Autor Thema: AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen  (Read 8079 times)

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Hallo und guten Morgen!

Ich möchte hier die geballte arbeitsrechtliche Schwarmintelligenz meiner geschätzten Kollegen abfragen  ;)

Leider habe ich mir im September eine Covid Infektion zugezogen. Nach dieser doch ordentlichen Krankheit, habe ich mir eine Woche Urlaub genommen um mich richtig auszukurieren. Ich habe daher auch kurzfristig diesen an der Nordseeküste verbracht.

Nunmehr ist am Dienstagabend ein enger Verwandter plötzlich verstorben, sodass ich Mittwochmorgen die Heimreise angetreten habe.

Ich habe hier meinem Gruppenleiter über meinen Trauerfall informiert und dass ich einen Arzt aufsuchen werde, da ich mich sehr belastet gefühlt habe und es noch tue. Weiterhin ist der Zweck des Urlaubes wohl entfallen. Ich habe am Freitagmorgen nochmals mit einem Gruppenleiter telefoniert und es da ausgesprochen, dass jetzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist. Er hat dann aber erst eine E-Mail an die Personalverwaltung verfasst.

Ihr ahnt es schon. Ich habe trotz der vorliegenden ärztlichen Bescheinigung (Mittwoch-Freitag) nur den Freitag wieder zurückerstattet bekommen.

Es gibt eine interne Verwaltungsvereinbarung, wonach man sich umgehend bei der Führungskraft AU melden muss. Soweit auch nachvollziehbar. Ich sehe aber hier das Problem nicht ganz. Meine Führungskraft hat irgendwas nicht richtig verstanden, wenn ich ihm mitteile „ich gehe zum Arzt, da mich das alles sehr mitnimmt und breche meinen Urlaub ab“ und dass sich die Personalverwaltung über das ärztliche Attest hinwegsetzen kann, da eine betriebsinterne Verwaltungsvereinbarung existiert.

Vielleicht könnt ihr mir hier helfen. Mir geht es nicht um die zwei Tage, sondern ums Prinzip.

Wer hat hier Recht?

Susa

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #1 am: 18.11.2024 08:10 »
Hallo und guten Morgen!

Ich möchte hier die geballte arbeitsrechtliche Schwarmintelligenz meiner geschätzten Kollegen abfragen  ;)

Leider habe ich mir im September eine Covid Infektion zugezogen. Nach dieser doch ordentlichen Krankheit, habe ich mir eine Woche Urlaub genommen um mich richtig auszukurieren. Ich habe daher auch kurzfristig diesen an der Nordseeküste verbracht.

Nunmehr ist am Dienstagabend ein enger Verwandter plötzlich verstorben, sodass ich Mittwochmorgen die Heimreise angetreten habe.

Ich habe hier meinem Gruppenleiter über meinen Trauerfall informiert und dass ich einen Arzt aufsuchen werde, da ich mich sehr belastet gefühlt habe und es noch tue. Weiterhin ist der Zweck des Urlaubes wohl entfallen. Ich habe am Freitagmorgen nochmals mit einem Gruppenleiter telefoniert und es da ausgesprochen, dass jetzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist. Er hat dann aber erst eine E-Mail an die Personalverwaltung verfasst.

Ihr ahnt es schon. Ich habe trotz der vorliegenden ärztlichen Bescheinigung (Mittwoch-Freitag) nur den Freitag wieder zurückerstattet bekommen.

Es gibt eine interne Verwaltungsvereinbarung, wonach man sich umgehend bei der Führungskraft AU melden muss. Soweit auch nachvollziehbar. Ich sehe aber hier das Problem nicht ganz. Meine Führungskraft hat irgendwas nicht richtig verstanden, wenn ich ihm mitteile „ich gehe zum Arzt, da mich das alles sehr mitnimmt und breche meinen Urlaub ab“ und dass sich die Personalverwaltung über das ärztliche Attest hinwegsetzen kann, da eine betriebsinterne Verwaltungsvereinbarung existiert.

Vielleicht könnt ihr mir hier helfen. Mir geht es nicht um die zwei Tage, sondern ums Prinzip.

Wer hat hier Recht?


Die Gutschrift erfolgt nur wenn Du Dich sofort telefonisch AU meldest.
Er hat es anscheinend nicht als AU verstanden als Du sagtest, Du fährst wegen einem Trauerfall nach Hause. Es gilt dann nur der Zeitpunkt ab dem Du anrufst.
Leider interessiert den AG in dem Fall das Attest nicht. Wird bei uns auch so argumentiert.
Trotz Attest keine Gutschrift, da nicht angerufen. Rechtlich habe ich da allerdings auch bedenken.

Hart

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #2 am: 18.11.2024 08:40 »
Moin,

Hast du ein Attest oder eine Krankschreibung?
Wenn du Freitag beim Arzt warst, wird die Krankschreibung auch erst ab Freitag gelten.
Die 3 Tagersregel gilt auch bei uns nicht im Urlaub, sondern erst ab dem Tag der Krankmeldung und sofortiger Information über die Krankschreibung.

Gruß

Hart
 

BAT

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #3 am: 18.11.2024 09:05 »
Die o.g. Aussage ist keinesfalls eine Krankmeldung. AU - Eintrag somit aufgrund der internen Regelung ab Freitag völlig korrekt.

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #4 am: 18.11.2024 09:20 »
Hallo in die Runde,

ich fasse das gerne mal zusammen:

-   Montag Urlaubsbeginn

-   Dienstagnacht Trauerfall. Rückreise.

-   Mittwochmorgen Meldung an den GL. „Ich gehe zum Arzt…“ und AU Bescheinigung von Mittwoch bis Freitag.

-   Freitag Telefonat mit GL. Rückmeldung an GL „Ich war beim Arzt und komme Dienstag wieder“. GL meldet erst jetzt an die Personalabteilung weiter.


Sehe ich das total falsch, dass mein GL da was nicht oder falsch verstanden hat?

Abgesehen davon, kennt jemand dazu eine rechtliche Grundlage? Eine innerbetriebliche Vereinbarung vermag ja keine gesetzliche Grundlage oder ein Urteil eines AG, LAG oder BAG außer Kraft zu setzen.

Danke euch echt!!


ich1974

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #5 am: 18.11.2024 11:09 »
Für eine ordnungsgemäße Krankmeldung hättest Du nach dem Arztbesuch und Krankschreibung (zum Zeitpunkt der Info an den GL hattest Du noch keine AU) nochmals Deinen GL informieren müssen, dies hast Du aber erst am Freitag getan. Manche AG sind da kulanter.

MoinMoin

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #6 am: 18.11.2024 11:24 »
Du hast dich ab Mittwoch ordnungsgemäß AU gemeldet (also entsprechend der DV, so wie ich dich verstanden habe), nur der GL hat es missverstanden und du hast eine AUB ab Mittwoch vorliegen.
Also solltest du dieses der Personalstelle mitteilen und dass sie dir bitte deine Urlaubstage wieder gutschreiben sollen, so wie es das Gesetz vorsieht, natürlich mit dem Verweis, dass du dich ordnungsgemäß am Mittwoch bei deinem Vorgesetzten AU gemeldet hast.

Bleibt dann die Nachweispflicht, ob du bei deiner Wortwahl gegenüber dem GL am Mittwoch eindeutig AU gemeldet hast.



Susa

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #7 am: 18.11.2024 11:25 »
Hallo in die Runde,

ich fasse das gerne mal zusammen:

-   Montag Urlaubsbeginn

-   Dienstagnacht Trauerfall. Rückreise.

-   Mittwochmorgen Meldung an den GL. „Ich gehe zum Arzt…“ und AU Bescheinigung von Mittwoch bis Freitag.

-   Freitag Telefonat mit GL. Rückmeldung an GL „Ich war beim Arzt und komme Dienstag wieder“. GL meldet erst jetzt an die Personalabteilung weiter.


Sehe ich das total falsch, dass mein GL da was nicht oder falsch verstanden hat?

Abgesehen davon, kennt jemand dazu eine rechtliche Grundlage? Eine innerbetriebliche Vereinbarung vermag ja keine gesetzliche Grundlage oder ein Urteil eines AG, LAG oder BAG außer Kraft zu setzen.

Danke euch echt!!


Richtig wäre dann gewesen: Mittwoch - Meldung an den GL - ich bin ab heute krank und geh zum Arzt!
Dann wären die Tage von Mittwoch an (wenn die AUB auch ab Mittwoch ausgestellt wurde) gut geschrieben worden.
Evtl. danach nochmal kurz schreiben oder anrufen, AUB kann abgerufen werden z.B. oder ist unterwegs.

Manche AG bestehen auf die "persönliche" Krankmeldung und da zählt es nicht wenn man einfach eine AUB einreicht und davon ausgeht, wird schon gut geschrieben.
Gesetzlich geregelt ist der Anruf eigentlich nicht und m.E. auch nicht mehr zeitgemäß.
Kann man sich streiten.

Rentenonkel

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #8 am: 18.11.2024 11:41 »
Bei uns ist es so, dass es im Urlaub nur eine Rückgutschrift ab dem Tag bekommt, ab dem man AU geschrieben wurde.

Wenn also der Arzt die AU erst am Freitag festgestellt hat, weil man an dem Tag erst zum Arzt gegangen ist, bekommt man den Urlaub auch erst ab da wieder gut geschrieben.

Richtig wäre also gewesen, am Mittwoch bereits zum Arzt zu gehen (entweder im Urlaub oder zu Hause) und sich dort au schreiben zu lassen.

Die Kulanz, dass man sich erst ab dem dritten Tag krank schreiben lassen muss, gilt bei uns nicht unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach dem Urlaub. Dann will die Personalabteilung bei uns bereits am dem ersten Tag eine AU haben.

Vielleicht liegt auch bei Euch eine ähnliche Anweisung vor, durch die eine rückwirkende AU durch den Arzt nicht akzeptiert wird.

MoinMoin

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #9 am: 18.11.2024 11:43 »
Bei uns ist es so, dass es im Urlaub nur eine Rückgutschrift ab dem Tag bekommt, ab dem man AU geschrieben wurde.

Wenn also der Arzt die AU erst am Freitag festgestellt hat, weil man an dem Tag erst zum Arzt gegangen ist, bekommt man den Urlaub auch erst ab da wieder gut geschrieben.

Richtig wäre also gewesen, am Mittwoch bereits zum Arzt zu gehen (entweder im Urlaub oder zu Hause) und sich dort au schreiben zu lassen.

Die Kulanz, dass man sich erst ab dem dritten Tag krank schreiben lassen muss, gilt bei uns nicht unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach dem Urlaub. Dann will die Personalabteilung bei uns bereits am dem ersten Tag eine AU haben.

Vielleicht liegt auch bei Euch eine ähnliche Anweisung vor, durch die eine rückwirkende AU durch den Arzt nicht akzeptiert wird.
Er hat doch eine AUB ab Mittwoch, oder habe ich da was falsches gelesen?

Rentenonkel

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #10 am: 18.11.2024 11:46 »
Ich habe am Freitagmorgen nochmals mit einem Gruppenleiter telefoniert und es da ausgesprochen, dass jetzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist.

Ich verstehe den Satz so, dass der Arztbesuch erst Freitag morgen erfolgte und dann auch die AU festgestellt wurde.

PR

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #11 am: 18.11.2024 12:04 »
Hi,

MoinMoin hat recht.

Ich habe Mittwochmorgen meinen Arzt aufgesucht und war AU geschrieben vom Mittwoch bis Freitag.

Ich habe meinem GL aber nur darüber informiert, dass ich zum Arzt gehe und nicht was dabei rausgekommen ist. Das habe ich erst am Freitag gemacht. Den "Gelben" hatte ich für die drei Tage.

Frage ist für mich, was nun gewichtiger ist und wer sich den Schuh hier anziehen muss. Mein Fehler übrigens in der Formulierung.

Bin gespannt auf eure Antworten!!

BAT

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #12 am: 18.11.2024 12:06 »
Die o.g. Aussage ist keinesfalls eine Krankmeldung. AU - Eintrag somit aufgrund der internen Regelung ab Freitag völlig korrekt.

Die Mitteilung vom Mittwoch ist keine Krankmeldung.

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #13 am: 18.11.2024 12:17 »
Hey BAT,

danke für die Antwort(en).

Kannst du mir evtl. sagen woraus sich diese Regulung ergibt?

Ich würde das einfach mal recherchieren wollen. Es lag ja eine ärztlich festgestellte AU vor. Was genau greift hier für mich als AN? Eine Vorschrift? Ein Urteil?

Spannend wäre ja mal die Frage, wie sich die Ausnahme Tatbestände definieren. Ein MA der nicht telefonieren kann, kann sich in der Analogie auch nicht krank melden…

Nur um das irgendwie nochmals deutlich zu machen, ich will kein unnötiges Fass aufmachen, aber irgendwie stört mich das im Kontext eines Trauerfalls und Urlaub nach COVID schon sehr.

BAT

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Antw:AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
« Antwort #14 am: 18.11.2024 12:20 »

Es gibt eine interne Verwaltungsvereinbarung, wonach man sich umgehend bei der Führungskraft AU melden muss.


Was gibt es hier dran nicht zu verstehen?