Autor Thema: Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden  (Read 7667 times)

MeisterKajo

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Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« am: 10.11.2024 14:06 »
Hallo Leute, 

ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?

Danke
LG

McOldie

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #1 am: 10.11.2024 19:20 »
Warum soll die Arbeitszeit erhöht werden?

MoinMoin

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #2 am: 10.11.2024 21:41 »
Hallo Leute, 

ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?

Danke
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Sofern der AG über oder aussertarifliche Vereinbarungen treffen darf, sehe ich da kein Problem.
Der tarifliche Grund der da entgegen steht ist die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit  ;D

matzl

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #3 am: 11.11.2024 07:27 »
Hallo Leute, 

ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?

Danke
LG
Sofern der AG über oder aussertarifliche Vereinbarungen treffen darf, sehe ich da kein Problem.
Der tarifliche Grund der da entgegen steht ist die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit  ;D


Ist es wirklich über oder außertariflich? Ich würde es, rein mathematisch betrachtet, als Teilzeitbeschäftigung mit einem Teilzeitfaktor > 1 sehen.
§ 11 Abs. 1 TVöD steht dieser Ansicht entgegen, weil er explizit von einer geringeren Arbeitszeit spricht.
§ 11 Abs. 2 spricht von anderen Fällen und nicht mehr explizit von einer Verringerung.

Maggus

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #4 am: 11.11.2024 08:42 »
Ist es wirklich über oder außertariflich? Ich würde es, rein mathematisch betrachtet, als Teilzeitbeschäftigung mit einem Teilzeitfaktor > 1 sehen.
§ 11 Abs. 1 TVöD steht dieser Ansicht entgegen, weil er explizit von einer geringeren Arbeitszeit spricht.
§ 11 Abs. 2 spricht von anderen Fällen und nicht mehr explizit von einer Verringerung.

Im gesamten § 11 TVöD geht es um Teilzeitbeschäftigung.
Teilzeitbeschäftigung sind Arbeitszeitvereinbarungen, die unterhalb der Vollarbeitszeit liegen.
Der Begriff Teilzeitbeschäftigung wurde in § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz definiert.


MeisterKajo

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #5 am: 11.11.2024 08:57 »
Ich möchte jetzt keine Diskussion aufmachen wegen Grund der gewünschten Erhöhung, Möglichkeiten mit angeordneter Mehrarbeit, Überstunden oder Flexzeit. Fakt ist, der Beschäftigte würde dies wollen.

Für mich stellt sich die Frage, steht der TVöD-K entgegen, dass Beschäftigter und AG eine Erhöhung auf 43,5 Stunden vereinbaren, bzw. ist es in der öffentlichen Kommunalverwaltung nicht möglich, regulär mehr Arbeitsstunden abzuleisten?

Fall - Beschäftigter beantragt bei Personalamt eine Stundenerhöhung auf 43,5 Stunden/Woche - Antwort Personalamt, welches grundsätzlich einverstanden wäre - dies ist leider tarifrechtlich bei Beschäftigten nicht möglich.

Danke

MeisterKajo

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #6 am: 11.11.2024 08:59 »
Hallo Leute, 

ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?

Danke
LG
Sofern der AG über oder aussertarifliche Vereinbarungen treffen darf, sehe ich da kein Problem.
Der tarifliche Grund der da entgegen steht ist die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit  ;D


Von was hängt es ab, ob er AG außertarifliche Vereinbarungen treffen darf?

Schokokeks

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #7 am: 11.11.2024 09:04 »
IdR davon, ob er Mitglied einer kommunalen AG-Vereinigung ist, die sich zur Anwendung des Tarifvertrags verpflichtet hat.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

MoinMoin

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #8 am: 11.11.2024 09:06 »
Hallo Leute, 

ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?

Danke
LG
Sofern der AG über oder aussertarifliche Vereinbarungen treffen darf, sehe ich da kein Problem.
Der tarifliche Grund der da entgegen steht ist die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit  ;D


Von was hängt es ab, ob er AG außertarifliche Vereinbarungen treffen darf?
Davon, ob der AG gewissen Regularien unterworfen ist.
So verbieten einige Gemeindeordnungen den dort ansässigen Gemeinden grundsätzlich außer/übertarifliche Vergütung.
Oder das Haushaltsrecht sieht eine entsprechende Mehrausgabe im Personalbereich nicht vor.
Ob das auf diesen Fall zutrifft, kann ich dir nicht sagen.


blondie

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #9 am: 11.11.2024 10:26 »
Wird an 5 Tagen die Woche gearbeitet?
Dann würde § 3 Arbeitszeitgesetz auch ein Problem sein, da die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf.
Unter § 7 Ausnahmen steht dann, dass nur im Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages Abweichungen möglich sein können.

BAT

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #10 am: 11.11.2024 13:08 »
Mmh, ich würde sogar behaupten, es muss mindestens zwei Vereinbarungen geben, einmal die Arbeitszeit - aber auch das Gehalt. Der Tarifvertrag kennt keine Abweichungen nach oben.
Wenn also im gegenseitigen Einvernahmen - und soweit kein Verstoß gegen andere Vorschriften vorliegt - nur die Arbeitszeit erhöht wird ist das normale Tabellenentgelt zu zahlen.

Warum jedoch im TV kein Korridor - zu mindestens seitens der AN -  angestrebt wird, ist mir unerfindlich.

Wabi Sabi

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #11 am: 11.11.2024 13:58 »
Hier könnte die Frage von Relevanz sein, ob die einzelvertragliche Vereinbarung einer Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gegen § 4 Abs. 3 TVG (Günstigkeitsprinzip) verstößt. Dies ist wohl höchstrichterlich noch nicht geklärt. Bei einer angemessenen Vergütung wohl eher bejahend LAG Köln vom 26.4.2007 - 6 Sa 208/07.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

BAT

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #12 am: 11.11.2024 14:02 »
Na eben, eine reine Änderung der Arbeitszeit wäre keinesfalls zugunsten des Arbeitnehmers.

Rentenonkel

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #13 am: 11.11.2024 14:13 »
Ich habe vom Bruder vom Mann der Cousine gehört, dass ein Freund seines Kollegen es so gemacht hat, dass die 5 Stunden über einen zweiten Vertrag als Minijobber über eine Tochtergesellschaft mit gaaaaanz anderen Aufgaben gelaufen sein sollen.

Dessen Schwippschwager dritten Grades wiederum hat die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen einer freiberuflichen Nebentätigkeit bei einem Subunternehmer übernommen.

Keine Ahnung, ob das denn so gewollt und möglich ist, gehört habe ich es nur über den Flurfunk  ;)

McOldie

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #14 am: 11.11.2024 14:32 »
Ich verstehe immer nocht nicht den Sinn dieser Arbeitszeiterhöung. Wenn vereinbart wird, dass die regelmäßige Arbeitszeit jetzt 43,5 Std. beträgt, würde das monatliche Entgelt sich nicht erhöhen.