Autor Thema: Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung  (Read 1707 times)

Marina

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Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« am: 12.11.2024 12:03 »
Hallo zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.   :)

Ich bin zur Zeit aufgrund eines Daumenbruchs, der noch operiert wird, krankgeschrieben.
Da ich nicht all zu viel tippen muss (und dies auch mit 2 Fingern geht) würde ich gern stundenweise arbeiten gehen, auch damit nicht all zu viel liegen bleibt.

Kann mir jemand sagen, wie es sich dann mit den Stunden verhält? Muss ich stempeln? Ich möchte ja nicht den ganzen Tag voll arbeiten. Wenn ich aber stempel, dann hab ich ja sozusagen Minusstunden.

Es wäre toll, wenn hier jemand Erfahrung hat, oder weiß wie das funktioniert.

Liebe Grüße
Marina

fair

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #1 am: 12.11.2024 12:21 »
Ich würde das wohl so machen, dass du offiziell krankgeschrieben bleibst und auf eigene Verantwortung stundenweise arbeitest, ggf. auch im Homeoffice, ohne dass das irgendwie gestempelt oder offiziell erfasst wird. Es ist seit kurzem auch in der gesellschaftlichen Diskussion, das generell offiziell möglich zu machen, also über Fälle von Wiedereingliederung hinaus auch bei normalen Krankheiten, die zu teilweiser Arbeitsunfähigkeit führen, aber das ist noch Zukunftsmusik. Geht daher nur auf pragmatische, inoffizielle Weise, sofern dein Team und direkter Vorgesetzter da mitspielen.

Oder die andere Variante, auch schon erprobt: Offiziell wieder gesund, Stunden werden erfasst, aber über manuelles Einbuchen im Webportal, und da werden eben täglich 8 Stunden eingetragen, auch wenn real weniger gearbeitet wird. Auch hier gilt wieder das gleiche gesagte: offiziell hat es das so nie gegeben, es läuft unter Pragmatismus und don't ask don't tell sozusagen.

Casa

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #2 am: 12.11.2024 12:55 »
Zitat
Oder die andere Variante, auch schon erprobt: Offiziell wieder gesund, Stunden werden erfasst, aber über manuelles Einbuchen im Webportal, und da werden eben täglich 8 Stunden eingetragen, auch wenn real weniger gearbeitet wird. Auch hier gilt wieder das gleiche gesagte: offiziell hat es das so nie gegeben, es läuft unter Pragmatismus und don't ask don't tell sozusagen.

Damit habe ich ein Problem.


Zitat
Ich würde das wohl so machen, dass du offiziell krankgeschrieben bleibst und auf eigene Verantwortung stundenweise arbeitest, ggf. auch im Homeoffice, ohne dass das irgendwie gestempelt oder offiziell erfasst wird.

Das Vorgehen ist unproblematisch möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #3 am: 12.11.2024 13:43 »
3. Variante:
Du fängst an zu arbeiten (meldest also an, dass du dich arbeitsfähig fühlst) machst also damit dann einen Arbeitsversuch und meldest dich nach x Stunden wieder AU.

Problem hierbei, der AG müsste nach einiger Zeit wg. Fürsorgepflicht dir verbieten dich arbeitsfähig zu melden, da du es offenbar nicht bist.

cyrix42

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #4 am: 12.11.2024 15:25 »
Nach längerer Krankheit gibt es das "Hamburger Modell", in welchem man trotz Krankschreibung schon wieder langsam ins Arbeitsleben zurückkehrt. Dies ist die einzige Variante, die ich kenne und für sauber halte. Man kann nicht gleichzeitig arbeitsunfähig sein und arbeiten. Sollte man dauerhaft weniger als 6h täglich arbeitsfähig sein, kann man eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente beantragen und nebenbei Teilzeit arbeiten.

Ansonsten würde ich empfehlen, sich zu erholen und die Arbeitskraft vollständig wiederherzustellen, bevor man sich dauerhafte Schäden zuzieht.

Organisator

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #5 am: 12.11.2024 17:24 »
Wenn man einen gebrochenen Finger hat ist man doch nicht arbeitsunfähig als PC-Arbeiter. Selbst mit einem gebrochen Bein im Home-Office nicht. Ich tendiere daher auch zu Variante 2.

fair

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #6 am: 12.11.2024 17:34 »
Die ist sogar absolut rechtlich sauber, denn du schuldest nur deine durchschnittliche, dir derzeit mögliche Arbeitsleistung. Dass du mit 1-Finger-Suchsystem und notwendiger Schonung eben nur langsamer Tippen kannst und damit weniger schaffst in den 8 Stunden, ist absolut nachvollziehbar.
Und solange du, dein Arzt und dein Vorgesetzter euch da einig seid, dass du arbeitsfähig bist und keiner böses Blut schiebt wegen der geringeren individuellen durchschnittlichen Leistung, passt doch alles für Variante 2.

cyrix42

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #7 am: 13.11.2024 14:48 »
Wenn man einen gebrochenen Finger hat ist man doch nicht arbeitsunfähig als PC-Arbeiter. Selbst mit einem gebrochen Bein im Home-Office nicht. Ich tendiere daher auch zu Variante 2.

Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ein Arzt/ eine Ärztin. Entweder man erhält den Schein, oder nicht. Entweder bin ich für meine geschuldete Arbeitszeit fähig, diese zu erbringen, oder nicht. Eine Krankschreibung für den Nachmittag gibt es nicht.


cyrix42

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #9 am: 13.11.2024 15:08 »
Richtig; ein Vorschlag, der direkt wieder abgebügelt wurde und auch nicht geltende Rechtslage ist.

fair

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #10 am: 13.11.2024 15:50 »
Dennoch eine gewisse seelisch-moralische Unterstützung für den TE, dass sein Gedanke nicht völlig abwegig ist, sondern inzwischen durchaus unter Experten diskutiert wird.
Da es aber, wie ich bereits betonte, noch bei weitem progressive Zukunftsmusik ist (oder auch nie eingeführt wird, wer weiß), bleiben nur pragmatische Lösungen oder schlicht,dann eben doch zuhause zu bleiben und sich andere Beschäftigung/Zeitvertreib zu suchen.

Organisator

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Antw:Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung
« Antwort #11 am: 13.11.2024 16:46 »
Wenn man einen gebrochenen Finger hat ist man doch nicht arbeitsunfähig als PC-Arbeiter. Selbst mit einem gebrochen Bein im Home-Office nicht. Ich tendiere daher auch zu Variante 2.

Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ein Arzt/ eine Ärztin. Entweder man erhält den Schein, oder nicht. Entweder bin ich für meine geschuldete Arbeitszeit fähig, diese zu erbringen, oder nicht. Eine Krankschreibung für den Nachmittag gibt es nicht.

Wen interessiert der Arzt, wenn man dies auch mit seinem Arbeitgeber klären kann. Wenns mit gebrochenen Daumen eine Vereinbarung gibt, so lange es eben geht zu arbeiten (und für den Rest der Zeit unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit befreit zu werden) ists fein. Wenn der AG blöd kommt geht man halt doch zum Arzt und ist ggf. raus.