Eine Abweichung ist eine Abweichung.
Und natürlich kann das auch auf den ersten Blick zum Nachteil sein. Gibt auch Leute, die auf Gehalt verzichtet haben, damit sie in Genuss staatlicher Förderungen kommen. Habe ich gehört

Und natürlich steht im Raume das solch eine Abweichung nicht legitim ist (BGB).
Und selbst wenn BEIDE Regelungen AT vereinbart werden (Zeit und Entgelt) wirkt sich das dann nicht auf die JSZ aus.