird - damit wohl eine grundsätzliche Absenkung des Qualifikationsniveaus im Lehramtsbereich einhergehen müsste. Eine Absenkung könnte man bspw. erreichen, indem man die Regelstudienzeiten oder die Dauer des Vorbereitungsdiensts verkürzte (sofern sich die Eingruppierung des Gymnasiallehrers als Studienrat am Ende nicht als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums entpuppte, der nur dann nicht zu beachten wäre, sofern es zu einer übergreifenden Neubewertung aller Ämter käme - aber das ist hier nur eine Vermutung). Als wie sinnvoll sich das ggf. darstellte, kann jeder selbst bewerten (nicht nur der Lehrer selbst, der ja über eine eingehende Bewertungskompetenz verfügt, weshalb ich mir für diesen letzten Beitrag eine 2-3 gebe und dabei hoffe, dass die Note nicht auf meinem Halbjahreszeugnis auftaucht, weil dort Zwischennoten nicht gestattet sind).
Der Vergleich mit dem Richter hinkt leider. Richter können nur die ca. 10 % besten eines Jahrgangs werden. Zumindest in Bayern. Und davor muss man in der Regel zur Staatsanwaltschaft, wo man sich einige Jahre 50-60 Stunden in der Woche abarbeitet, bei einer Besoldung die A13 entspricht.
Und Behörden-Mitarbeiter mit A13/A14 haben oft Führungsaufgaben, was mit unglaublich vielen Überstunden einhergehen kann - bei 6 Wochen Urlaub im Jahr.
Lehrkräfte haben eine gute Lobby und sind daher schon recht gut versorgt. Es ist sicher kein einfacher Beruf, aber die Bezahlung ist mehr als gut. Soweit ich weiß verdienen Lehrkräfte in Deutschland (Nettogehalt ist maßgeblich) sogar weltweit mit am besten (glaube nur in Schweiz und Luxemburg oder so verdienen die noch mehr).
Leider ist auch das, was Du hier und im nächsten Beitrag schreibst, beamtenrechtlich unerheblich (also nicht meine Meinung, sondern Teil des Beamtenrechts), Sommer 89:
Das Qualifikationsniveau bemisst sich formal nicht nach der Auswahlentscheidung, sondern danach, was als formal vergleichbar betrachtet wird, und das sind die beiden Staatsexamina. Dass am Ende für das Richteramt zwei Prädikatsexamen gefordert werden, ist Teil des Auswahlverfahren und sagt am Ende auf jeden Fall etwas über die Güte innerhalb der Auswahl im Sinne der Befähigung innerhalb des juristischen Auswahlverfahrens aus. Es sagt aber beamtenrechtlich nichts über das Auswahlverfahren von Lehrkräften aus. Denn wenn es nur eine genügend hohe Zahl an ausgebildeten Lehrkräften geben würde, wie das regelmäßig bei Volljuristen der Fall ist, dann würde man zwangsläufig bei Lehrkräften weitgehend identische Gütekriterien einführen müssen.
Hinsichtlich des Qualifkationsniveaus ist es im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG maßgeblich, dass wesentlich Gleiches gleich behandelt wird, also ein Richter mit zwei Staatsexamen und eine Lehrkraft mit zwei Staatsexamen, die als solche als gleichwertig zu betrachten sind, formal über das gleiche Qualifikationsniveau verfügen, also die Zugangsberechtigung zum gleich bewerteten und damit vergleichbar besoldeten Amt mitbringen.
Darüber hinaus ist die mit dem Amt verbundene Verantwortung zu betrachten, die formal offensichtlich nicht so einfach verglichen werden kann wie das formale Qualifikationsniveau. Der Besoldungsgesetzgeber kommt dabei sachlich regelmäßig zu dem Schluss, dass ein Amtsrichter am Amtsgericht und ein Studienrat an einem Gymnasium ein Amt ausüben, das diesbezüglich vergleichbar ist, was er entsprechend so begründet. Denn ansonsten könnte er beide nicht in weitgehend gleicher Höhe besolden. Entsprechend führt das Bundesverfassungsgericht in der Rn. 43 der aktuellen Entscheidung aus:
"Durch die Anknüpfung der Alimentation an innerdienstliche, unmittelbar amtsbezogene Kriterien wie den Dienstrang soll sichergestellt werden, dass die Bezüge entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abgestuft sind. Gleichzeitig kommt darin zum Ausdruck, dass jedem Amt eine Wertigkeit immanent ist, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt. Die 'amts'-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung".
Der Besoldungsgesetzgeber legt entsprechend zugrunde - das ist Teil des weiten Entscheidungsspielraum, über den er in seiner Funktion als Gesetzgeber verfügt -, dass ein Amtsrichter an einem Amtsgericht und ein Studienrat an einem Gymnasium die weitgehend gleichwertige Leistung erbringen, sodass diese Leistung sich für ihn als in etwa gleich wertvoll darstellt, was als Konseqquenz des Alimentationsprinzips zur Folge hat, dass sie weitgehend gleichwertig zu besolden sind.
Ebenso ist die Frage nach der Arbeitszeit beamtenrechtlich zu betrachten und nicht nach unseren Maßstäben, die wir an andere Beschäftigungsverhältnisse anlegen, die aber für das Dienst- und Treueverhältnis des Amtsträgers keine Bedeutung haben. Denn der Beamte sieht sich als Folge seines Dienst- und Treueverhältnisses gezwungen, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Daraus folgt, dass er im Rahmen seiner regelmäßigen Arbeitszeit die ihm qua seines Amts zugewiesenen Aufgaben zu erledigen hat. Beträgt die Regelarbeitszeit von Beamten bspw. 40 Stunden in der Woche, dann hat der in der Besoldungsgruppe A 4 im einfachen Dienst bestallte Amtsmeister die ihm regelmäßig sachgerecht zugewiesenen Aufgaben genauso in diesem Zeitraum zu erledigen wie der in der Besoldungsgruppe A 16 alimentierte Oberstudiendirektor im höheren Dienst die seinen ihm zugewiesenen.
Der nach A 16 besoldete Oberstudiendirektor zeigt sich dabei beamtenrechtlich als in einem hohen Maße leistungsfähiger als der nach A 4 besoldete Amtsmeister, weshalb ersterer in derselben regelmäßigen Arbeitszeit eine für den Dienstherrn sehr viel wertvollere Leistung erbringt und dafür deutlich höher alimentiert werden muss. Entsprechend geht das gerade angeführte Zitat wie folgt weiter:
"Die Organisation der öffentlichen Verwaltung stellt darauf ab, dass in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden. Deshalb muss im Hinblick auf das Leistungs- und das Laufbahnprinzip mit der organisationsrechtlichen Gliederung der Ämter eine Staffelung der Gehälter einhergehen."
Wenn ein Beamter also das ihm regelmäßig sachgerecht zugewiesene Pensum an Aufgaben nicht in der regelmäßigen Arbeitszeit sachgerecht erledigt, dann hat beamtenrechtlich nicht der Dienstherr ein Problem, sondern der Beamte, weshalb es auch unerheblich ist, ob er regelmäßig als erster zum Dienst erscheint und als letzter die Dienststelle verlässt oder ob er regelmäßig als letzter erscheint und als erster geht. Es gibt eine regelmäßige Arbeitszeit, die der Beamte zu erfüllen hat - und darüber hinaus spielt Zeit beamtenrechtlich im Beamtenverhältnis keine Rolle, da sich der Beamte ja gezwungen sieht, seine gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen, der ihn dafür amtsangemessen alimentiert, und weil er im Sinne des Leistungsprinzips beamtenrechtlich genau das Amt ausfüllt, für das er vom Dienstherrn nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung sachgerecht ausgewählt worden ist. Da das Auswahlverfahren darüber hinaus beamtenrechtlich so ausgestaltet ist, dass sich immer der leistungsfähigste Beamte in der Auswahl durchsetzt, schnurrt der öffentliche Dienst bekanntlich in allen Bereichen wie ein Uhrwerk, weshalb ich noch nie irgendeine Kritik an ihm gehört habe. Und ich bin nur in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert. Mit jeder nächst höheren Besoldungsgruppe können die jeweiligen Amtsträger zwangsläufig nur noch viel mehr nie etwas anders gehört haben, als dass der optimal ausgestaltete öffentliche Dienst schnurrt wie ein Schweizer Uhrwerk, eben weil sie sich ja nur als je umso leistungsfähiger erwiesen haben als ich kleiner Beamter, der ich sowieso nichts verstehe. Denn würde ich etwas verstehen, hätte mich der Dienstherr schon lange entsprechend befördert und würde meine Beförderung also nicht durch den Bus geschehen, sofern ich nicht Fahrrad fahre. Connie Francis hat ja schon 1960 den damals von der gesamten Bevölkerung regelmäßig mit Inbrunst gesungenen Song herausgebracht: "Das Beamtenverhältnis ist ein seltsames Spiel". Recht hat sie gehabt. Und seitdem hat sich nichts daran geändert, denn Connie Francis ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, was mit dazu führt, dass Beamte in der Bevölkerung regelmäßig mit zu den beliebtesten Deutschen zählen. Noch beliebter sind eigentlich nur verbeamtete Lehrer. Spricht sie von ihnen, gerät die Bevölkerung regelmäßig in Verzückung, um nicht zu sagen regelmäßig in eine beinahe ekstatische Verklärung. Und sie hat auch allen Grund dazu.