Autor Thema: Versetzung Mobbing Schwerbehinderung  (Read 1365 times)

Myria

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Versetzung Mobbing Schwerbehinderung
« am: 06.11.2024 12:06 »
Hallo,
ich arbeite seit über 20 Jahren in einem Unternehmen. Krankheitsbedingt musste ich meine Abteilung wechseln, bin aber in der Entgeltgruppe geblieben. Der Tarifvertrag beschreibt die Umstände und Tätigkeiten die zur entsprechenden Entgeltgruppe führen.
Die Tätigkeit in der neuen Abteilung, in der ich die einzige Mitarbeiterin aus dem Betrieb bin, die anderen wurden neu eingestellt , weil die Abteilung neu aufgebaut wurde, gefällt mir ausgesprochen sehr, aber nach einiger Zeit veränderte sich das Betriebsklima in der Abteilung. Es sollten Gespräche geführt werden, aber die Kolleginnen äußerten sich  zunächst nicht. Ich wandte mich an den PR und an die SBV und nun soll eine Mediation stattfinden. Meine Kollegen haben mir deutlich und wörtlich gesagt, dass sie mich nicht in der Abteilung sehen. Es geht über Ausgrenzung, Unterstellungen, Diskriminierung ihrerseits.
Ein Einzelgespräch mit dem Mediator fand bereits statt und ich wurde dort schon gefragt, ob ich bereit wäre, die Abteilung zu wechseln, sollte es keine Lösung geben. Ich habe mich dazu nicht geäußert, weil ja erstmal eine Lösung im Vordergrund stehen sollte.
Sollte es nun tatsächlich keine Lösung geben und mir würde ein anderer Arbeitsplatz angeboten werden, der aber lt. Tarifvertrag in eine geringere Entgeltgruppe fällt, behalte ich meine ursprüngliche EG oder habe ich denn „Pech“ gehabt. Ich bin zudem auch einem Schwerbehinderten gleichgestellt, falls das relevant sein sollte.

Vielen Dank, Myria

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,433
Antw:Versetzung Mobbing Schwerbehinderung
« Antwort #1 am: 06.11.2024 13:02 »
Sofern es sich um den TVÖD handelt...

Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. D.h., wenn man geringerwertigere Aufgaben bekommt, ist man ggf. entprechend niedriger eingruppiert. Nun bedarf eine eingruppierungsrelevante Änderung deiner Tätigkeit aber deiner Zustimmung. Ohne deine Zustimmung muss der AG einen Arbeitsplatz in deiner EG finden.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,423
Antw:Versetzung Mobbing Schwerbehinderung
« Antwort #2 am: 06.11.2024 13:03 »
Und wenn er nirgends einen solchen finden oder generieren kann, dann kann er es mit einer Änderungskündigung versuchen.