Die o.g. Aussage ist keinesfalls eine Krankmeldung. AU - Eintrag somit aufgrund der internen Regelung ab Freitag völlig korrekt.
Die Mitteilung vom Mittwoch ist keine Krankmeldung.
Kann man so sehen, allein wer will es da wie Nachweisen, bei einem Telefonat.
Wenn @PR sagt, ich habe meinen GL angerufen, ihm gesagt, das ich im Urlaub zum Arzt gehen und mich krank melden muss, der GL es aber so nicht verstanden hat (oder @PR es tatsächlich so nicht gesagt hat), wie wird da das Gericht wohl entscheiden?
Urlaub verfallen oder Urlaub erstatten?
Laut §9 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
klingt ziemlich eindeutig.
Auch wenn er möglicherweise seine AU Meldung unsauber gemacht hat, was aber der GL ihm vor Gericht wie nachweisen will? Und es ist auch fraglich, ob das relevant ist, weil das BURLG hier nichts von irgendwelchen Fristen schreibt.
Also @PR
Was sagt die Personalabteilung dazu? Die haben die AUB ab Mittwoch vorliegen und wollen den Urlaub nicht gutschreiben, weil der GL keine Meldung gemacht hat?
ich würde sie freundlich mit Verweis auf §9 anschreiben.
ist doch Kinder Kacke, wenn die da rum zicken.
Der Urlaub ist zu erstatten, ob man für die 2 Tage evtl. keine Entgeltfortzahlung bekommt, weil man sich nicht sauber Au gemeldet hat wäre ein Diskussionsgedanke, aber beim Urlaub, sehe ich da eine schnelle Entscheidung beim ArbG