Autor Thema: Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung  (Read 4252 times)

Blacky

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Guten Tag zusammen,

leider finde ich keinen passenden Beitrag im Forum zu meinem Thema deshalb versuche ich es auf diesem Weg.

Bei uns im der Verwaltung wurde eine Organisationsuntersuchung durchgeführt und einige Stellen u.a. meine wurden höher eingestuft. Bei meiner Stelle wurde aus einer E9b eine E10. Mir wurde mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Ausbildung (Bautechniker) die Anforderungen an E10 nicht erfülle aber mein Dienstherr kann dies im Einzelfall entscheiden.

Wir haben bei uns im Amt zwei Techniker stellen Hochbau u. Tiefbau. Die Stelle des Hochbauers war bereits seit längerem auf E10 und meine wurde wie o.b. angepasst. Der damalige Stelleninhaber der Hochbaustelle war ebenfalls Techniker.

Als mir die Stellenbewertung ausgehändigt wurde habe ich dies mit meinem Amtsleiter besprochen und dieser meinte ich werde dementsprechend Stufenweise hochgestuft E9c und letztlich E10. Das war vor ca. 1 1/2 Jahren, mittlerweile habe ich mir die E9c erkämpft.

In der Zwischenzeit hat der Hochbautechniker gekündigt und wir haben dieses Jahr einen neuen Techniker eingestellt (dieser hat die exakt gleiche Ausbildung wie ich) der zuvor bei einer anderen Kommune gearbeitet hat dort mit der Gruppierung E9b. Als er bei uns angefangen hat habe ich erfahren, dass der Kollege unmittelbar in E10 eingruppiert wurde. Dies Machte mich stutzig da ich mittlerweile vom Personalamt/Dienstherr hingehalten werde das ich als Techniker nicht die qualifizierung auf E10 habe.

Da ich wirklich schon alles versucht habt und mit meinem Amtsleiter wirklich schon erschöpfende Gespräche geführt habe komme ich nicht weiter. Bei Rückfragen wird auf Zeit gespielt oder auf fehlende Bewertungen verwiesen (Die mein Amtsleiter gemacht hat, wurde auch beim LOB dementsprechend berücksichtigt etc.)

Ich möchte eigentlich des Friedenswillen nicht zum RA deshalb möchte ich euch um Rat fragen was Ihr an meiner Stelle tun würdet.

Das oben beschriebene ist sehr stark zusammengefasst die ganze Fassung würde Seiten füllen.



 

Casa

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 06.11.2024 19:42 »
Welche Personalstärke hat der Arbeitgeber?

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Blacky

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 06.11.2024 19:48 »
Wir sind in der reinen Verwaltung bei ca. 90 Mitarbeiter
mit Bauhof und Reinigungskräften ca. 150 Mitarbeiter

Das sind meine Schätzungen um genaueres zu sagen müsste ich in das Organigramm schauen.

bactho

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 07.11.2024 13:33 »
Für mich stellt sicher der Sachverhalt wie folgt dar:
Im Rahmen der Neubewertung des Arbeitsplatzes wurde festgestellt, dass die auszuübenden Tätigkeiten der Entgeltgruppe 10 nach II.3 der Entgeltordnung VKA entsprechen. Es handelt sich also um Tätigkeiten, die den Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieurinnen und Ingenieuren entsprechen.
Gemäß § 12 II Satz 6 TVöD VKA sind auch subjektive Tätigkeitsmerkmale (Anforderung einer Voraussetzung in der Person) zu erfüllen. Diese liegt hier in der Erfordernis eines Abschlusses als Ingenieur (Bachelor).
Da Du diesen Studienabschluss nicht hast, bist Du gemäß Nr. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung VKA vom Grundsatz her eine Entgeltgruppe niedriger einzugruppieren. Also nicht EG 10 sondern EG 9c. Insoweit hat dein Arbeitgeber in Deinem Fall zunächst alles richtig gemacht.
Hilfsweise könnte der Arbeitgeber Dir die Anerkennung als "sonstiger Beschäftiger" geben. Hiernach würdest Du dann die gleichen Voraussetzungen mitbringen wie ein Ingenieur mit Abschluss. Zu der Thematik des "sonstigen Beschäftigten" gibt es zahlreiche Ausführungen in der Literatur.


Casa

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 07.11.2024 16:57 »
Zitat
Wir sind in der reinen Verwaltung bei ca. 90 Mitarbeiter
mit Bauhof und Reinigungskräften ca. 150 Mitarbeiter

Das sind meine Schätzungen um genaueres zu sagen müsste ich in das Organigramm schauen.


Also eine größere Verwaltung. Dann wird die Angelegenheit eher sachlich behandelt werden. Anders wäre es in einer kleinen Verwaltung.

Insoweit empfehle ich die Beauftragung eines RA.

An der Eingruppierung des anderen Technikers würde ich mich bei der bisherigen Sachlage nicht orientieren. Womöglich hat dieser mehr Erfahrung oder Fähigkeiten, die die Bezahlung nach E10 rechtfertigen.

Ich stimme hier auch bactho zu.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 09.11.2024 14:15 »
Als mir die Stellenbewertung ausgehändigt wurde habe ich dies mit meinem Amtsleiter besprochen und dieser meinte ich werde dementsprechend Stufenweise hochgestuft E9c und letztlich E10. Das war vor ca. 1 1/2 Jahren, mittlerweile habe ich mir die E9c erkämpft.
Das klingt für mich nach der üblichen Farce.
Wenn sie festgestellt haben, dass deine Tätigkeiten der Eg10 entsprechen, dann bist du seit Übertragung dieser Tätigkeiten in der EG10, bei fehlender Voraussetzung in der Person, sowie bei dir, in der 9c.
Rückwirkend und schon immer!
Da gibt es keine Stufenweise hochgestuft....

Blacky

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 10.11.2024 20:14 »
Die Thematik was mich am meisten stört ist, dass auf die freigewordene Hochbautechnikerstelle die mit E10 eingruppiert ist sich ein Techniker beworben mit der exakt gleichen Ausbildung wie ich.

Dieser bekommt direkt die E10 und ich muss dafür kämpfen, dass ich gem. Organisationsuntersuchung auf der 10 lande.

Mittlerweile muss mein Amtsleiter mich erneut bewerten diesmal als "sonstiger Beschäftigter" er meinte aber schon das die Bögen welche er ausfüllen muss nicht Zielführend sind.

Kennt jmd. diese Bögen? und versteht ihr nun meinen Verdruss bzgl. der Eingruppierung?

MoinMoin

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 10.11.2024 21:37 »
Ja, der Verdruss ist verständlich.
Da ist jemand, der aufgrund der neuen Situation und seiner besseren Verhandlungsposition es schneller schafft, dass ihm zustehende Entgelt einzufordern.
Bzw. er hat es geschafft, übertariflich bezahlt zu werden, was du nicht geschafft hast.

Am Ende frage ich persönlich mich immer wieder, warum macht man sich die Arbeit, dem Ag zu erklären, wie er einen so bezahlen kann, wie man es möchte und hat dabei Verdruss?
(Also ich mache das ständig für Kollegen und Innen ohne Verdruss, weil ich meinen perversen Spaß daran habe, die Strukturen zu ändern )

Seit Jahren hat man doch im Bereich IT/BauIng Hochbau ..... doch es zu 100% selber in der Hand woanders mehr Geld zu verdienen.
Und damit die Möglichkeit dem AG die Pistole auf die Brust zu setzen.

KlammeKassen

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 11.11.2024 07:27 »

Seit Jahren hat man doch im Bereich IT/BauIng Hochbau ..... doch es zu 100% selber in der Hand woanders mehr Geld zu verdienen.
Und damit die Möglichkeit dem AG die Pistole auf die Brust zu setzen.

Das Problem ist, dass dann kommt: "Geht nicht."
Also haben wir wieder mehr Abgänge - dies führt letztlich zu mehr Fremdvergaben. Das wird jedoch offenbar schön gefeiert, weil dies unter Sachkosten verbucht werden kann und nicht unter Personalausgaben

MoinMoin

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 11.11.2024 09:36 »

Seit Jahren hat man doch im Bereich IT/BauIng Hochbau ..... doch es zu 100% selber in der Hand woanders mehr Geld zu verdienen.
Und damit die Möglichkeit dem AG die Pistole auf die Brust zu setzen.

Das Problem ist, dass dann kommt: "Geht nicht."
Also haben wir wieder mehr Abgänge - dies führt letztlich zu mehr Fremdvergaben. Das wird jedoch offenbar schön gefeiert, weil dies unter Sachkosten verbucht werden kann und nicht unter Personalausgaben
Tja, wenn man das durchgehen lässt und nicht eben diese Kosten als teurerer und vom Personaler zu verantwortende Mehrausgaben dokumentiert, dann geht das.
Wenn man es aber schön klar stellt, dass das Projekt aufgrund des "Geht nicht" des Personalers um 100.000€ teurerer geworden ist, da man eben nicht den trotz Zulage etc. billigeren Angestellten genommen hat, dann fangen die Personaler auch an vor dem Rechnungshof zu zittern, weil sie kein Zulage gezahlt haben.

Nur meine persönliche Erfahrung, die ich an zwei Standorten in meinem Leben so durchlebt und damit die Menschen zum Umdenken gebracht habe. Aber um das zu schaffen, braucht es einen längeren Atem und strategisches Vorgehen.

KlammeKassen

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 11.11.2024 10:50 »

Seit Jahren hat man doch im Bereich IT/BauIng Hochbau ..... doch es zu 100% selber in der Hand woanders mehr Geld zu verdienen.
Und damit die Möglichkeit dem AG die Pistole auf die Brust zu setzen.

Das Problem ist, dass dann kommt: "Geht nicht."
Also haben wir wieder mehr Abgänge - dies führt letztlich zu mehr Fremdvergaben. Das wird jedoch offenbar schön gefeiert, weil dies unter Sachkosten verbucht werden kann und nicht unter Personalausgaben
Tja, wenn man das durchgehen lässt und nicht eben diese Kosten als teurerer und vom Personaler zu verantwortende Mehrausgaben dokumentiert, dann geht das.
Wenn man es aber schön klar stellt, dass das Projekt aufgrund des "Geht nicht" des Personalers um 100.000€ teurerer geworden ist, da man eben nicht den trotz Zulage etc. billigeren Angestellten genommen hat, dann fangen die Personaler auch an vor dem Rechnungshof zu zittern, weil sie kein Zulage gezahlt haben.

Nur meine persönliche Erfahrung, die ich an zwei Standorten in meinem Leben so durchlebt und damit die Menschen zum Umdenken gebracht habe. Aber um das zu schaffen, braucht es einen längeren Atem und strategisches Vorgehen.

Du bist aber beim Land oder?
Dort ist ohnehin mehr möglich als bei Kommunen

MoinMoin

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 11.11.2024 10:58 »
Dort ist ohnehin mehr möglich als bei Kommunen
Nicht unbedingt, die außertarifliche Fachkräftezulage des TVöDs habe die Länder nicht. Kommunen könnten also ratz baz 1000€ on Top bezahlen.
Sofern sie nicht Regularien haben, die es ihnen verbietet.

KlammeKassen

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #12 am: 12.11.2024 20:19 »
Dort ist ohnehin mehr möglich als bei Kommunen
Nicht unbedingt, die außertarifliche Fachkräftezulage des TVöDs habe die Länder nicht. Kommunen könnten also ratz baz 1000€ on Top bezahlen.
Sofern sie nicht Regularien haben, die es ihnen verbietet.

"könnten"....

Kommunen sind halt alle so unterschiedlich.... Land ist Land...  ;)

MoinMoin

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #13 am: 12.11.2024 21:01 »
Dort ist ohnehin mehr möglich als bei Kommunen
Nicht unbedingt, die außertarifliche Fachkräftezulage des TVöDs habe die Länder nicht. Kommunen könnten also ratz baz 1000€ on Top bezahlen.
Sofern sie nicht Regularien haben, die es ihnen verbietet.

"könnten"....

Kommunen sind halt alle so unterschiedlich.... Land ist Land...  ;)
Ja, so wie es von Land zu Land und Dienststelle zu Dienststelle in den Ländern unterschiedliche ist, was sie mit den KANN Regeln machen.
Aber möglich ist beim Land genauso viel wie auf dem Land, aber wenn man nicht will, dann pups

Blacky

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Antw:Ausbleibende Höhergruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #14 am: 13.11.2024 15:19 »
So wie ich das nun verstehe sind meine Optionen sehr begrenzt weil ich der willkür meines Dienstherrn ausgeliefert bin. Oder sehe ich das falsch ?