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Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12

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maulwurf:
Hallo zusammen,

bei mir steht aktuell im Raum, dass ich in die E12 höhergruppiert werde. Aktuell bin ich in E11/3 und bekomme ab 01.02.2025 die E11/4.
Die Höhergruppierung soll zeitnah erfolgen, spätestens jedoch zum 01.02.2025.

Ist es wegen des Garantiebetrags sinnvoll bis zum 01.02.2025 mit der Höhergruppierung zu warten oder bekomme ich auch beim Wechsel von E11/3 nach E12/3 den Garantiebetrag von 180€ monatlich über drei Jahre?

Zusätzlich habe ich mein Jahresgehalt in E12/3 bei einem Wechsel ab dem 01.02.2025 ausgerechnet. Hierbei komme ich bei einem Garantiebetrag von 180€ auf ein plus von 746,90€ gegenüber der E11/4.

MoinMoin:

--- Zitat von: maulwurf am 14.11.2024 19:16 ---Hallo zusammen,

bei mir steht aktuell im Raum, dass ich in die E12 höhergruppiert werde. Aktuell bin ich in E11/3 und bekomme ab 01.02.2025 die E11/4.
Die Höhergruppierung soll zeitnah erfolgen, spätestens jedoch zum 01.02.2025.

--- End quote ---
Also warten man bis dahin auf die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten? Werden die bis dahin nicht gamcht?

--- Zitat ---Ist es wegen des Garantiebetrags sinnvoll bis zum 01.02.2025 mit der Höhergruppierung zu warten oder bekomme ich auch beim Wechsel von E11/3 nach E12/3 den Garantiebetrag von 180€ monatlich über drei Jahre?

--- End quote ---
Bei einer HG die Stufengleich erfolgt bekommt man keinen Garantiebetrag.
Wenn du jetzt HG wirst bekommst du 3 Monate ~400€ mehr und kommst auch in die anderen Stufen früher.
und da dann jeweils 3 Monate früher ~400€ mehr
klingt nach lohnt sich die 180€ mitzunehmen durch die spätere HG

--- Zitat ---Zusätzlich habe ich mein Jahresgehalt in E12/3 bei einem Wechsel ab dem 01.02.2025 ausgerechnet. Hierbei komme ich bei einem Garantiebetrag von 180€ auf ein plus von 746,90€ gegenüber der E11/4.

--- End quote ---

fair:
Ich würde auch die 1,2 Monate warten. Also im Sinne von sie sollen Februar eintragen. Vorbereiten können sie es ja jetzt schon.

troubleshooting:
Die Frage ist, macht dein AG eine spätere Höhergruppierung mit?
Die Praxis, die Höhergruppierung zu verschieben, wurde hier in RLP schon vor Jahren abgeschafft.

E15TVL:
Nicht die Höhergruppierung soll verschoben werden, sondern die (nicht nur vorübergehende) Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten. Und das lässt sich nicht abschaffen.

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