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Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst - bei Arbeit aus dem Homeoffice

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Julianx1:

--- Zitat von: Citee am 08.11.2024 13:35 ---Danke für deine Einschätzung. Ortsfreiheit grundsätzlich ja, aber unter der Maßgabe, dass ich ständig einen Rollkoffer mitführen muss, der notwendige Akten und den Laptop enthält.
Aufgrund der inhaltlichen Thematik wird zumindest ein unverzügliches Wechseln in den Dienst erwartet, auch wenn dies leider nicht explizit in der entsprechenden DV verschriftlicht ist.

Der EuGH hat entschieden, dass es sich dann um Arbeitszeit handelt, wenn der Arbeitnehmer seinen Bereitschaftsdienst von seiner eigenen Wohnung aus erfüllen kann, aber verpflichtet ist, sich innerhalb von 8 Minuten am Arbeitsplatz einzufinden. Hierbei musste der AN jedoch physisch am Arbeitsplatz erscheinen.

Wie verhält es sich hier bei Tätigkeiten im mobilen Arbeiten?

--- End quote ---

Bleibt aber trotzdem Rufbereitschaft. Ich habe ein ganzes Fahrzeug mit Ausrüstung bei mir gehabt. Trotzdem konnte ich mich frei bewegen. Nach einer Alarmierung durch die Leitstelle bin ich zum Einsatzort gefahren. Es war eine Rufbereitschaft.

Bei der Feuerwehr ist es etwas anderes. Sie verbleiben in der Wache im Bereitschaftsdienst.

MoinMoin:

--- Zitat von: Citee am 08.11.2024 13:35 ---Danke für deine Einschätzung. Ortsfreiheit grundsätzlich ja, aber unter der Maßgabe, dass ich ständig einen Rollkoffer mitführen muss, der notwendige Akten und den Laptop enthält.
Aufgrund der inhaltlichen Thematik wird zumindest ein unverzügliches Wechseln in den Dienst erwartet, auch wenn dies leider nicht explizit in der entsprechenden DV verschriftlicht ist.

Der EuGH hat entschieden, dass es sich dann um Arbeitszeit handelt, wenn der Arbeitnehmer seinen Bereitschaftsdienst von seiner eigenen Wohnung aus erfüllen kann, aber verpflichtet ist, sich innerhalb von 8 Minuten am Arbeitsplatz einzufinden. Hierbei musste der AN jedoch physisch am Arbeitsplatz erscheinen.

Wie verhält es sich hier bei Tätigkeiten im mobilen Arbeiten?

--- End quote ---
Wenn der AG verlangt, dass du innerhalb von 8min am arbeiten bist, dann sieht es anders aus.
Wenn er fordert, dass du unverzüglich deine Arbeit aufnimmst, dann kann das ja auch bedeuten, dass du von der Geburtstagsfeier des Freunden nachhause fährst und dann loslegst. sofern das ganze nicht ewig dauert, aber 30 min Zeit hast du da locker. Auch 60min kann da noch ok sein, ist aber, so weit mir bekannt, nur unterhalb der 30 min gerichtlich geklärt.

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