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AU Bescheinigung bereits ab 2 Tagen?

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DreizehnteFee:
Hallo, ich habe einen Kollegen, der zuletzt 3 Tage krank war.
Von Mittwoch bis Freitag, am Samstag war er wieder fit.

Er hat keine AU eingereicht, weil er nicht beim Arzt war.
Er ist Diabetiker und deswegen kann es hin und wieder zu vereinzelten Ausfällen kommen.

Nun war diese Woche eine Dame aus der Personalabteilung bei ihm, und ermahnte ihn, dass sie nur 2 Tage ohne Bescheinigung berücksichtigen und wir ab dem 3. Tag eine Bescheinigung brauchen. er muss den 3. Tag dann Stundenabbau eintragen.

Ist es nach dem tvöd nicht so geregelt, dass man bis zu 3 Tagen zu Hause bleiben "darf" ohne Bescheinigung?

Dienstvereinbarung gibt es keine.
Meine Kollege sprach dies bei der Personalerin an und bat darum, dass sie ihm begründet, weshalb man bei uns ab dem 3. Tag bereits eine AU Bescheinigung braucht.
Diesen Nachweis hat er bis jetzt noch nicht erhalten...

Wie seht ihr das?

MoinMoin:
Ich sehe das so, dass keine gesetzliche Grundlage gibt im Nachgang ab dem 2. Tag eine AUB zu fordern und hier Minusstunden aufzuschreiben.

Klare Fall von übergriffige und uU ahnungslose Personalerin.

Und nein das TVöd hat damit nichts zu tun. Es ist das EntgFG
Dort §5
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Das liegt hier also nicht vor.

Allerdings kann der AG jederzeit von einem AN forern, das er ab dem 1. Tag eine AUB vorlegt.

Also: Die nette Dame mal auf den Paragraphen hinweisen und wenn der 3. Tag nicht als AU Tag eingetragen wird, den PR und Vorgesetzen informieren und fordern, dass das umgehend geändert wird.
Wenn dann nichts passiert: Einfach mal das ArbG anschreiben, dann passiert da sicherlich was.

Sjuda:
Auch wenn es inhaltlich insgesamt korrekt wiedergegeben ist, bemängele ich die Darstellung. Die Möglichkeit der früheren Abforderung einer ärztl. Bescheinigung ergibt sich nicht irgendwoher, sondern unmittelbar aus dem Gesetz, konkret direkt aus dem nächsten Satz. Insofern habe ich das Zitat mal angepasst.  8)

--- Zitat von: MoinMoin am 14.11.2024 07:37 ---(...)
Und nein das TVöd hat damit nichts zu tun. Es ist das EntgFG
Dort §5
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
(...)



--- End quote ---

Für eine nachträgliche Forderung sehe ich ebenfalls keinen Raum. Es sei denn, es gibt eine entsprechende generelle (DA, liegt aber lt. SV nicht vor) oder individuelle Regelung. Mancherorts wird es so gehandhabt, dass eine AUB eher gefordert wird, wenn im Vorjahr oder einem anderen Zeitraum eine bestimmte Anzahl an Krankentagen ohne Bescheinigung überschritten wurde. Die entsprechenden MA müssen dann natürlich auch darüber in Kenntnis gesetzt werden. Anhaltspunkte dafür ergeben sich aber aus dem Sachverhalt auch nicht.

Casa:
Der AG darf ein Attest auch bei weniger als 3 Krankheitstagen verlangen.

Umlauf:

--- Zitat von: Casa am 14.11.2024 09:19 ---Der AG darf ein Attest auch bei weniger als 3 Krankheitstagen verlangen.

--- End quote ---

Das ist richtig, aber er muss es vorher verlangen. Hinterher ist eindeutig zu spät.

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