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Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst - bei Arbeit aus dem Homeoffice

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Citee:
Liebes Forum,

in meiner Behörde ist in einigen Bereichen eine Rufbereitschaft eingesetzt. Diese ist grundsätzlich per DV geregelt und deckt über eine 24/7 Erreichbarkeit wochenweise Bedarfe außerhalb der Servicezeiten ab.
Die Rufbereitschaftsinhabenden sind dabei mit einem dienstlichen Smartphone sowie einem Laptop ausgestattet.

Innerhalb der Rufbereitschaftszeiten kommt es sehr regelmäßig zu Anrufen, um Meldepflichten nachgeordneter Dienststellen nachzukommen bzw. Meldungen entgegenzunehmen. Teilweise müssten eingegangene Meldungen noch telefonisch und/oder per Mail an übergeordnete Dienststellen weitergeleitet werden.
Zudem kommt es relativ regelmäßig zu Anrufen, die weitere Tätigkeiten (Erstellen von Berichten, Aufträgen, telefonische Koordination) nach sich ziehen und einen schon mal 30-60 Minuten am Stück beschäftigen.
Alle Tätigkeiten können dabei üblicherweise aus dem Homeoffice bzw. einem selbst gewählten Aufenthaltsort geleistet werden. Die DV trifft keinerlei Vorgaben innerhalb welcher Frist diese Aufgaben auszuführen sind. Meldepflichten sehen teilweise eine "unverzügliche" Meldung vor. Die Erstellung von Aufträge muss aufgrund der Dringlichkeit üblicherweise auch sofort erfolgen.

In Summe sind 15-20 "Einsätze" pro Woche und Arbeitszeiten von 5-10 Stunden pro Woche zusätzlich zur Wochenarbeitszeit nicht unüblich.

Aufgrund dessen kommt es häufig vor, dass ununterbrochene Ruhezeiten nicht eingehalten werden können. Die Rufbereitschaftsinhabenden sind zudem neben ihrer Rufbereitschaft täglich im Büro tätig.

Da unsere Rufbereitschaft aufgrund ihrer Aufgaben und Tätigkeiten von einer "klassischen" Rufbereitschaft - Angerufen werden, zum Arbeitsort fahren, arbeiten, nach Hause fahren, Ruhezeit einhalten - abweicht, stellt sich mir die Frage, ob es sich nicht eher um einen Bereitschaftsdienst ohne festen Aufenthaltsort handelt.

Julianx1:
Nach meiner Aufassung ist aber die Ortsfreiheit genau das ausschlaggebende Argument für eine Rufbereitschaft. Du bist mit mobilen Equipment ausgestattet. Darfst dich jedoch frei bewegen. Und musst nicht sofort in den Dienst wechseln. Sondern, ohne schuldhaftes verzögern. Sprich, du gehst nicht erst ein Eis essen. Für mich ist es eine klassiche Rufbereitschaft

Citee:
Danke für deine Einschätzung. Ortsfreiheit grundsätzlich ja, aber unter der Maßgabe, dass ich ständig einen Rollkoffer mitführen muss, der notwendige Akten und den Laptop enthält.
Aufgrund der inhaltlichen Thematik wird zumindest ein unverzügliches Wechseln in den Dienst erwartet, auch wenn dies leider nicht explizit in der entsprechenden DV verschriftlicht ist.

Der EuGH hat entschieden, dass es sich dann um Arbeitszeit handelt, wenn der Arbeitnehmer seinen Bereitschaftsdienst von seiner eigenen Wohnung aus erfüllen kann, aber verpflichtet ist, sich innerhalb von 8 Minuten am Arbeitsplatz einzufinden. Hierbei musste der AN jedoch physisch am Arbeitsplatz erscheinen.

Wie verhält es sich hier bei Tätigkeiten im mobilen Arbeiten?

OnkelU:
Das ist eindeutig Rufbereitschaft. Die Zeiten der dienstlichen Inanspruchnahme sind Arbeitszeit.
so zumindest das Ergebnis der rechtlichen Prüfung in besagter Dienststelle. R stellt es Dir auf Verlangen sicherlich  zur Verfügung. Einfach fragen!

Alexander79:

--- Zitat von: Citee am 08.11.2024 13:35 ---Danke für deine Einschätzung. Ortsfreiheit grundsätzlich ja, aber unter der Maßgabe, dass ich ständig einen Rollkoffer mitführen muss, der notwendige Akten und den Laptop enthält.
...
Der EuGH hat entschieden, dass es sich dann um Arbeitszeit handelt, wenn der Arbeitnehmer seinen Bereitschaftsdienst von seiner eigenen Wohnung aus erfüllen kann, aber verpflichtet ist, sich innerhalb von 8 Minuten am Arbeitsplatz einzufinden. Hierbei musste der AN jedoch physisch am Arbeitsplatz erscheinen.

--- End quote ---
Das wird bei dir sicher nicht der Fall sein, das du innerhalb von 8 Minuten notwendige Akten wälzen musst.
Wie soll das funktionieren wenn dein Arbeitsweg 20 Minuten dauert und du gerade genau in der Mitte deines Arbeitsweges bist?
Willst du jetzt hier glaubhaft machen du musst auf der Autobahn anhalten und sofort den Laptop zücken um eine Meldung weiter zu leiten?

Sorry, also für mich klingt das ganze auch nach Rufbereitschaft.

Bereitschaftsdienst ist ja in der Praxis auch so "definiert" das im Falle eines Einsatzes alles stehen und liegen gelassen wird um sofort und damit meine ich sofort den Arbeitsdienst zu verrichten.
Bei der Feuerwehr geht das zB so weit das wenn du gerade unter der Dusche stehst dir das Shampoo eben nicht mehr aus den Haaren wäscht und auch noch nass in die Einsatzklamotten springst.

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