Ich vermute, dein Anliegen ist es, über den 31.07.2025 hinaus befristet zu werden, um deine Promotion weiterzuführen?
Nach meinem (bescheidenen) Kenntnisstand ist das mit dem WissZeitVG nicht mehr ohne weiteres möglich, womit das Gesetz - wie einschlägig bekannt - am eigentlichen Ziel vorbeischießt, da man nicht mal ein Hintertürchen offen hat wie z.B. "ich möchte aber gerne weiterhin prekär beschäftigt sein".
Die Möglichkeiten sind nach meiner spontanen Einschätzung nur:
- Projektbefristete Verlängerung über Drittmittel (= mit Sachgrund), evtl. dazu mit jemand die Stelle tauschen?
- Promotion bis dahin abschließen und dann nächste Qualifizierungsphase.
Scheint so, dass das rückblickend doof war, das EU-Projekt als WissZeitVG auszugestalten und nicht als Projektbefristung. Da der gemeine Doktorand sich damit vermutlich zu dem Zeitpunkt nie befasst, hat da wohl sonst jemand geschlafen. Ob man das rückwirkend heilen/ändern kann, ist die Frage, aber ich befürchte fast, nein.
Um welches Fach geht es denn? In der Chemie z.B. sind drei Jahre für die Promotion durchaus üblich und meist auch ausreichend (die hättest du ja, sogar 37 Monate). Ich weiß aber, dass z.B. in Ingenieurwissenschaften auch mal 5 Jahre üblich sind. Auch außeruniversitär, aber das hängt natürlich auch von den Aufgaben ab (falls da Kooperationsmöglichkeiten irgendwie sind, wäre das evtl. auch noch eine Option --> "offizieller" Wechsel zu Fraunhofer, Leipniz, Helmholtz, Max Planck über Projektbefristung).