Autor Thema: Arbeitszeitberechnung und Zuschläge in der Pflege  (Read 814 times)

EugenK

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Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zur Arbeitszeitberechnung und den entsprechenden Zuschlägen. Stimmt es, dass mein Arbeitgeber bestimmte Stunden meiner Schicht nicht als Nachtarbeit zählt?

Ich arbeite in der Pflege und meine Schicht beginnt am Samstag um 21 Uhr und endet am Sonntag um 8 Uhr. Meiner Meinung nach sollten nach dem Tarifvertrag drei Stunden (21 bis 24 Uhr am Samstag) als Nachtarbeit (20%) (Samstag) gelten. Von 0 Uhr bis 8 Uhr Sonntagmorgen sollten diese Stunden als Sonntagsarbeit (25%) berechnet werden.

Habe ich das richtig verstanden, oder berechne ich das falsch? Ich wäre dankbar für eine Klärung.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!