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Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12

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troubleshooting:
OK, dann drücke ich es genauer aus: Es war (!) regelmäßig so, dass mit der formalen (!) Übertragung und entsprechend der daraus resultierenden Höhergruppierung Rücksicht auf die Erfahrungsstufe genommen wurde.
(Jetzt klar genug?)

Dies wurde komplett gestrichen. Wenn die höherwertige Tätigkeit durch die Instanzen war, erfolgte die formelle Übertragung sofort! Da ich in einem Bereich tätig war, wo doch einige halbwegs des Umgangs mit Zahlen mächtig waren, führte das dazu, dass gerade Kollegen mit Erfahrung sich überhaupt nicht mehr für Stellen, z.B. als Projektleiter interessiert haben und statt dessen lieber Projektbearbeiter geblieben sind.

E15TVL:
Was heißt "durch die Instanzen war"? Der AG kann ja nicht einseitig Tätigkeitsänderungen durchführen, die eingruppierungsrelevant sind. Wenn der Mitarbeiter als "Instanzmitglied" der Tätigkeitsänderung zu früh zugestimmt  hat, ist er natürlich selbst schuld. Wäre bei uns genauso. Bei meinen aktuellen und früheren AGs hat man solche Prozesse immer erst dann angeschoben, wenn der Zeitpunkt dafür ran war.

fair:
Und da muss ja irgendein Dokument aufgesetzt/unterzeichnet werden, in dem drin steht, ab welchem Zeitpunkt die höherwertigen Aufgaben dauerhaft/längerfristig übertragen werden. Und da würde ich eben Februar reinschreiben.

Übrigens zur Sicherheit: wenn der Stufenaufstieg im Februar erfolgt, d.h. erstmalig Ende Februar das Gehalt der höheren Erfahrungsstufe ausgezahlt wird, dann kann es sein, dass die erforderliche Erfahrungszeit in der Mitte des Monats voll ist.
Da würde ich aufpassen, den Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten erst auf danach zu legen.

Im Zweifelsfall lieber bei der Bezügestelle nachfragen, was das exakte Bezugsdienstalter (als rückgerechneter Einstiegszeitpunkt,ggf nach Herausrechnen von Lücken) ist, und dementsprechend wann auf den Tag genau die sechs Jahre erreicht sind.

Wenn am 15.2.2025 -> höherwertige Tätigkeiten frühestens ab 16.2.2025.

MoinMoin:

--- Zitat von: E15TVL am 15.11.2024 10:50 ---Was heißt "durch die Instanzen war"? Der AG kann ja nicht einseitig Tätigkeitsänderungen durchführen, die eingruppierungsrelevant sind. Wenn der Mitarbeiter als "Instanzmitglied" der Tätigkeitsänderung zu früh zugestimmt  hat, ist er natürlich selbst schuld. Wäre bei uns genauso. Bei meinen aktuellen und früheren AGs hat man solche Prozesse immer erst dann angeschoben, wenn der Zeitpunkt dafür ran war.

--- End quote ---
Und vorher werden die Aufgaben halt via vorübergehende Übertragung gemacht und bezahlt.

fair:
Jep, so kann es laufen.

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