Autor Thema: Krankengymnastik  (Read 3413 times)

Erdbeere

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Krankengymnastik
« am: 02.11.2024 22:12 »
Guten Abend,

Facharztbesuche während der Arbeitszeit sind ja erlaubt und gelten als Arbeitszeit. Wie verhält es sich denn mit verordneter Krankengymnastik? Gilt hier die gleiche Regelung und man kann diese während der Arbeitszeit als Arbeitszeit wahrnehmen? Ich kann hierzu leider nichts finden? Gibt es hierzu eventuell Grenzen?
Vielen Dank!

nadinini

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Antw:Krankengymnastik
« Antwort #1 am: 03.11.2024 15:59 »
Hi,

Also ich würde davon ausgehen,dass es nicht als Arbeitszeit gewertet wird.
Ebenso sind ja nicht generell Facharzttermine Arbeitzeit, sondern nur solche die nicht außerhalb der Arbeitszeit getätigt werden können.

In der Regel haben Physiopraxen ja nicht nur von 8-16 Uhr offen
Und dann wäre noch die Frage wie ist es mit Gleitzeit/Kennzeit oder gibt es feste Arbeitszeiten?

Casa

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Antw:Krankengymnastik
« Antwort #2 am: 03.11.2024 18:56 »
Eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge erfolgt bei ärztlicher Behandlung, die während der Arbeitszeit notwendig erfolgen muss.

Krankengymnastik ist schon keine ärztliche Behandlung.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Faunus

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Antw:Krankengymnastik
« Antwort #3 am: 03.11.2024 20:29 »
Hast Du  keine Gleitzeit-Vereinbarungen @Erdbeere?
Nur dann sind u.U. ärztliche Behandlungen während der Arbeitszeit noch argumentierbar.
Physiotherapie und sonstige Verschreibungen werden von vielen TherapiePraxen bis 21 Uhr angeboten.

jazero

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Antw:Krankengymnastik
« Antwort #4 am: 04.11.2024 09:09 »
Hallo,

im Kommentar zu §29f TVöD steht, dass es keine Beschränkung auf Gruppen von Ärzten gibt. Gilt also nicht nur für Fachärzte. Und umfasst die ärztliche Untersuchung und ärztlich angeordnete Behandlungen. Damit gilt das auch Physiotherapie u.ä., wenn eine Verordnung vorliegt.
Ich habe monatelang Ergotherapie bekommen, die aufgrund der Öffnungszeiten der Praxis während der Dienstzeit stattfinden musste. Wurde ohne Probleme anerkannt.

Viele Grüße
jazero

MoinMoin

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Antw:Krankengymnastik
« Antwort #5 am: 04.11.2024 11:25 »
Wenn man Kernarbeitszeiten hat ist es sicherlich immer noch so, dass man  §29f anwenden kann.
Bei Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit, sieht es da schon schlechter aus.
Da kann der AG es einfacher ablehnen.

Erdbeere

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Antw:Krankengymnastik
« Antwort #6 am: 04.11.2024 13:00 »
Hallo,

danke für eure Antworten. Habe Kernarbeitszeit und werde beim AG nochmal nachfragen und mal auf den Paragraph 29f verweisen.

Generell ist es einfach total schwierig geworden, Termine außerhalb der AZ zu bekommen. Die Öffnungszeiten der Physiopraxen variieren ja auch immer; war früher mal in einer, die hatte abends offen. Aber erst muss ja mal eine Praxis gefunden werden, die Neupatienten aufnimmt. In meiner Gegend sind die Praxen alle heillos überfüllt.

Ist für mich somit geklärt - Danke!

Casa

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Antw:Krankengymnastik
« Antwort #7 am: 04.11.2024 15:03 »
Btw. Krankengymnastik kann man auch allein machen, was zudem das langfristige Ziel der KG sein wird. insoweit kannst du also bereits zuhause mit der KG beginnen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)