Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[X] Angeordnete Wochenendarbeit
Magdalena1998:
Hallo,
was gibt es für Richtlinien für angeordnete Arbeit bei Beamte am Wochenende?
Muss dies schriftlich und konkret erfolgen?
Wieviel Zeit, sprich Tage oder Wochen im Voraus, muss der Chef dies konkret bekannt geben? Oder reicht es, wenn er sagt, vielleicht an dem und dem Wochenende?
Wie sieht es aus, wenn private Gründe dem entgegen stehen? Ist der Chef berechtigt, dafür einen Nachweis zu bekommen?
Was wäre, wenn bei einer Nebentätigkeit man bereits für diesen Tag am Wochenende eingeteilt wäre,...?
Ist bei Krankheit gelber Schein notwendig oder nicht? Ich würde mich freuen, wenn mir dazu jemand mehr sagen könnte.
Viele Grüße,
Magda
HansGeorg:
Was sagt denn der örtliche Personalrat dazu?
Tagelöhner:
Ich glaube eher da lebt jemand mal wieder nicht das besondere Dienst- und Treueverhältnis...bzw. sieht sein Beamtenverhältnis so wie ein 0815-Arbeitsverhältnis, alle Vorteile und Privilegien nimmt man aber gerne mit.
Wenn ich schon höre, dass eine Nebentätigkeit (die vom Dienstherr genehmigt werden muss, weil der Grundsatz nun mal lautet sich mit voller Hingabe dem übertragenen Amt zu widmen) am Wochenende Vorrang vor der Haupttätigkeit haben soll und dann im gleichen Atemzug Fragen zum Krankheitsfall gestellt werden. ::)
1998 spricht natürlich für Gen-Z Jungbeamtin, von nichts eine Ahnung, einfach mal Beamtin geworden weil es ja immer heißt, da hat man ein Leben lang ein ruhiges Leben bei guter Absicherung und solidem Gehalt. Aber wenn der Dienstherr mal etwas will, was den Status überhaupt rechtfertigen könnte, wird nach einem Schlupfloch gesucht weil man es für unzumutbar und ungerechtfertigt hält.
HansGeorg:
--- Zitat von: Tagelöhner am 03.11.2024 09:47 ---Ich glaube eher da lebt jemand mal wieder nicht das besondere Dienst- und Treueverhältnis...bzw. sieht sein Beamtenverhältnis so wie ein 0815-Arbeitsverhältnis, alle Vorteile und Privilegien nimmt man aber gerne mit.
Wenn ich schon höre, dass eine Nebentätigkeit (die vom Dienstherr genehmigt werden muss, weil der Grundsatz nun mal lautet sich mit voller Hingabe dem übertragenen Amt zu widmen) am Wochenende Vorrang vor der Haupttätigkeit haben soll und dann im gleichen Atemzug Fragen zum Krankheitsfall gestellt werden. ::)
1998 spricht natürlich für Gen-Z Jungbeamtin, von nichts eine Ahnung, einfach mal Beamtin geworden weil es ja immer heißt, da hat man ein Leben lang ein ruhiges Leben bei guter Absicherung und solidem Gehalt. Aber wenn der Dienstherr mal etwas will, was den Status überhaupt rechtfertigen könnte, wird nach einem Schlupfloch gesucht weil man es für unzumutbar und ungerechtfertigt hält.
--- End quote ---
Ich selbst gehöre nicht dazu, bin aber davon, was die Gen-Z macht sehr angetan. Die nehmen sich was ihnen gut tut, das haben sich alle zuvor nicht getraut, obwohl sie es auch wollten. Und auch der Dienstherr hat sich was dieses Thema betrifft an enge gesetzliche Grenzen zu halten. Die es übrigens auch schon immer gab, er hat sich nur früher nicht dran gehalten weil die Generationen davor den Mund nicht aufgemacht haben.
Tagelöhner:
Wie kann man davon grundsätzlich angetan sein? Prinzipiell führt diese Grundeinstellung zum weiteren Niedergang und zu noch mehr Dysfunktionalität öffentlicher Strukturen. Langfristig schadet sich das Beamtenverhältnis damit außerdem selber, weil der Rückhalt in der Restbevölkerung noch weiter abnehmen wird.
Für mich ist das einfach nur ein weiterer Beweis dafür, dass Übernahmen ins Beamtenverhältnis stark zurückgefahren werden müssen und nur noch in den wirklich wichtigen staatlichen Kernaufgaben zu erfolgen haben. Und dort darf dann auch monetär gerne aufgebessert werden, da diejenigen den Status wirklich verdient haben.
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