Autor Thema: [Allg] Zusage zur Beförderung vor Haushaltssperre  (Read 4111 times)

Greif

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Antw:[Allg] Zusage zur Beförderung vor Haushaltssperre
« Antwort #15 am: 15.11.2024 14:12 »
@abisz80
Du nutzt die Begrifflichkeiten nicht konsequent und deine Äußerungen betreffen unterschiedliche Sachverhalte.

Bei Dir liegt offensichtlich eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung vor. Jede Seite kann in diesem Zeitraum sagen, dass es nicht passt. Nach Ablauf des vorher definierten Zeitraumes kann niemand außer der aufnehmenden Behörde sagen, wann die Einweisung in eine höhere Besoldungsgruppe erfolgt.

Nur weil Du Dich im Auswahlverfahren durchgesetzt, die Abordnung beziehungsweise Bewährungszeit überstanden hast und auf einem für Dich förderlichen Dienstposten sitzt heißt es nicht, dass auch direkt eine Einweisung ansteht.
Du befindest Dich in einem neuen Beförderungsgefüge und im bestehenden Ranking führt dies nicht selten zu einer Einordnung weiter hinten.
Dies kann an anderen Beurteilungsgrundlagen liegen, welche die aufnehmende Behörde hat, und die sich im Auswahlverfahren durchgesetzte Person nicht mit bringt. Es können auch menschliche Faktoren sein, da zuerst die "eigenen Gewächse" vorgezogen werden und die aufgenommene Person sich mit der nächsten Regelbeurteilung zu bewähren hat.

Die personalbearbeitende Stelle oder der Personalrat können Dir eher sagen wie lange eine vergleichbare mit dem Ziel der Versetzung abgeordnete Person durchschnittlich bis zu einer Beförderung warten muss.
Erst wenn diese Frage beantwortet ist kannst Du prüfen, ob dann noch immer eine Haushaltssperre vorliegt.

AltStrG

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Antw:[Allg] Zusage zur Beförderung vor Haushaltssperre
« Antwort #16 am: 15.11.2024 14:15 »
In welchem Bundesland gibt es denn eine Haushaltssperre?

In Berlin mit Entscheidung vom 29.09 und Sachsen mit Entscheidung aus dem Mai.
Nun müssten aber Betroffene aus den genannten Bundesländern ihre Erfahrungen beisteuern.

In Berlin wird weiter befördert, und zwar so, wie in der PEK festgelegt und beschlossen; Ausnahmen bestätigen die Regel.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Zusage zur Beförderung vor Haushaltssperre
« Antwort #17 am: 15.11.2024 16:56 »
Ich weiß nicht, was man daran nicht versteht. Es ist eine Beförderungsstelle, auf die man sich beworben hat. Keine Regelbeförderug. Es ist eine Zusage für diese konkrete Beförderungsstelle! Da man das Haus dafür wechselt, muss man abgeordnet werden. Es geht doch nur darum, ob in einer Haushaltssperre die Beförderung dann trotzdem erfolgt. Ich kenne nur den Fall, dass laufende Verfahren, sprich wenn die Ausschreibung noch läuft, dann ruhen. Wenn aber die Zusagen raus sind vor einer solchen Sperre und derjenige ausgewählt wurde, dürfte da eigentlich nichts passieren?

Nein. du wirst mit den neuen Aufgaben beauftragt, aber die neue Urkunde gibt es erst nach der Haushaltssperre.

fair

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Antw:[Allg] Zusage zur Beförderung vor Haushaltssperre
« Antwort #18 am: 16.11.2024 09:43 »
Habt ihr denn schon was schriftlich gemacht?

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Antw:[Allg] Zusage zur Beförderung vor Haushaltssperre
« Antwort #19 am: 17.11.2024 19:45 »
@abisz80
Du nutzt die Begrifflichkeiten nicht konsequent und deine Äußerungen betreffen unterschiedliche Sachverhalte.

Bei Dir liegt offensichtlich eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung vor. Jede Seite kann in diesem Zeitraum sagen, dass es nicht passt. Nach Ablauf des vorher definierten Zeitraumes kann niemand außer der aufnehmenden Behörde sagen, wann die Einweisung in eine höhere Besoldungsgruppe erfolgt.

Nur weil Du Dich im Auswahlverfahren durchgesetzt, die Abordnung beziehungsweise Bewährungszeit überstanden hast und auf einem für Dich förderlichen Dienstposten sitzt heißt es nicht, dass auch direkt eine Einweisung ansteht.
Du befindest Dich in einem neuen Beförderungsgefüge und im bestehenden Ranking führt dies nicht selten zu einer Einordnung weiter hinten.
Dies kann an anderen Beurteilungsgrundlagen liegen, welche die aufnehmende Behörde hat, und die sich im Auswahlverfahren durchgesetzte Person nicht mit bringt. Es können auch menschliche Faktoren sein, da zuerst die "eigenen Gewächse" vorgezogen werden und die aufgenommene Person sich mit der nächsten Regelbeurteilung zu bewähren hat.

Die personalbearbeitende Stelle oder der Personalrat können Dir eher sagen wie lange eine vergleichbare mit dem Ziel der Versetzung abgeordnete Person durchschnittlich bis zu einer Beförderung warten muss.
Erst wenn diese Frage beantwortet ist kannst Du prüfen, ob dann noch immer eine Haushaltssperre vorliegt.

Dem ist beizupflichten. Darüber hinaus müsste die Zusicherung (§ 38 VwVfG) genau bestimmt sein. D. h. es müsste explizit aufgeführt sein, dass man Dich (mit Wirkung vom) zum "Beförderungsamt" ernennt.