Autor Thema: [SH] Dienstrechtlichen Regelungen im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2025  (Read 1054 times)

boysetsfire

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Das Finanzministerium S.-H. bringt jetzt sogar die Arbeitgeber gegen sich auf. In einer gemeinsamen Stellungnahme des Städteverbands, des Landkreistags und des Gemeindetags S.-H. zu den beabsichtigten Kürzungen in der Beihilfe heißt es:

"Aus Sicht der kommunalen Landesverbände halten wir es für unangebracht, dass eine Entlastung des Landeshaushaltes erneut auch durch die Gruppe der Beamtinnen und Beamten geleistet werden muss. In den Kommunen betrifft dies Beamtinnen und Beamte fast ausschließlich in Führungspositionen. Neben der problematischen Erhöhung der Selbstbehalte in der Beihilfe halten wir ganz besonders die Streichung der Beihilfeansprüche für Heilpraktikerleistungen und Brillengestelle für falsch und sogar für kontraproduktiv. Als Folge der Beihilfe-Streichung für Heilpraktikerleistungen ist davon auszugehen, dass aus Kostengründen stattdessen mehr beihilfefähige (Fach-)Arztbesuche anfallen und abgerechnet werden, wodurch die Beihilfeaufwendungen des Landes und der Kommunen unverhältnismäßig steigen und sich zudem auch Zeiträume mit ärztlich verordneten Arbeitsunfähigkeitszeiten erhöhen.

Zudem entfällt für die Beamtinnen und Beamten als Folge der Streichung für diese Aufwendungen automatisch auch der Anspruch auf Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung im Rahmen eines Beihilfeergänzungstarifes. Dieser fängt nur Differenzbeträge für ‚beihilfefähige‘ Aufwendungen auf. Insofern sind die Beamtinnen und Beamten nicht nur durch die entgangene Beihilfe, sondern zusätzlich durch entgangene Krankenversicherungsleistungen belastet und die privaten Krankenkassen werden dementsprechend entlastet. Wir bitten insoweit ausdrücklich um Verzicht auf die vollständige Streichung dieser Änderung. Nur alternativ böte es sich an, die Beträge zu kürzen.

Die beabsichtigten landesgesetzlichen Änderungen führen zu z. T. erheblichen finanziellen Einschnitten bei den Beamten. In Zeiten des Führungskräftemangels halten wir dieses Vorgehen ausdrücklich für den falschen Ansatz. Das Personal sollte nicht erneut Spardose für eine schlechte Haushaltslage des Landes sein."


Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 316
Allein die (faktisch nicht vorhandene) Begründung ist eine Frechheit. Die Beamtinnen und Beamten sollen halt zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

Der dbb SH hat dies auch stark kritisiert und insbesondere Bezug genommen auf die Entscheidung des BVerwG zur Kostendämpfungspauschale in BW und den dort nicht mehr gesehenen Speilraum für weitere Einschnitte.

Besonders pikant ist, dass A 10 bereits einen abschmelzenden und (partner-)einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlag erhält. Dieser ist ja jeweils genau an die 115% der sozialen Grundsicherung  herangerechnet. Entweder überholt A 9 (kein Selbstbehalt) nunmehr A 10 oder man kommt in A 10 sogar unter die 115%. Müsste man als Verordnungsgeber ausrechnen. "Lustigerweise" enthält der Entwurf keinerlei  Berechnungen, sondern nur ganz wenig Prosa. Dass die Verordnung durch den Landtag geändert wird, macht daraus ja noch kein Gesetz (siehe Entscheidung des BVerwG zu BW)

Hinsichtlich des Themas "Prozeduralisierungsgebot bei Besoldungsfragen" müsste es unerheblich sein, ob die Besoldungskürzung durch formelles Besoldungsgesetz oder durch Erlass einer Verordnung erfolgt.