Autor Thema: Arbeitszeit bei Veranstaltung  (Read 1514 times)

Anna257

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Arbeitszeit bei Veranstaltung
« am: 15.11.2024 07:43 »
Eine Mitarbeiterin (Teilzeitkraft) betreut sämtliche Veranstaltungen und baut dadurch Stunden auf.

Diese fallen teilweise Samstag nach 21 Uhr oder Sonntag an. Wie sollte dies im Arbeitszeitkonto
erfasst werden ?

Sie möchte keine Zuschläge ausbezahlt haben, sondern lieber ihre Stunden.

Casa

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Antw:Arbeitszeit bei Veranstaltung
« Antwort #1 am: 15.11.2024 09:00 »
Beginn und Ende der Arbeit sind einzutragen. Damit sind die Arbeitszeiten nach 21 Uhr ersichtlich.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

McOldie

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Antw:Arbeitszeit bei Veranstaltung
« Antwort #2 am: 15.11.2024 14:15 »
Stunden, die von Teilzeitbeschäftigten auf Anordnung über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden (= Mehrstunden) sind, wenn sie nicht durch Freizeitausgleich abgegolten werden, entsprechend der Reglung des § 8 Abs. 2 TVöD zu bezahlen. Sind diese Arbeitszeiten zu zuschlagsberechtigten Zeiten geleistet worden sind, sind sie - auch bei Freizeitausgleich - mit dem dafür vorgesehenen Zeitzuschlag vergüten. Diese Zeitzuschläge sind auch zu zahlen, wenn es sich um dienstplanmäßige Arbeitszeit handelt und keine Überstunden/Mehrarbeit vorliegen.