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Elternzeit früher beginnen?

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dpxz:

--- Zitat von: McOldie am 29.10.2024 13:19 ---
--- Zitat von: dpxz am 29.10.2024 12:41 ---Hallo,

ich habe folgende Problematik.

Meine Partnerin und ich erwarten ein Kind. Während des ersten Lebensmonats möchte ich Elternzeit nehmen. Diese habe ich ca. 3 Monate vor dem berechneten Entbindungstermin bei meinem AG angekündigt und eine Bestätigung erhalten. 

Nun deutet es darauf hin, dass unser Nachwuchs etwas frührer zu Welt kommt.

Bei Nachfrage bei meinem AG wurde mir nun mitgeteilt, dass ich nicht früher in Elternzeit gehen kann. Ich habe ja immerhin ein genaues Datum angegeben.

Nach etwas Recherche finde ich zwar immer wieder die Aussage, dass man die Elternzeit auch früher beginnen kann, falls das Kind früher auf die Welt kommt, allerdings fehlt mir noch die rechtliche Regelung, um diese meinem AG vorzulegen.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

--- End quote ---

Hast du ein konkretes Datum genannt oder als Beginn Tag der Geburt genannt?

--- End quote ---

Ich habe das Datum der Geburt genannt und dieses auch als Beginn der Elternzeit genannt. 

Casa:

--- Zitat ---Ich habe das Datum der Geburt genannt und dieses auch als Beginn der Elternzeit genannt.

--- End quote ---

Der Antrag auf Elternzeit ist m. E. so auszulegen, dass die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnen soll.
Es würde nun auch Niemand auf die Idee kommen dich in Elternzeit zu schicken, falls dein Kind 5 Tage später auf die Welt kommen sollte.

ohjeee:

--- Zitat von: dpxz am 29.10.2024 14:03 ---
--- Zitat von: Umlauf am 29.10.2024 13:06 ---Eigentlich, auch wenn das die Personaler nicht gerne sehen, nimmt man Elternzeit nach Lebensmonaten.
Frage mal bei der Gleichstellungsbeauftragten nach. Die ist in dem Fall auch für Männer als Beratung geeignet.

Was machen eure Experten mit den Frauen, so mit Mutterschutz und so?
Bestehen die da auch auf das Datum?

Als ob man die Geburt durchplanen könnte.
Vermutlich werden die alle 3 Tage mit Geburten belästigt.
Man glaubt es echt nicht.

--- End quote ---

Ich arbeite in einer kleinen Verwaltung. Gibt weder eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Personalrat.

Bin auch der erste werdende Vater seit vielen Jahren... Scheint wohl einfach Unwissenheit zu sein.

Es ist allerdings nicht so einfach, meinen Vorgesetzten zu überzeugen.

--- End quote ---
Was hat das mit dem Vorgesetzten zu tun? Über Elternzeit wird informiert (angemeldet), das wird nicht genehmigt.
Was hattest du denn angemeldet? Ab Geburt/errechnetem Geburtstermin? (Edit: wurde schon beantwortet) Gerade eine Frühgeburt ist ein "wichtiger" Grund, um nicht die 7 Wochen einhalten zu können.
Von was für Zeiträumen reden wir denn konkret?

dpxz:

--- Zitat von: ohjeee am 04.11.2024 13:00 ---
--- Zitat von: dpxz am 29.10.2024 14:03 ---
--- Zitat von: Umlauf am 29.10.2024 13:06 ---Eigentlich, auch wenn das die Personaler nicht gerne sehen, nimmt man Elternzeit nach Lebensmonaten.
Frage mal bei der Gleichstellungsbeauftragten nach. Die ist in dem Fall auch für Männer als Beratung geeignet.

Was machen eure Experten mit den Frauen, so mit Mutterschutz und so?
Bestehen die da auch auf das Datum?

Als ob man die Geburt durchplanen könnte.
Vermutlich werden die alle 3 Tage mit Geburten belästigt.
Man glaubt es echt nicht.

--- End quote ---

Ich arbeite in einer kleinen Verwaltung. Gibt weder eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Personalrat.

Bin auch der erste werdende Vater seit vielen Jahren... Scheint wohl einfach Unwissenheit zu sein.

Es ist allerdings nicht so einfach, meinen Vorgesetzten zu überzeugen.

--- End quote ---
Was hat das mit dem Vorgesetzten zu tun? Über Elternzeit wird informiert (angemeldet), das wird nicht genehmigt.
Was hattest du denn angemeldet? Ab Geburt/errechnetem Geburtstermin? (Edit: wurde schon beantwortet) Gerade eine Frühgeburt ist ein "wichtiger" Grund, um nicht die 7 Wochen einhalten zu können.
Von was für Zeiträumen reden wir denn konkret?

--- End quote ---

Wir reden von lediglich einem Monat Elternzeit. Es gab mittlerweile mehrere Gespräche, der AG ist weiterhin uneinsichtig.
Auch meine Begründung, dass ich während der Elternzeit Elterngeld beziehen werde und man dieses lediglich nach Geburtsmonaten erhalten kann scheint nicht verstanden zu werden. Es ist wirklich unglaublich.

Babahaft:
Es klingt für mich leider so, als hättest Du dort nun Pech gehabt, sofern du keinen rechtlichen Beistand suchst.

Bei Anmeldung der Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren ist die vollständige Angabe der genutzten Elternzeit innerhalb der ersten beiden Lebensjahre verpflichtend. Eine nachträgliche Änderung ist nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Das ist der sogenannte Bindungszeitraum. In der Praxis wird der Zeitraum meist durch die Anmeldung festgelegt.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832#:~:text=Bei%20der%20Anmeldung%20von%20Elternzeit,mit%20der%20Inanspruchnahme%20der%20Elternzeit.

Das BMFSFJ schreibt aber, dass der Bindungszeitraum mit der Inanspruchname beginnt. Meines Verständnisses nach wäre das dann der erste Tag der Elternzeit. Solltest Du dich also irgendwie auf die Inanspruchnahme berufen können und noch 7 Wochen vor ET sein, kannst du versuchen deinen Antrag zu ändern und das sonst rechtlich begleiten lassen.
Eine abweichende Elternzeit vom Elterngeld ist Grundsätzlich immer möglich, weshalb es wichtig ist sich immer auf die Lebensmonate zu berufen, sollte das Elterngeld bezogen werden.

Achte nur darauf, dass wenn Du nur 1 Monat Elternzeit und auch Elterngeld beziehst, der Monat von den verfügbaren 12 Monaten deiner Partnerin abgezogen wird. Nur wenn du mindestens 2 Monate Elterngeld oder 4 Monate ElterngeldPlus beziehst erhöht sich die Gesamtzahl der Elterngeldmonate auf 14 (ohne Berücksichtigung von Frühchenmonaten). Nach neuer Rechtslage dürfen von den 2 Partnermonaten aber nur 1 parallel zum anderen Partner genommen werden.

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