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Entscheidungshilfe

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EdekaA11:

--- Zitat von: Minman am 06.11.2024 08:30 ---Ne, hängt absolut nicht daran. Finde die Absicherung eigentlich mit den größten Aspekt. Und finanzielle Einbußen wären auch vollkommen ok. Ich will auch bei meinem AG bleiben. Es gefällt mir hier und in meinem Team sehr gut!

Aber 300€ im Monat sind 3600 im Jahr und in 10 Jahren 36000! Bis zum Rentenalter kommt da eine DEUTLICHE Summe zustande... ja is ne Milchmädchenrechnung, aber in die grobe Größenordnung geht es.

300 € im Monat in n ETF angelegt auf ~32 Jahre.....

ABER die Absicherung als Beamter ist einfach sooo viel besser, dass ich ins Straucheln komme.

--- End quote ---

Ist eine Abwägungssache. Ich würde die Absicherung des Beamten als ähnlich bezeichnen. Mit der Mindestpension wirst du nicht wirklich viel machen können.

EdekaA11:

--- Zitat von: Minman am 05.11.2024 23:40 ---Hallo,

ich habe die Möglichkeit mich nun verbeamten zu lassen.
Ich bin 35 Jahre alt und würde mit A10 Stufe 3 einsteigen und nach einem Jahr in A11 Stufe 3 kommen.

Ich bin allerdings gerade auf einer E10 St 5 Stelle.

Meine Partnerin ist ebenfalls Beamtin und bekommt den Kinderzuschlag, sobald sie aus der Elternzeit ist.

Lohnt es sich für mich noch so tief in der Erfahrungsstufe als Beamter einzusteigen?
Nach Abzug von privater KV hätte ich als Beamter 2900... als Angestellter habe ich bereits 3300...

Natürlich gleicht sich das ein bisschen aus... aber das würde noch etliche Jahre dauern.


Wie soll ich mich entscheiden?
Ist die Pension mit so einem späten Einstieg wirklich höher als die Rente?

--- End quote ---

Wie wären deine Entwicklungsmöglichkeiten als Angestellter? E12?

Casa:
Die Diensterfahrung als Beschäftigter kann bei der Festsetzung der Dienstaltersstufe des Beamten berücksichtigt werden. Zum Enstieg dürfte etwas mehr drin sein, als A10-3.

Eine Beförderung nach einem Jahr ist nicht möglich. Realistisch sind mind. 1,5 Jahre, § 19 Abs. 4, 5, § 20 Abs. 3 Nr. 1 LBG BaWü.

Gewerbler:

--- Zitat von: Casa am 07.11.2024 17:15 ---Die Diensterfahrung als Beschäftigter kann bei der Festsetzung der Dienstaltersstufe des Beamten berücksichtigt werden. Zum Enstieg dürfte etwas mehr drin sein, als A10-3.

Eine Beförderung nach einem Jahr ist nicht möglich. Realistisch sind mind. 1,5 Jahre, § 19 Abs. 4, 5, § 20 Abs. 3 Nr. 1 LBG BaWü.

--- End quote ---

Wie kommst du drauf, dass viel mehr als A10/3 drin wäre? Wenn der Fragesteller jetzt E10/5 hat, hat er zwischen 10 und 14,x Jahren Berufserfahrung. Davon müssten 3 abgezogen werden für die Laufbahnbefähigung, bleiben 7 bis 11,x Jahre übrig.
A-Besoldung hat in den Stufen 1-6 eine Laufzeit von 3 Jahren. Von daher wäre A10/3 oder maximal Stufe 4 möglich, je nachdem was noch anerkannt wird und welche Zeiten tatsächlich vorhanden sind.

Die Beförderung nach 1 Jahr ist rechtlich möglich (auch nach den von dir angegebenen Quellen), soweit ich weiß auch gleichzeitig mit Erhalt der Ernennung auf Lebenszeit oder am Tag danach. Ob das realistisch ist, ist etwas anderes, aber es klang im Eingangspost ja so, als wäre ein Wille des Dienstherrn da.

Edit: Mindestprobezeit 6 Monate, je nach Praxis auch 1 Jahr, dann Ernennung auf Lebenszeit, Beförderung ist 1 Jahr nach Einstellung verboten und während der Probezeit --> nach einem Jahr rechtlich möglich. Passende Probezeitbeurteilung, pünktliche Urkundstermine etc. natürlich vorausgesetzt.

ProfTii:

--- Zitat von: Gewerbler am 08.11.2024 07:59 ---[...]
A-Besoldung hat in den Stufen 1-6 eine Laufzeit von 3 Jahren. Von daher wäre A10/3 oder maximal Stufe 4 möglich, je nachdem was noch anerkannt wird und welche Zeiten tatsächlich vorhanden sind.
[...]

--- End quote ---

Das ist so pauschal falsch - in NRW bspw. hast du jeweils von Stufe 2-5 jeweils 2 Jahre, dann bis Stufe 9 3 Jahre usw. - da A10 mit Stufe 3 beginnt hättest du hier mit 7 Jahren anrechenbarer Erfahrung schon die A10/S6.
Beim Bund wärst du mit den 7 Jahren in A10/S3 mit einem Jahr Restlaufzeit in S3.
In BaWü gilt das von dir Beschriebene, also A10/S3 mit 3 Jahren Restlaufzeit in S3.

Bisher wurde nicht bestätigt das der TE in BaWü tätig ist, soweit ich das überflogen habe.

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