Arbeitszeit bei Veranstaltung

Begonnen von Anna257, 15.11.2024 07:43

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Anna257

Eine Mitarbeiterin (Teilzeitkraft) betreut sämtliche Veranstaltungen und baut dadurch Stunden auf.

Diese fallen teilweise Samstag nach 21 Uhr oder Sonntag an. Wie sollte dies im Arbeitszeitkonto
erfasst werden ?

Sie möchte keine Zuschläge ausbezahlt haben, sondern lieber ihre Stunden.

Casa

Beginn und Ende der Arbeit sind einzutragen. Damit sind die Arbeitszeiten nach 21 Uhr ersichtlich.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

McOldie

Stunden, die von Teilzeitbeschäftigten auf Anordnung über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden (= Mehrstunden) sind, wenn sie nicht durch Freizeitausgleich abgegolten werden, entsprechend der Reglung des § 8 Abs. 2 TVöD zu bezahlen. Sind diese Arbeitszeiten zu zuschlagsberechtigten Zeiten geleistet worden sind, sind sie - auch bei Freizeitausgleich - mit dem dafür vorgesehenen Zeitzuschlag vergüten. Diese Zeitzuschläge sind auch zu zahlen, wenn es sich um dienstplanmäßige Arbeitszeit handelt und keine Überstunden/Mehrarbeit vorliegen.