Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung einschlägige Berufserfahrung bei Höhergruppierung
cyrix42:
Dann hat MoinMoin in seiner ersten Antwort bereits alles Relevante gesagt; werden im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses dauerhaft höherwertige Aufgaben übertragen, so findet eine Höhergruppierung gemäß §17 Absatz (4) TV-L statt. "Berufserfahrung" ist dabei keine zu berücksichtigende Kategorie, nur die bisher erreichte Stufe in der Ausgangsentgeltgruppe ist von Belang.
fair:
Genau so 👍
Vielleicht noch der Hinweis auf dieses Tool, wo man nachsehen kann, welche neue Stufe in der höheren Entgeltgruppe in so einem Fall herauskommt:
http://hg-tvl.bplaced.net/
fair:
Ach mist, das hab ich oben überlesen, war etwas versteckt, ich glaube es geht um einen Wechsel zwischen S (also Sozial- und Erziehungsdienst) zu E.
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt.
Wie unterschiedlich sind die Aufgaben? Falls zumindest eine Förderlichkeit bejaht werden kann, wäre es vielleicht doch eine Variante, das Arbeitsverhältnis enden zu lassen und ein neues zu schließen unter Anerkennung förderlicher Zeiten. Einschlägigkeit jedenfalls geht grundsätzlich nur bei identischer Entgeltgruppe.
Les dazu mal in den Durchführungshinweisen der TdL bzw des jeweiligen Bundeslandes nach.
cyrix42:
Gemäß §52 Nr. 4 wird die S12 der Entgeltgruppe 9b zugeordnet. Entsprechend führt eine Höhergruppierung aus der S12 nach EG 13 immer in die Stufe 2; aus Stufe 6 mit Garantiebetrag.
fair:
Danke, diese Zuordnung der Gruppen kannte ich bisher noch nicht.
Aber wie kommst du darauf, dass es demnach auf Stufe 2 begrenzt sei? Also beispielsweise aus Stufe 5 S12 käme man ja von knapp 5k brutto, da komme ich auf andere Werte, wenn man das Brutto vergleicht. Höhergruppierungsrechner E9b -> E13 kommt auch auf höhere Werte. Beispiel E9b Stufe 5 -> E13 Stufe 3. E9b Stufe 6 -> E13 Stufe 5.
Würde gern nachvollziehen können, wie man auf das Ergebnis kommt.
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