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Elternzeit früher beginnen?

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dpxz:
Hallo,

ich habe folgende Problematik.

Meine Partnerin und ich erwarten ein Kind. Während des ersten Lebensmonats möchte ich Elternzeit nehmen. Diese habe ich ca. 3 Monate vor dem berechneten Entbindungstermin bei meinem AG angekündigt und eine Bestätigung erhalten. 

Nun deutet es darauf hin, dass unser Nachwuchs etwas frührer zu Welt kommt.

Bei Nachfrage bei meinem AG wurde mir nun mitgeteilt, dass ich nicht früher in Elternzeit gehen kann. Ich habe ja immerhin ein genaues Datum angegeben.

Nach etwas Recherche finde ich zwar immer wieder die Aussage, dass man die Elternzeit auch früher beginnen kann, falls das Kind früher auf die Welt kommt, allerdings fehlt mir noch die rechtliche Regelung, um diese meinem AG vorzulegen.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Umlauf:
Eigentlich, auch wenn das die Personaler nicht gerne sehen, nimmt man Elternzeit nach Lebensmonaten.
Frage mal bei der Gleichstellungsbeauftragten nach. Die ist in dem Fall auch für Männer als Beratung geeignet.

Was machen eure Experten mit den Frauen, so mit Mutterschutz und so?
Bestehen die da auch auf das Datum?

Als ob man die Geburt durchplanen könnte.
Vermutlich werden die alle 3 Tage mit Geburten belästigt.
Man glaubt es echt nicht.

McOldie:

--- Zitat von: dpxz am 29.10.2024 12:41 ---Hallo,

ich habe folgende Problematik.

Meine Partnerin und ich erwarten ein Kind. Während des ersten Lebensmonats möchte ich Elternzeit nehmen. Diese habe ich ca. 3 Monate vor dem berechneten Entbindungstermin bei meinem AG angekündigt und eine Bestätigung erhalten. 

Nun deutet es darauf hin, dass unser Nachwuchs etwas frührer zu Welt kommt.

Bei Nachfrage bei meinem AG wurde mir nun mitgeteilt, dass ich nicht früher in Elternzeit gehen kann. Ich habe ja immerhin ein genaues Datum angegeben.

Nach etwas Recherche finde ich zwar immer wieder die Aussage, dass man die Elternzeit auch früher beginnen kann, falls das Kind früher auf die Welt kommt, allerdings fehlt mir noch die rechtliche Regelung, um diese meinem AG vorzulegen.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

--- End quote ---

Hast du ein konkretes Datum genannt oder als Beginn Tag der Geburt genannt?

Reiselustig23:
Elternzeit ist 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber anzumelden. "Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich." -> Ist im § 16 BEEG zu finden.

Ich habe mal gehört man soll angeben, dass man ab Geburt in Elternzeit gehen möchte und dann nur als Richtwert den VET angeben.

Würde mich vermutlich auch an die Personalvertretung wenden.

dpxz:

--- Zitat von: Umlauf am 29.10.2024 13:06 ---Eigentlich, auch wenn das die Personaler nicht gerne sehen, nimmt man Elternzeit nach Lebensmonaten.
Frage mal bei der Gleichstellungsbeauftragten nach. Die ist in dem Fall auch für Männer als Beratung geeignet.

Was machen eure Experten mit den Frauen, so mit Mutterschutz und so?
Bestehen die da auch auf das Datum?

Als ob man die Geburt durchplanen könnte.
Vermutlich werden die alle 3 Tage mit Geburten belästigt.
Man glaubt es echt nicht.

--- End quote ---

Ich arbeite in einer kleinen Verwaltung. Gibt weder eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Personalrat.

Bin auch der erste werdende Vater seit vielen Jahren... Scheint wohl einfach Unwissenheit zu sein.

Es ist allerdings nicht so einfach, meinen Vorgesetzten zu überzeugen.

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