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Wiedereingliederung-leidensgerechter AP

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clarion:
Das ist weltfremd, ein organisatorisch zusammen hängenden Team zu teilen! Und für kleiner Organisationen ist es ein großes Problem, wenn von zwe oder drei E12ern einer seinen Job nicht machen kann.

Noch einmal, eine Änderungskündigung  geht, wenn man diese gut begründen kann.

Und noch ein letztes. Es ist mitnichten so, dass Behinderte "üblicherweise" quantitativ weniger Arbeit verrichten würden. Casa, das ist ein ziemlich doofes Vorurteil von Dir.

MoinMoin:

--- Zitat von: Casa am 30.10.2024 19:44 ---Das Team lässt sich teilen, Einzelaufgaben können an andere Mitarbeiter vergeben werden, es können fachliche und personelle Führung getrennt werden.
Beim Sachbearbeiter würde eine quantitative Reduzierung der Arbeit bedeuten, er bekommt 60 statt 100 Akten. Der Teamleiter führt dann eben nur noch 6 von 10 Mitarbeitern. Warum das nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht.

--- End quote ---
Ja, das könnte uU gehen, da hast du Recht, damit wird die Arbeitsbelastung für den An uU geringer, es bleibt aber Teamleitung, die er laut SVS ( Im rehabericht steht, dass aufgrund starker kognitiver Einschränkungen keine Führungsposition mehr ausgeübt werden sollte.)  nicht mehr machen kann.

Casa:

--- Zitat ---Und noch ein letztes. Es ist mitnichten so, dass Behinderte "üblicherweise" quantitativ weniger Arbeit verrichten würden. Casa, das ist ein ziemlich doofes Vorurteil von Dir.
--- End quote ---

Ich sagte zu keinem Zeitpunkt, dass ein Behinderter stets quantitativ weniger Arbeit leistet, als ein Nichtbehinderter. Abgesehen davon ist im Fall hier eine Leistungsminderung gegeben und zudem drückte ich eine "übliche" Ausgestaltung des Arbeitsplatzes für einen leistungsgeminderten Behinderten aus und gerade nicht eine "übliche" quantitative Leistungsminderung eines Behinderten.


--- Zitat ---Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
--- End quote ---
§ 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX.



Zudem bitte Folgendes lesen, bspw. S. 7
https://www.berlin.de/hvp/zeitungen-broschueren/archiv/rundschreiben-2022/rs-05-2022-behinderungsbedingte-leistungsminderung.pdf?ts=1699574413


Zur Kündigung Rn. 24 ff.
https://lexetius.com/2015,4677


Für eine Änderungskündigung wäre festzustellen, was der AN leisten muss und was er leisten kann. Daran fehlt es hier.



--- Zitat ---Im rehabericht steht, dass aufgrund starker kognitiver Einschränkungen keine Führungsposition mehr ausgeübt werden sollte.
--- End quote ---

Das gilt immer nur für die aktuellen Bedingungen und nicht für ggf. angepasste Bedingungen.

Mir sind die Aussagen hier insgesamt zu pauschal. Der Einzelfall wäre zu beleuchten und dann zu entscheiden. Weder muss dem AN unverhältnismäßig weit entgegen gekommen werden, noch muss der behinderte AN eine  unverhältnismäßige Beeinträchtigung seines Rechts auf Beschäftigung hinnehmen.

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