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EU-Projekt im Promotionsvertrag berücksichtigt???

Ja
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Nein
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Autor Thema: EU-Projekt im Promotionsvertrag berücksichtigt???  (Read 985 times)

NZ

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Ich war erstmals zwischen dem 1. August 2019 und dem 30. Juni 2022 mit einem 100%-Vertrag im Rahmen eines drittmittelfinanzierten befristeten Arbeitsverhältnisses gemäß § 2 Abs. 2 WissZeitVG (EU-Interreg-Projekt) an einer Hochschule/Forschungseinrichtung beschäftigt.

Seit dem 1. Juli 2022 bin ich im Rahmen einer Qualifizierungsfrist nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zu mindestens 50 % aus dem Landeshaushalt angestellt.

Laut Personalabteilung wird die Höchstbefristungsdauer am 31.07.2025 erreicht, weil
keine Corona-Verlängerung, da keine Qualifizierungsfrist in 2020/2021
volle Anrechnung des ersten Vertrags (Drittmittelbefristung)
kein Verlängerungsgrund nach § 2 Abs. 5

Nach eigenen Recherchen scheint die Personalabteilung hier richtig zu liegen. Da dies aber mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehbar ist, bitte ich um Eure Einschätzung und ggf. um Hinweise, ob es einen möglichen Ausweg oder Interpretationsspielraum gibt (im Rahmen zumindest einer 50%-Haushaltsstelle, da Projektmittel absehbar nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen werden). Bitte beachtet außerdem, dass Interreg-Projekte keine Forschungsprojekte sind und im Gegensatz zu DFG-Projekten beispielsweise nicht für die eigene Qualifizierung genutzt werden können. Vielleicht eröffnet sich dadurch eine neue Möglichkeit?

Gewerbler

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Antw:EU-Projekt im Promotionsvertrag berücksichtigt???
« Antwort #1 am: 08.11.2024 13:32 »
Ich vermute, dein Anliegen ist es, über den 31.07.2025 hinaus befristet zu werden, um deine Promotion weiterzuführen?
Nach meinem (bescheidenen) Kenntnisstand ist das mit dem WissZeitVG nicht mehr ohne weiteres möglich, womit das Gesetz - wie einschlägig bekannt - am eigentlichen Ziel vorbeischießt, da man nicht mal ein Hintertürchen offen hat wie z.B. "ich möchte aber gerne weiterhin prekär beschäftigt sein".

Die Möglichkeiten sind nach meiner spontanen Einschätzung nur:
- Projektbefristete Verlängerung über Drittmittel (= mit Sachgrund), evtl. dazu mit jemand die Stelle tauschen?
- Promotion bis dahin abschließen und dann nächste Qualifizierungsphase.

Scheint so, dass das rückblickend doof war, das EU-Projekt als WissZeitVG auszugestalten und nicht als Projektbefristung. Da der gemeine Doktorand sich damit vermutlich zu dem Zeitpunkt nie befasst, hat da wohl sonst jemand geschlafen. Ob man das rückwirkend heilen/ändern kann, ist die Frage, aber ich befürchte fast, nein.

Um welches Fach geht es denn? In der Chemie z.B. sind drei Jahre für die Promotion durchaus üblich und meist auch ausreichend (die hättest du ja, sogar 37 Monate). Ich weiß aber, dass z.B. in Ingenieurwissenschaften auch mal 5 Jahre üblich sind. Auch außeruniversitär, aber das hängt natürlich auch von den Aufgaben ab (falls da Kooperationsmöglichkeiten irgendwie sind, wäre das evtl. auch noch eine Option --> "offizieller" Wechsel zu Fraunhofer, Leipniz, Helmholtz, Max Planck über Projektbefristung).

fair

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Antw:EU-Projekt im Promotionsvertrag berücksichtigt???
« Antwort #2 am: 10.11.2024 21:48 »
Der Absatz 2 des Paragraph 2 WissZeitVG ist ja die Sachgrundbasierte Befristung wegen Drittmitteln. Ändert halt leider nichts daran, dass in die 6-Jahres-Frist trotzdem alle Zeiten reinzählen.