Beispiel:
Person A (100%) arbeitet:
Montags 10,5 Studen,
Dienstags 10,
Mittwochs 6,
Donnerstags 6 und
Freitags 7 Stunden.
Wenn das die individuell vereinbarte Verteilung der Wochenarbeitszeit ist, oder dienstplanmäßigen so vom AG angeordnet wurde, dann müssen auch diese Stunden an Feiertagen, Urlaub und Krankheit abgerechnet werden.
Da müsste man feststellen wo wie genau diese Verteilung niedergelegt ist.
Wenn das die individuellen getätigten Arbeitszeiten sind und eine Gleichverteilung der AZ vorliegt (also 7,9 pro Tag) dann wird halt 7,9 abgerechnet, egal ob er sonst 6 oder 10 arbeitet.
Dem würde ich mich anschließen.
Aber auch hiermit geht das "Glücksspiel" auf. Weihnachten, Tag der Arbeit, Tag der dt. Einheit, Reformationstag/Allerheiligen (je nach Bundesland) sind ja Feiertage, die immer auf einen anderen Wochentag fallen.
Wenn die Arbeitszeiten wirklich fest so vorgegeben sind, muss es ja auch so sein.
Sonst würde man, wenn man montags frei macht, ja kaum noch seine Sollarbeitszeit vollbekommen können (statt eigentlich 10,5 nur 7:48 Gutschrift).
Was die eine Vorrednerin hier gesagt hat, kann ich aber auch bestätigen. Mehr als 10 Stunden geht bei uns gar nicht zu arbeiten (müsste schon wirklich ganz krasse Ausnahme vorliegen mit Anweisung von oben o.ä.) oder ich arbeite halt uneingeloggt weiter.... aber für wen? Zu verschenken habe ich nichts
