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Frage zu Zulagen

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fair:
Danke!

Mir fiel auch noch ein, dass die Dienststelle ja ggf. auch beim Ministerium für Wissenschaft nachfragen könnte. Auch wenn laut neueren Durchführungshinweisen zum TV-L § 16 keine Zustimmung des Ministeriums mehr erforderlich ist für die förderlichen Zeiten bzw. Zulage, könnte sich die Dienststelle auf die Weise ja absichern.

MoinMoin:
Zulage nach 16.5 ist mW nur via Finanzministerium erlaubt.

fair:
In den Durchführungshinweisen des Finanzministeriums steht dazu explizit, dass keine Genehmigung von ihm mehr erforderlich ist. Aber die jeweilige Behörde kann im eigenen Ermessen wiederum einen Genehmigungsvorbehalt festlegen. Ob für den Bereich Wissenschaft ein solcher für a) förderliche Zeiten und b) Zulagen festgelegt wurde, weiß ich nicht.

MoinMoin:
Guckst du Seite 16

Entgeltanreize durch Zahlung einer Zulage (Vorweggewährung von Stufen)
§ 16 Absatz 5 eröffnet die Möglichkeit - weiterhin nur mit Zustimmung des
Niedersächsischen Finanzministeriums - sowohl den vorhandenen als auch den
neu eingestellten Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen oder

fair:
Ich rede nicht von Niedersachsen  :)

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