Die Diensterfahrung als Beschäftigter kann bei der Festsetzung der Dienstaltersstufe des Beamten berücksichtigt werden. Zum Enstieg dürfte etwas mehr drin sein, als A10-3.
Eine Beförderung nach einem Jahr ist nicht möglich. Realistisch sind mind. 1,5 Jahre, § 19 Abs. 4, 5, § 20 Abs. 3 Nr. 1 LBG BaWü.
Wie kommst du drauf, dass viel mehr als A10/3 drin wäre? Wenn der Fragesteller jetzt E10/5 hat, hat er zwischen 10 und 14,x Jahren Berufserfahrung. Davon müssten 3 abgezogen werden für die Laufbahnbefähigung, bleiben 7 bis 11,x Jahre übrig.
A-Besoldung hat in den Stufen 1-6 eine Laufzeit von 3 Jahren. Von daher wäre A10/3 oder maximal Stufe 4 möglich, je nachdem was noch anerkannt wird und welche Zeiten tatsächlich vorhanden sind.
Die Beförderung nach 1 Jahr ist rechtlich möglich (auch nach den von dir angegebenen Quellen), soweit ich weiß auch gleichzeitig mit Erhalt der Ernennung auf Lebenszeit oder am Tag danach. Ob das realistisch ist, ist etwas anderes, aber es klang im Eingangspost ja so, als wäre ein Wille des Dienstherrn da.
Edit: Mindestprobezeit 6 Monate, je nach Praxis auch 1 Jahr, dann Ernennung auf Lebenszeit, Beförderung ist 1 Jahr nach Einstellung verboten und während der Probezeit --> nach einem Jahr rechtlich möglich. Passende Probezeitbeurteilung, pünktliche Urkundstermine etc. natürlich vorausgesetzt.