Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12

<< < (3/3)

troubleshooting:

--- Zitat von: E15TVL am 15.11.2024 10:50 ---Was heißt "durch die Instanzen war"? Der AG kann ja nicht einseitig Tätigkeitsänderungen durchführen, die eingruppierungsrelevant sind. Wenn der Mitarbeiter als "Instanzmitglied" der Tätigkeitsänderung zu früh zugestimmt  hat, ist er natürlich selbst schuld. Wäre bei uns genauso. Bei meinen aktuellen und früheren AGs hat man solche Prozesse immer erst dann angeschoben, wenn der Zeitpunkt dafür ran war.

--- End quote ---

Immer noch unsinnigere Nachfragen, welche zudem bereits erklärt sind? Ich stelle fest, Du willst es nicht verstehen!

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version