Hallo Zusammen,
bei uns steht die Einführung einer Rufbereitschaft an.
Ich habe versucht mich im Tarifvertrag hierzu schon einzulesen.
Geplant ist eine Rufbereitschaft von 3 Stunden, wo wir als Mitarbeiter durchaus gerufen werden können, wenn Mitarbeiter ausfallen, so dass Ersatz vorhanden ist, um die Betreuung in der Pflege zu gewährleisten.
Hier würde die Anwendung der Regelung von 12,5 % pro Stunde erfolgen.
Auch ist niedergeschrieben, dass Wegzeit, mögliche Zeitzuschläge und auch Überstunden hierfür zustehen.
Wie ist es anzusehen, wenn ich in den 3 Stunden zum Dienst gerufen werden und jedoch aber dann 6 Std. bleibe? Erhalte ich dann dennoch für 6 Stunden die 12,5 % oder nur die Zeitspanne der Rufbereitschaft?
Wie ist es betreffend dem Überstundenzuschlag anzusehen.
Bei uns erfolgt die Anwendung, dass wenn wir aktuell auch jetzt schon grundlegend einspringen, wir den Überstundenzuschlag erhalten, auch wenn die Stunden an sich nicht ausgezahlt werden.
Steht dieser mir immer zu egal ob ich mir die Stunden auszahlen lasse oder stehen lasse?
Muss eine Unterscheidung vorgenommen werden inwieweit es sich um Mehrarbeit (Teilzeitkräfte) oder tatsächlich geleistete Überstunden handelt?
Bis dato habe ich als Teilzeit auch Mehrarbeitsstunden ausbezahlt bekommen, aber ohne Aufschlag - nur in dem Passus, wenn tatsächlich Plusstunden sich durch Einspringen etc. ergeben haben.