Autor Thema: Entscheidungshilfe  (Read 3367 times)

Minman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Entscheidungshilfe
« am: 05.11.2024 23:40 »
Hallo,

ich habe die Möglichkeit mich nun verbeamten zu lassen.
Ich bin 35 Jahre alt und würde mit A10 Stufe 3 einsteigen und nach einem Jahr in A11 Stufe 3 kommen.

Ich bin allerdings gerade auf einer E10 St 5 Stelle.

Meine Partnerin ist ebenfalls Beamtin und bekommt den Kinderzuschlag, sobald sie aus der Elternzeit ist.

Lohnt es sich für mich noch so tief in der Erfahrungsstufe als Beamter einzusteigen?
Nach Abzug von privater KV hätte ich als Beamter 2900... als Angestellter habe ich bereits 3300...

Natürlich gleicht sich das ein bisschen aus... aber das würde noch etliche Jahre dauern.


Wie soll ich mich entscheiden?
Ist die Pension mit so einem späten Einstieg wirklich höher als die Rente?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,699
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #1 am: 06.11.2024 08:19 »
Auf alle Fälle Angestellter bleiben, wenn dein Wunsch Beamter zu werden am Geld hängt und nicht daran, dass du das besondere Dienst und Treueverhältnis eingehen möchtest und dem Angestellten leben entfliehen willst.

Minman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #2 am: 06.11.2024 08:30 »
Ne, hängt absolut nicht daran. Finde die Absicherung eigentlich mit den größten Aspekt. Und finanzielle Einbußen wären auch vollkommen ok. Ich will auch bei meinem AG bleiben. Es gefällt mir hier und in meinem Team sehr gut!

Aber 300€ im Monat sind 3600 im Jahr und in 10 Jahren 36000! Bis zum Rentenalter kommt da eine DEUTLICHE Summe zustande... ja is ne Milchmädchenrechnung, aber in die grobe Größenordnung geht es.

300 € im Monat in n ETF angelegt auf ~32 Jahre.....

ABER die Absicherung als Beamter ist einfach sooo viel besser, dass ich ins Straucheln komme.

gerzeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 193
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #3 am: 06.11.2024 08:51 »
Wenn es dir um die Stufen geht... Im TVöD ist bei Stufe 6 Schluss, im Beamtenverhältnis geht es bis Stufe 12. Als Angestellter verbleibst du 5 Jahre in Gruppe 5 bis zum Stufenaufstieg, im Beamtenverhältnis sind es bis Stufe 5 lediglich 2 Jahre bis zum Stufenaufstieg, danach 3 Jahre bis Stufe 9, anschließend 4 Jahre. Das sollte sich also für dich lohnen.

Johann

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 882
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #4 am: 06.11.2024 10:17 »
Vorausgesetzt die Pension bleibt wie sie ist, müsste man als Angestellter diese 300€ monatlich auch wirklich in ETFs investieren, um am Ende netto ca. das gleiche rauszubekommen. Ja, wird ein paar Jahre dauern, bis du als Beamter netto da bist, wo du heute als Angestellter stehst. Auf der anderen Seite kriegst du für einen ähnlich hohen KV-Beitrag bessere Leistungen, sofern du nicht in der GKV verbleibst.

Am meisten lohnt sich die Verbeamtung wahrscheinlich, wenn du irgendwann doch nochmal Höheres anstrebst und in den hD möchtest. In der Pension wirst du so gestellt, als wärst du schon dein ganzes Leben in der jeweiligen Besoldungsgruppe gewesen. Wenn du als Angestellter mit 60 nochmal die E15 bekommst, ist die dadurch höhere Rente hingegen ein Tropfen auf den heißen Stein.

Alien1973

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 333
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #5 am: 06.11.2024 11:42 »
Stellen auf E15 kannst auf wenigen Fingern abzählen..... kaum vorhanden....

Minman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #6 am: 06.11.2024 21:52 »
Wenn es dir um die Stufen geht... Im TVöD ist bei Stufe 6 Schluss, im Beamtenverhältnis geht es bis Stufe 12. Als Angestellter verbleibst du 5 Jahre in Gruppe 5 bis zum Stufenaufstieg, im Beamtenverhältnis sind es bis Stufe 5 lediglich 2 Jahre bis zum Stufenaufstieg, danach 3 Jahre bis Stufe 9, anschließend 4 Jahre. Das sollte sich also für dich lohnen.

in BaWü geht A11 bis max St 10


Vorausgesetzt die Pension bleibt wie sie ist, müsste man als Angestellter diese 300€ monatlich auch wirklich in ETFs investieren, um am Ende netto ca. das gleiche rauszubekommen. Ja, wird ein paar Jahre dauern, bis du als Beamter netto da bist, wo du heute als Angestellter stehst. Auf der anderen Seite kriegst du für einen ähnlich hohen KV-Beitrag bessere Leistungen, sofern du nicht in der GKV verbleibst.

Am meisten lohnt sich die Verbeamtung wahrscheinlich, wenn du irgendwann doch nochmal Höheres anstrebst und in den hD möchtest. In der Pension wirst du so gestellt, als wärst du schon dein ganzes Leben in der jeweiligen Besoldungsgruppe gewesen. Wenn du als Angestellter mit 60 nochmal die E15 bekommst, ist die dadurch höhere Rente hingegen ein Tropfen auf den heißen Stein.

Aufsteigen werde ich VMTL nicht mehr... maximal A12 evtl irgendwann mal...



Werde es vmtl machen. Habe gesehen dass es im Februar 25 wieder eine Erhöhung gibt. Dann ist der Abstand nochmal etwas kleiner... zum Glück :)

Gewerbler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 324
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #7 am: 07.11.2024 08:09 »
Werde es vmtl machen. Habe gesehen dass es im Februar 25 wieder eine Erhöhung gibt. Dann ist der Abstand nochmal etwas kleiner... zum Glück :)

Wobei im Januar wieder die Tarifverhandlungen für TVöD stattfinden... Oder bist du jetzt TV-L?

Aber so oder so, das ist halt immer etwas zeitversetzt und der Abstand steigt und sinkt halt immer mal wieder dadurch. Also das ist nicht unbedingt das passende Argument, finde ich  :)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,561
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #8 am: 07.11.2024 09:26 »
ABER die Absicherung als Beamter ist einfach sooo viel besser, dass ich ins Straucheln komme.

Da würde ich mal genau schauen und auch die Betriebsrente mit einbeziehen. Etwas besser dürfte die Pension sein, allerdings wirst du auch nicht mehr die 40 Jahre vollbekommen, die für eine Pension in voller Höhe notwendig wären.

dudeldu

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #9 am: 07.11.2024 10:23 »
Ich gehe mal davon aus das du zur Zeit im TVöD bist. Nicht zu vergessen die 41 Std./Woche gegenüber deinen jetzigen 39.

EdekaA11

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 147
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #10 am: 07.11.2024 10:32 »
Ne, hängt absolut nicht daran. Finde die Absicherung eigentlich mit den größten Aspekt. Und finanzielle Einbußen wären auch vollkommen ok. Ich will auch bei meinem AG bleiben. Es gefällt mir hier und in meinem Team sehr gut!

Aber 300€ im Monat sind 3600 im Jahr und in 10 Jahren 36000! Bis zum Rentenalter kommt da eine DEUTLICHE Summe zustande... ja is ne Milchmädchenrechnung, aber in die grobe Größenordnung geht es.

300 € im Monat in n ETF angelegt auf ~32 Jahre.....

ABER die Absicherung als Beamter ist einfach sooo viel besser, dass ich ins Straucheln komme.

Ist eine Abwägungssache. Ich würde die Absicherung des Beamten als ähnlich bezeichnen. Mit der Mindestpension wirst du nicht wirklich viel machen können.

EdekaA11

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 147
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #11 am: 07.11.2024 10:52 »
Hallo,

ich habe die Möglichkeit mich nun verbeamten zu lassen.
Ich bin 35 Jahre alt und würde mit A10 Stufe 3 einsteigen und nach einem Jahr in A11 Stufe 3 kommen.

Ich bin allerdings gerade auf einer E10 St 5 Stelle.

Meine Partnerin ist ebenfalls Beamtin und bekommt den Kinderzuschlag, sobald sie aus der Elternzeit ist.

Lohnt es sich für mich noch so tief in der Erfahrungsstufe als Beamter einzusteigen?
Nach Abzug von privater KV hätte ich als Beamter 2900... als Angestellter habe ich bereits 3300...

Natürlich gleicht sich das ein bisschen aus... aber das würde noch etliche Jahre dauern.


Wie soll ich mich entscheiden?
Ist die Pension mit so einem späten Einstieg wirklich höher als die Rente?

Wie wären deine Entwicklungsmöglichkeiten als Angestellter? E12?

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #12 am: 07.11.2024 17:15 »
Die Diensterfahrung als Beschäftigter kann bei der Festsetzung der Dienstaltersstufe des Beamten berücksichtigt werden. Zum Enstieg dürfte etwas mehr drin sein, als A10-3.

Eine Beförderung nach einem Jahr ist nicht möglich. Realistisch sind mind. 1,5 Jahre, § 19 Abs. 4, 5, § 20 Abs. 3 Nr. 1 LBG BaWü.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Gewerbler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 324
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #13 am: 08.11.2024 07:59 »
Die Diensterfahrung als Beschäftigter kann bei der Festsetzung der Dienstaltersstufe des Beamten berücksichtigt werden. Zum Enstieg dürfte etwas mehr drin sein, als A10-3.

Eine Beförderung nach einem Jahr ist nicht möglich. Realistisch sind mind. 1,5 Jahre, § 19 Abs. 4, 5, § 20 Abs. 3 Nr. 1 LBG BaWü.

Wie kommst du drauf, dass viel mehr als A10/3 drin wäre? Wenn der Fragesteller jetzt E10/5 hat, hat er zwischen 10 und 14,x Jahren Berufserfahrung. Davon müssten 3 abgezogen werden für die Laufbahnbefähigung, bleiben 7 bis 11,x Jahre übrig.
A-Besoldung hat in den Stufen 1-6 eine Laufzeit von 3 Jahren. Von daher wäre A10/3 oder maximal Stufe 4 möglich, je nachdem was noch anerkannt wird und welche Zeiten tatsächlich vorhanden sind.

Die Beförderung nach 1 Jahr ist rechtlich möglich (auch nach den von dir angegebenen Quellen), soweit ich weiß auch gleichzeitig mit Erhalt der Ernennung auf Lebenszeit oder am Tag danach. Ob das realistisch ist, ist etwas anderes, aber es klang im Eingangspost ja so, als wäre ein Wille des Dienstherrn da.

Edit: Mindestprobezeit 6 Monate, je nach Praxis auch 1 Jahr, dann Ernennung auf Lebenszeit, Beförderung ist 1 Jahr nach Einstellung verboten und während der Probezeit --> nach einem Jahr rechtlich möglich. Passende Probezeitbeurteilung, pünktliche Urkundstermine etc. natürlich vorausgesetzt.

ProfTii

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 226
Antw:Entscheidungshilfe
« Antwort #14 am: 08.11.2024 08:22 »
[...]
A-Besoldung hat in den Stufen 1-6 eine Laufzeit von 3 Jahren. Von daher wäre A10/3 oder maximal Stufe 4 möglich, je nachdem was noch anerkannt wird und welche Zeiten tatsächlich vorhanden sind.
[...]

Das ist so pauschal falsch - in NRW bspw. hast du jeweils von Stufe 2-5 jeweils 2 Jahre, dann bis Stufe 9 3 Jahre usw. - da A10 mit Stufe 3 beginnt hättest du hier mit 7 Jahren anrechenbarer Erfahrung schon die A10/S6.
Beim Bund wärst du mit den 7 Jahren in A10/S3 mit einem Jahr Restlaufzeit in S3.
In BaWü gilt das von dir Beschriebene, also A10/S3 mit 3 Jahren Restlaufzeit in S3.

Bisher wurde nicht bestätigt das der TE in BaWü tätig ist, soweit ich das überflogen habe.