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Anerkennung einschlägige Berufserfahrung bei Höhergruppierung

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babaganush2023:
Hallo an Alle,
stimmt es, dass die Berufserfahrung bei einer Höhergruppierung von S12 in die E13 nie anerkannt werden kann?  - zwecks Stufenzuordnung. Es handelte sich um eine Versetzung, falls die Info relevant ist.Danke:)

MoinMoin:
Berufserfahrung kann nur bei einem echten neuem Arbeitsvertrag (also anderer AG) tariflich berücksichtigt werden.

fair:
Kann eine Versetzung mit einer Höhergruppierung kombiniert werden?

Müsste doch eigentlich gehen. Dann gelten die Vorschriften mit mindestens bisheriges Entgelt, was in vielen Fällen zu einer stufengleichen Höhergruppierung führt.

Also vorausgesetzt, dein Arbeitgeber (=Bundesland) bleibt gleich und es ist eine nahtlose Versetzung, müsste das imho gehen.

Notfalls erstmal in bisherige Entgeltgruppe, dann  kurz darauf Höhergruppierung.

MoinMoin:

--- Zitat von: fair am 13.11.2024 08:30 ---Kann eine Versetzung mit einer Höhergruppierung kombiniert werden?

Müsste doch eigentlich gehen. Dann gelten die Vorschriften mit mindestens bisheriges Entgelt, was in vielen Fällen zu einer stufengleichen Höhergruppierung führt.

Also vorausgesetzt, dein Arbeitgeber (=Bundesland) bleibt gleich und es ist eine nahtlose Versetzung, müsste das imho gehen.

Notfalls erstmal in bisherige Entgeltgruppe, dann  kurz darauf Höhergruppierung.

--- End quote ---
Wenn es ein anderer AG wäre, wäre es laut Tarifvertrag keine Versetzung.
 

fair:
Da er von Versetzung sprach, gehe ich davon aus, weiterhin das (gleiche) Bundesland der Arbeitgeber, nur die konkrete Dienststelle wechselt.

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