Autor Thema: Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung  (Read 4231 times)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #15 am: 13.11.2024 16:40 »
So wie ich das nun verstehe sind meine Optionen sehr begrenzt weil ich der willkür meines Dienstherrn ausgeliefert bin. Oder sehe ich das falsch ?

Du bist nicht der Willkür deines Arbeitgebers ausgeliefert, da er an Tarifrecht gebunden ist.
Wie bartho zutreffend hergeleitet hat, hat dein Arbeitgeber das Tarifrecht korrekt angewendet.
Insofern ist bei dir alles rechtlich einwandfrei gelaufen und es gibt keinen Grund für irgendwelchen Unmut.

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 259
Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #16 am: 13.11.2024 16:45 »
Ja, der Verdruss ist verständlich.
Da ist jemand, der aufgrund der neuen Situation und seiner besseren Verhandlungsposition es schneller schafft, dass ihm zustehende Entgelt einzufordern.
Bzw. er hat es geschafft, übertariflich bezahlt zu werden, was du nicht geschafft hast.

Am Ende frage ich persönlich mich immer wieder, warum macht man sich die Arbeit, dem Ag zu erklären, wie er einen so bezahlen kann, wie man es möchte und hat dabei Verdruss?
(Also ich mache das ständig für Kollegen und Innen ohne Verdruss, weil ich meinen perversen Spaß daran habe, die Strukturen zu ändern )

Seit Jahren hat man doch im Bereich IT/BauIng Hochbau ..... doch es zu 100% selber in der Hand woanders mehr Geld zu verdienen.
Und damit die Möglichkeit dem AG die Pistole auf die Brust zu setzen.
richtig. Einfach Zwischenzeugnis beantragen. Auf Nachfrage: "ich bewerbe mich weg, weil kein E10, der andere mit gleicher Qualifikation bekommt direkt".