Autor Thema: Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden  (Read 7687 times)

BAT

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #30 am: 17.11.2024 16:59 »
Es geht ja nicht um das konkrete Beispiel, sondern das Abweichen von Normen für den Einzelnen. Da würde ich mich als AG schon hüten, Präzedenzfälle zu schaffen.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #31 am: 18.11.2024 06:45 »
Es geht ja nicht um das konkrete Beispiel, sondern das Abweichen von Normen für den Einzelnen. Da würde ich mich als AG schon hüten, Präzedenzfälle zu schaffen.

Warum sollte der Arbeitgeber denn kein Interesse daran haben sollen, dass die Arbeitnehmer freiwillig mehr als 39 Stunden (ohne Lohnausgleich) arbeiten?

MoinMoin

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #32 am: 18.11.2024 07:17 »
Ich gehe davon aus, dass die Probleme mit anderen Mitarbeitern eher das Problem sind als jene mit dem KAV. Wenn man es mal mit einem macht... Ist ja selbst bei tariflichen Ansprüchen so wie den Abänderungen bei den Stufenlaufzeiten.

Ich glaube kaum, dass die anderen Beschäftigten 43.5 h für das gleiche Tabellenentgelt arbeiten möchten (von einer Erhöhung des Entgelts hat der TE nichts geschrieben. Sie ergibt sich auch nicht automatisch durch die abweichende Vereinbarung einer höheren wöchentlichen Arbeitszeit)
doch
Das Entgelt solle sich entsprechend der Stundenmehrung erhöhen.

Also so wie man dies hier liest, ist es tatsächlich sehr schwer/eher nicht möglich.

Der AG ist Mitglied im KAV

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #33 am: 18.11.2024 07:56 »
Aber auch das wäre aus AG Sicht doch nicht schlimm. Spart er sogar die (im Zweifel fälligen) Überstundenzuschläge, wenn das alle so machen. In Zeiten des FK-Mangel und der vielen Erkrankungen: Warum nicht? Ich würde dann als AG sogar probieren auf 48 h/Woche zu gehen.

BAT

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #34 am: 18.11.2024 09:14 »
Eine Abweichung ist eine Abweichung.

Und natürlich kann das auch auf den ersten Blick zum Nachteil sein. Gibt auch Leute, die auf Gehalt verzichtet haben, damit sie in Genuss staatlicher Förderungen kommen. Habe ich gehört ;)

Und natürlich steht im Raume das solch eine Abweichung nicht legitim ist (BGB).

Und selbst wenn BEIDE Regelungen AT vereinbart werden (Zeit und Entgelt) wirkt sich das dann nicht auf die JSZ aus.