Autor Thema: [X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand  (Read 2926 times)

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[X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« am: 06.11.2024 07:03 »
Habe Schreiben erhalten, in dem beabsichtigt wird, mich in Ruhestand zu versetzen, wegen DU. Wie geht es jetzt weiter? Ist diese Mitteilung gleichzeitig der Bescheid? Also wenn ich jetzt keine Einwände innerhalb 1 Monats erhebe, heißt das, dass ich dann sofort nur noch Anspruch auf Versorgung habe? Oder kommt ein richtiger Bescheid und dann. Wie lange dauert es von der Mitteilung bis zur rechtskräftigen Festsetzung Pensionierung? Hat jemand Erfahrung ? Wahrscheinlich erhalte ich nur die Mindestpension, nach knapp 35 Jahren im Dienst.
« Last Edit: 06.11.2024 23:47 von Admin »

guzmaro

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Antw:Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #1 am: 06.11.2024 07:55 »
Das tut mir sehr leid.

Wir haben hier ja gerade 2 Themen wegen Mindestpension.

Es wäre sehr interessant dann zu wissen, welchen Betrag zu am Ende bekommst.
Hier gingen die Meinungen ja weit auseinander.

HansGeorg

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Antw:Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #2 am: 06.11.2024 09:18 »
Dieses Schreiben bedeutet nur dass deine Behörde beabsichtigt dich in den Ruhestand zu versetzen und das Verfahren jetzt einleitet. Vorher kommt natürlich noch die Anhörung und der Besuch beim Amtsarzt. Beim Amtsarzt selbst liegt es natürlich dir nah deine Dinge so genau wie möglich vorzubringen du kannst dort auch eigene Arztberichte mitbringen und das alles besprechen. Aufgrund des Gutachtens des Amtsarztes und der Empfehlung wird deine Behörde dann eine Entscheidung treffen. Diese wird sie dir dann in deinem endgültigen Bescheid mit Urkunde mitteilen.

egonkrenz

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Antw:Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #3 am: 06.11.2024 09:42 »
macht die reihenfolge nicht mehr sinn wenn erst der termin beim amtsarzt erfolgt und danach dann das schreiben der behörde kommt mit der info, dass man beabsichtigt, dich in den ruhestand zu schicken. also dann je nachdem, wie das gutachten vom amtsarzt ausfällt.
« Last Edit: 06.11.2024 09:53 von egonkrenz »

HansGeorg

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Antw:Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #4 am: 06.11.2024 11:07 »
macht die reihenfolge nicht mehr sinn wenn erst der termin beim amtsarzt erfolgt und danach dann das schreiben der behörde kommt mit der info, dass man beabsichtigt, dich in den ruhestand zu schicken. also dann je nachdem, wie das gutachten vom amtsarzt ausfällt.

Nein, bevor das Verfahren nicht eröffnet ist, kann man niemanden zum Amtsarzt schicken. Und die Eröffnung ist dem Betroffenen mitzuteilen. Dies machen die dann mit dem Schreiben der Absicht.

McOldie

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Antw:Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #5 am: 06.11.2024 12:56 »
Das formelle Verfahren beginnt mit der Feststellung des Dienstvorgesetzten (wer das ist, ist bei den Dienstherrn unterschiedlich).
Dieser trifft die Festellung aufgrund eines amtsärztlichen Gutachten. Von einer Vorstellung beim Amtsarzt wird in der Regel abgesehen, wenn der Fall klar ist, weil  der Beamte z.B.  seit längerer Zeit im Koma liegt. Nach der Erklärung des Dienstvorgesetzten, die dem Beamten schriftlich mitzuteilen ist, kann der Beamte innerhalb einer Frist Einwendungen erheben. Werden begründete Einwendungen erhoben, so wird in der Regel eine neue Vorstellung beim Amtsarzt erfolgen. Bleibt es bei der Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit, wird das Mitbestimmungsverfahren mit dem Personalrat durchgeführt. Erst wenn diese vorliegt, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand. Wer Versetzung in den Ruhestand verzögern will, sollte diesen Weg gehen, denn die Mühlen in den Behörden arbeiten langsam.

egonkrenz

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Antw:Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #6 am: 06.11.2024 15:36 »
du schreibst: "das formelle verfahren beginnt mit der feststellung des dienstvorgesetzen" danach schreibst du: "dieser trifft die feststellung aufgrund eines amtsärztlichen Gutachten"

bin ich zu doof oder widerspricht sich das? oder habe ich recht mit meiner vorherigen nachricht?

erst schaut man deine fehlzeiten an, dann irgendwann erfolgt die einladung zum amtsarzt und der amtsarzt gibt ein gutachten (was eine empfehlung darstellt für den dienstvorgesetzen) und anhand des gutachtens wird dann das verfahren für die beabsichtigung der versetzung in den ruhestand eingeleitet.

Casa

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Antw:Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #7 am: 06.11.2024 19:27 »
Zitat
du schreibst: "das formelle verfahren beginnt mit der feststellung des dienstvorgesetzen" danach schreibst du: "dieser trifft die feststellung aufgrund eines amtsärztlichen Gutachten"

1. Irgendwer muss feststellen, dass er Beamte im Dienst fehlt.
2. Irgendwer muss feststellen, dass der Beamte wegen Krankheit im Dienst fehlt.
3. Irgendwer muss feststellen, dass der Beamte "sehr lange" wegen Krankheit im Dienst fehlt.
4. Irgendwer muss feststellen, es könnte eine DU vorliegen.
5. Das Verfahren wird eingeleitet und der Amtsarzt stellt die DU fest oder er erstellt sie nicht fest.

Feststellen kann viel bedeuten. Sich ein wenig in die andere Person und das sehr wahrscheinlich Gemeinte hinein zu denken, ist nicht ganz verkehrt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

egonkrenz

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Antw:[X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #8 am: 07.11.2024 08:46 »
fragen wir einfach mal den thread ersteller hinsichtlich eines besuchs beim amtsarzt

egonkrenz

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Antw:[X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #9 am: 07.11.2024 08:51 »
Habe Schreiben erhalten, in dem beabsichtigt wird, mich in Ruhestand zu versetzen, wegen DU. Wie geht es jetzt weiter? Ist diese Mitteilung gleichzeitig der Bescheid? Also wenn ich jetzt keine Einwände innerhalb 1 Monats erhebe, heißt das, dass ich dann sofort nur noch Anspruch auf Versorgung habe? Oder kommt ein richtiger Bescheid und dann. Wie lange dauert es von der Mitteilung bis zur rechtskräftigen Festsetzung Pensionierung? Hat jemand Erfahrung ? Wahrscheinlich erhalte ich nur die Mindestpension, nach knapp 35 Jahren im Dienst.

warst du denn schon bei der amtsärztlichen untersuchung?

HeuteNeu

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Antw:[X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #10 am: 07.11.2024 09:22 »
Ja war ich, etwas länger her, eine dauerhafte DU wurde verneint.

egonkrenz

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Antw:[X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #11 am: 07.11.2024 09:48 »
dann hab ich doch recht gehabt: erst erfolgt die untersuchung beim amtsarzt und danach erfolgt die feststellung aufgrund der untersuchung.



bist du denn aktuell krank geschrieben? weil wenn du wieder im dienst bist, dann würde ein feststellungsverfahren für versetzung in die DU wenig sinn machen

HeuteNeu

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Antw:[X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
« Antwort #12 am: 07.11.2024 10:23 »
Ja bin ich