@abisz80
Du nutzt die Begrifflichkeiten nicht konsequent und deine Äußerungen betreffen unterschiedliche Sachverhalte.
Bei Dir liegt offensichtlich eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung vor. Jede Seite kann in diesem Zeitraum sagen, dass es nicht passt. Nach Ablauf des vorher definierten Zeitraumes kann niemand außer der aufnehmenden Behörde sagen, wann die Einweisung in eine höhere Besoldungsgruppe erfolgt.
Nur weil Du Dich im Auswahlverfahren durchgesetzt, die Abordnung beziehungsweise Bewährungszeit überstanden hast und auf einem für Dich förderlichen Dienstposten sitzt heißt es nicht, dass auch direkt eine Einweisung ansteht.
Du befindest Dich in einem neuen Beförderungsgefüge und im bestehenden Ranking führt dies nicht selten zu einer Einordnung weiter hinten.
Dies kann an anderen Beurteilungsgrundlagen liegen, welche die aufnehmende Behörde hat, und die sich im Auswahlverfahren durchgesetzte Person nicht mit bringt. Es können auch menschliche Faktoren sein, da zuerst die "eigenen Gewächse" vorgezogen werden und die aufgenommene Person sich mit der nächsten Regelbeurteilung zu bewähren hat.
Die personalbearbeitende Stelle oder der Personalrat können Dir eher sagen wie lange eine vergleichbare mit dem Ziel der Versetzung abgeordnete Person durchschnittlich bis zu einer Beförderung warten muss.
Erst wenn diese Frage beantwortet ist kannst Du prüfen, ob dann noch immer eine Haushaltssperre vorliegt.