Hallo und guten Morgen!
Ich möchte hier die geballte arbeitsrechtliche Schwarmintelligenz meiner geschätzten Kollegen abfragen

Leider habe ich mir im September eine Covid Infektion zugezogen. Nach dieser doch ordentlichen Krankheit, habe ich mir eine Woche Urlaub genommen um mich richtig auszukurieren. Ich habe daher auch kurzfristig diesen an der Nordseeküste verbracht.
Nunmehr ist am Dienstagabend ein enger Verwandter plötzlich verstorben, sodass ich Mittwochmorgen die Heimreise angetreten habe.
Ich habe hier meinem Gruppenleiter über meinen Trauerfall informiert und dass ich einen Arzt aufsuchen werde, da ich mich sehr belastet gefühlt habe und es noch tue. Weiterhin ist der Zweck des Urlaubes wohl entfallen. Ich habe am Freitagmorgen nochmals mit einem Gruppenleiter telefoniert und es da ausgesprochen, dass jetzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist. Er hat dann aber erst eine E-Mail an die Personalverwaltung verfasst.
Ihr ahnt es schon. Ich habe trotz der vorliegenden ärztlichen Bescheinigung (Mittwoch-Freitag) nur den Freitag wieder zurückerstattet bekommen.
Es gibt eine interne Verwaltungsvereinbarung, wonach man sich umgehend bei der Führungskraft AU melden muss. Soweit auch nachvollziehbar. Ich sehe aber hier das Problem nicht ganz. Meine Führungskraft hat irgendwas nicht richtig verstanden, wenn ich ihm mitteile „ich gehe zum Arzt, da mich das alles sehr mitnimmt und breche meinen Urlaub ab“ und dass sich die Personalverwaltung über das ärztliche Attest hinwegsetzen kann, da eine betriebsinterne Verwaltungsvereinbarung existiert.
Vielleicht könnt ihr mir hier helfen. Mir geht es nicht um die zwei Tage, sondern ums Prinzip.
Wer hat hier Recht?